Parallelstudium

Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitgleiche Studium zweier Studien­gänge. Laut Landes­hochschul­gesetz ist die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungs­beschränkte Studien­gänge nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.

Einen entsprechender Antrag müssen Sie rechtzeitig im Studien­büro stellen (idealerweise bis zur Ausschlussfrist – bei einer späteren Einreichung kann sich die Immatrikulation gegebenenfalls verzögern). Die Immatrikulation in einem zulassungs­beschränkten Studien­gang und einem oder mehreren zulassungs­freien Studien­gängen ist zulässig und muss nicht beantragt werden.