Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitgleiche Studium zweier Studiengänge. Laut Landeshochschulgesetz ist die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.
Einen entsprechender Antrag müssen Sie rechtzeitig im Studienbüro stellen (idealerweise bis zur Ausschlussfrist – bei einer späteren Einreichung kann sich die Immatrikulation gegebenenfalls verzögern). Die Immatrikulation in einem zulassungsbeschränkten Studiengang und einem oder mehreren zulassungsfreien Studiengängen ist zulässig und muss nicht beantragt werden.