Für einige Masterstudiengänge müssen Sie ein Mindestniveau an bestimmten Sprachkenntnissen nachgeweisen. Entweder laden Sie dazu in der Onlinebewerbung die entsprechenden Nachweise hoch oder Sie lassen die Testergebnisse direkt elektronisch an uns übermitteln.
Einige Tests können Sie auch im At-Home-Testing Verfahren absolvieren. Diese werden ebenfalls akzeptiert.
In der Regel gelten für die Sprachnachweise die jeweiligen Ausschlussfristen. Einige Auswahlsatzungen sehen jedoch für den Nachweis der englischen Sprachkenntnisse eine Nachreichungsfrist vor.
Die detaillierten rechtsverbindlichen Informationen hierzu können Sie den entsprechenden Auswahlsatzungen entnehmen.
Untenstehend finden Sie Kurzfassungen der jeweils akzeptierten Nachweise.
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig:
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig
Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)
Weiterhin wichtig;
Sprachkenntnisse in Französisch (Niveau Stufe C1)
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Spanisch (Niveau Stufe C1)
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Italienisch (Niveau Stufe C1)
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig:
Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/
Fast alle Fächer unseres Studiengangs Master of Education Lehramt Gymnasium setzen bestimmte Sprachenkenntnisse voraus. Diese werden meist bereits im Rahmen des Bachelor of Education Lehramt Gymnasium bzw. des grundständigen Studiums mit Lehramtsbezug Gymnasium nachgewiesen, können aber auch auf anderem Wege erbracht werden.
Studienfach | Erforderliche Sprachkenntnisse |
---|---|
Deutsch | Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache |
Englisch | Englischkenntnisse (Sprachniveau B2 GeR) sowie das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache |
Französisch | Französischkenntnisse (Sprachniveau B2 GeR), Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grundkenntnisse in Latein |
Geschichte | Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht) |
Informatik | Englischkenntnisse |
Italienisch | Italienischkenntnisse, Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grundkenntnisse in Latein |
Philosophie/ | Englischkenntnisse sowie das Latinum oder das Graecum |
Politikwissenschaft | Englischkenntnisse |
Spanisch | Spanischkenntnisse, Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grundkenntnisse in Latein |
Wirtschaftswissenschaft | Englischkenntnisse |
Nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Niveaustufen und die Nachweisführung:
Niveau | Schulische Nachweise | Nachweise (GeR) |
---|---|---|
Grundkenntnisse / passive Beherrschung | Zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“ | Mindestens Niveaustufe A2 I.d.R. Nachweis dieser Sprachkenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist. |
Kenntnisse | Vier Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13; Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet | Mindestens Niveaustufe B2 I.d.R. Nachweis dieser Sprachkenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist. |
Latinum / Graecum | Nachweis im Abiturzeugnis | Staatliche Ergänzungsprüfung |
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich – lehramt. uni-mannheim.de
Weiterhin wichtig:
Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/
Fast alle Fächer unseres Studiengangs Master of Education Erweiterungsfach Lehramt Gymnasium setzen bestimmte Sprachenkenntnisse voraus.
Studienfach | Erforderliche Sprachkenntnisse |
---|---|
Deutsch | Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache |
Englisch | Englischkenntnisse (Sprachniveau B2 GeR) sowie das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache |
Französisch | Französischkenntnisse (Sprachniveau B2 GeR), Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grundkenntnisse in Latein |
Geschichte | Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht) |
Informatik | Englischkenntnisse |
Italienisch | Italienischkenntnisse, Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grundkenntnisse in Latein |
Philosophie/ | Englischkenntnisse sowie das Latinum oder das Graecum |
Politikwissenschaft | Englischkenntnisse |
Spanisch | Spanischkenntnisse, Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprachniveau A2 GeR) sowie Grundkenntnisse in Latein |
Nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Niveaustufen und die Nachweisführung:
Niveau | Schulische Nachweise | Nachweise (GeR) |
---|---|---|
Grundkenntnisse / passive Beherrschung | Zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“ | Mindestens Niveaustufe A2 I.d.R. Nachweis dieser Sprachkenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist. |
Kenntnisse | Vier Jahre Unterricht in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13; Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet | Mindestens Niveaustufe B2 I.d.R. Nachweis dieser Sprachkenntnisse über das Sprachzertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprachniveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprachzertifikats das erforderliche Sprachniveau erreicht ist. |
Latinum / Graecum | Nachweis im Abiturzeugnis | Staatliche Ergänzungsprüfung |
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich – lehramt. uni-mannheim.de
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig:
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig:
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)
Weiterhin wichtig:
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig:
Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig: