Sprach­kenntnisse

Notwendige Nachweise

Für einige Master­studien­gänge müssen Sie ein Mindest­niveau an bestimmten Sprach­kenntnissen nachgeweisen. Entweder laden Sie dazu in der Onlinebewerbung die entsprechenden Nachweise hoch oder Sie lassen die Testergebnisse direkt elektronisch an uns übermitteln.

Einige Tests können Sie auch im At-Home-Testing Verfahren absolvieren. Diese werden ebenfalls akzeptiert.

In der Regel gelten für die Sprach­nachweise die jeweiligen Ausschlussfristen. Einige Auswahlsatzungen sehen jedoch für den Nachweis der englischen Sprach­kenntnisse eine Nachreichungs­frist vor.

Die detaillierten rechts­verbindlichen Informationen hierzu können Sie den entsprechenden Auswahlsatzungen entnehmen.

Untenstehend finden Sie Kurzfassungen der jeweils akzeptierten Nachweise.

  • Mannheim Master in Data Science

    Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

    • englischsprach­iges Erststudium, dem mindestens zur Hälfte Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zugrunde lag
    • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
    • durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschul­zugangsberechtigung ausgewiesenen Noten bei mindestens 7 Punkten liegen muss
    • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
      • Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 500 Punkten
      • Graduate Record Examination (GRE) General Test, der äquivalent zu mindestens 500 GMAT Punkten ist
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
        • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 6,75 Punkte sind nicht ausreichend).
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.wim@uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August (HWS) bzw. 15. Januar (FSS) nachgereicht werden.
    • Mannheim Master in Social Data Science

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • Englischsprach­iges Erststudium, dem mindestens zur Hälfte Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zu Grunde lag
      • Englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 10 Punkten liegen muss
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 600 Punkten
      • Graduate Record Examination (GRE) General Test, der äquivalent zu mindestens 600 GMAT Punkten ist
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
        • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.wimmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15.08. nachgereicht werden.
    • Mannheim Master in Management

      Sehr gute Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)

      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines Erststudiums, das zu mindestens 40 Prozent englischsprachig absolviert wurde. Bitte reichen Sie als Nachweis diesen Vordruck ein.
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 100 Punkten (Test Date Score)
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 7.0
      • telc Niveau C1
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Intercultural German Studies

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 5.5
      • telc Niveau B2
      • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
      • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe B2 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Anglistik / Amerikanistik

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Hauptfach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend englischsprach­igen Erststudiums
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im englischsprach­igen Ausland
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 94 Punkten (Test Date Score)
      • TOEFL (CBT) mit mindestens 233 Punkten
      • TOEFL (PBT) mit mindestens 586 Punkten
      • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
      • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • telc Niveau C1
      • TOEIC mit mindestens 850 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig;

      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Französistik

      Sprach­kenntnisse in Französisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Französistik im Hauptfach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend französischsprach­igen Erststudiums
      • Französisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im französischsprach­igen Ausland
      • DELF/DALF auf dem Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Hispanistik

      Sprach­kenntnisse in Spanisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Hispanistik im Hauptfach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend spanischsprach­igen Erststudiums
      • Spanisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im spanischsprach­igen Ausland
      • D.E.L.E. Nivel superior
      • SIELE C1

      Weiterhin wichtig:

      • bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Kultur und Wirtschaft: Italianistik

      Sprach­kenntnisse in Italienisch (Niveau Stufe C1)

      • Erststudium der Italianistik im Hauptfach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Abschluss eines durchgehend italienischsprach­igen Erststudiums
      • Italienisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 13 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • mehrjähriger Wohnsitz im italienischsprach­igen Ausland
      • CILS auf dem Niveau C1
      • CELI auf dem Niveau 4

      Weiterhin wichtig:

      • bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe C1 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Literatur, Medien und Kultur der Moderne

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 5.5
      • telc Niveau B2
      • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
      • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist der 31. Mai. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe B2 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master of Comparative Business Law

      Sprach­kenntnisse in Englisch

      • eine nach mindestens einjähriger Schulzeit im englischsprach­igen Ausland erworbene Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines mindestens einjährigen Studiums in einem englischsprach­igen Studien­gang
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – mcblmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden. Auch eine spätere Nachreichung ist unter bestimmten Bedingungen (siehe Auswahlsatzung) möglich.
    • Master of Education Lehr­amt Gymnasium

      Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik, Politik­wissenschaft, Spanisch, Wirtschafts­wissenschaft

      Fast alle Fächer unseres Studien­gangs Master of Education Lehr­amt Gymnasium setzen bestimmte Sprach­en­kenntnisse voraus. Diese werden meist bereits im Rahmen des Bachelor of Education Lehr­amt Gymnasium bzw. des grundständigen Studiums mit Lehr­amtsbezug Gymnasium nachgewiesen, können aber auch auf anderem Wege erbracht werden.

      Studien­fachErforderliche Sprach­kenntnisse

      Deutsch

      Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache

      Englisch

      Englisch­kenntnisse (Sprach­niveau B2 GeR) sowie das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache

      Französisch

      Französisch­kenntnisse (Sprach­niveau B2 GeR), Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprach­niveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Geschichte

      Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht)

      Informatik

      Englisch­kenntnisse

      Italienisch

      Italienisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprach­niveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Philosophie/Ethik

      Englisch­kenntnisse sowie das Latinum oder das Graecum

      Politik­wissenschaft

      Englisch­kenntnisse

      Spanisch

      Spanisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprach­niveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Wirtschafts­wissenschaft

      Englisch­kenntnisse

       Nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Niveaustufen und die Nachweisführung:

      NiveauSchulische NachweiseNachweise (GeR)
      Grund­kenntnisse / passive BeherrschungZwei Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“

      Mindestens Niveaustufe A2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprach­zertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprach­niveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprach­niveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprach­zertifikats das erforderliche Sprach­niveau erreicht ist.

      Kenntnisse

      Vier Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13; Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet

      Mindestens Niveaustufe B2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprach­zertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprach­niveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprach­niveau gilt als nachgewiesen,  wenn in drei von vier  zu beurteilenden Bereichen des Sprach­zertifikats das erforderliche Sprach­niveau erreicht ist.

      Latinum /

      Graecum
      Nachweis im Abitur­zeugnisStaatliche Ergänzungs­prüfung

      Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Fach­bereich – lehramtmail-uni-mannheim.de.

      Weiterhin wichtig:

      • Der Nachweis kann bis zum 15. August (HWS) bzw. 15. Januar (FSS) nachgereicht werden.
    • Master of Education Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium

      Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik, Politik­wissenschaft, Spanisch

      Fast alle Fächer unseres Studien­gangs Master of Education Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium setzen bestimmte Sprach­en­kenntnisse voraus.

      Studien­fachErforderliche Sprach­kenntnisse

      Deutsch

      Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache

      Englisch

      Englisch­kenntnisse (Sprach­niveau B2 GeR) sowie das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache

      Französisch

      Französisch­kenntnisse (Sprach­niveau B2 GeR), Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprach­niveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Geschichte

      Latinum, Englisch und eine weitere Fremdsprache (passiv beherrscht)

      Informatik

      Englisch­kenntnisse

      Italienisch

      Italienisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprach­niveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

      Philosophie/Ethik

      Englisch­kenntnisse sowie das Latinum oder das Graecum

      Politik­wissenschaft

      Englisch­kenntnisse

      Spanisch

      Spanisch­kenntnisse, Grund­kenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache (Sprach­niveau A2 GeR) sowie Grund­kenntnisse in Latein

       Nachfolgend erläutern wir die erforderlichen Niveaustufen und die Nachweisführung:

      NiveauSchulische NachweiseNachweise (GeR)
      Grund­kenntnisse / passive BeherrschungZwei Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe; Endnote mindestens „ausreichend“

      Mindestens Niveaustufe A2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprach­zertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprach­niveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprach­niveau gilt als nachgewiesen, wenn in drei von vier zu beurteilenden Bereichen des Sprach­zertifikats das erforderliche Sprach­niveau erreicht ist.

      Kenntnisse

      Vier Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe, Endnote mindestens „ausreichend“ oder 3 Jahre Unter­richt in der Sekundarstufe II bis zum Abitur (G8: Stufe 10–12, G9: Stufe 11–13; Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit mind. „ausreichend“ bewertet

      Mindestens Niveaustufe B2

      I.d.R. Nachweis dieser Sprach­kenntnisse über das Sprach­zertifikat des Studium Generale der Universität Mannheim über das Sprach­niveau nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GeR). Das geforderte Sprach­niveau gilt als nachgewiesen,  wenn in drei von vier  zu beurteilenden Bereichen des Sprach­zertifikats das erforderliche Sprach­niveau erreicht ist.

      Latinum /

      Graecum
      Nachweis im Abitur­zeugnisStaatliche Ergänzungs­prüfung

      Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an den Fach­bereich – lehramtmail-uni-mannheim.de.

      Weiterhin wichtig:

      • Der Nachweis muss mit der Bewerbung für den Studien­gang noch nicht nachgewiesen werden, sondern ist erst notwendig um den Vertiefungs­bereich im gewählten Studien­gang zu beginnen.
    • Master of Laws

      Sprach­kenntnisse in Englisch

      • eine nach mindestens einjähriger Schulzeit im englischsprach­igen Ausland erworbene Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines mindestens einjährigen Studiums in einem englischsprach­igen Studien­gang
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.juramail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Political Science

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • englischsprach­iges Erststudium, dem Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache von mindestens 90 ECTS Punkten zugrunde lag
      • Englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
      • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • telc Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Sociology

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • Abschluss eines englischsprach­iges Erststudiums
      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 11 Punkten liegen muss
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
      • Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5
      • telc Niveau C1
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre, der Nachweis über die Schulnoten nicht älter als fünf sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
        • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – sociologymail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Sprache und Kommunikation

      Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)

      • Erststudium der Anglistik/Amerikanistik im Beifach­umfang oder vergleich­bare Leistungen
      • Englisch in der Oberstufe mit einem Durchschnitt von mindestens 10 Punkten in den vier Oberstufenhalbjahren
      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 5.5
      • telc Niveau B2
      • TOEIC mit mindestens 715 von 990 Punkten
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
      • Alle für das Niveau C1 anerkannten Nachweise gelten automatisch auch für das Niveau B2.

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist der 31. Mai. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Bei Nachweis über die Schulnoten:
        • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis der Stufe B2 anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – master.philmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
    • Master Volkswirtschafts­lehre

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • englischsprach­iges Erststudium, dem mindestens zu einem Viertel Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zugrunde lag
      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
      • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
      • Certificate in Advanced English (CAE)
      • Certificate of Proficiency in English (CPE)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
      • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

      Weiterhin wichtig:

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – econgradmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht

      Sprach­kenntnisse in Englisch

      • eine nach mindestens einjähriger Schulzeit im englischsprach­igen Ausland erworbene Hochschul­zugangsberechtigung
      • Abschluss eines mindestens einjährigen Studiums in einem englischsprach­igen Studien­gang
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 90 Punkten (Test Date Score)
      • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.5

      Weiterhin wichtig

      • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
      • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.jura@uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
      • Der Nachweis kann bis zum 15. August nachgereicht werden.
    • Master Wirtschafts­informatik

      Gute Sprach­kenntnisse in Englisch

      • englischsprach­iges Erststudium, dem mindestens zur Hälfte Englisch als Veranstaltungs- und Prüfungs­sprache zu Grunde lag
      • englischsprach­ige Hochschul­zugangsberechtigung
      • Die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der HZB ausgewiesenen Noten bei mindestens 7 Punkten liegen muss
      • TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
        • First Certificate in English (FCE) mit mindestens Grade C
        • Certificate in Advanced English (CAE)
        • Certificate of Proficiency in English (CPE)
        • IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
        • Graduate Management Admission Test (GMAT) mit mindestens 500 Punkten
        • Graduate Record Examination (GRE) General Test, der äquivalent zu mindestens 500 GMAT Punkten ist
        • Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2

        Weiterhin wichtig:

        • Alle über ein Test­verfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studien­gangs. Davon ausgenommen sind Nachweise über Studien­abschluss und Hochschul­zugangsberechtigung (Abitur) – hier gibt es keine zeitliche Einschränkung.
        • Bei Nachweis über die Schulnoten:
          • Sie könne diesen Nachweis nur über eine deutsche (beziehungs­weise EU/EWR) allgemeine oder fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung erbringen, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelor­studien­gängen der Universität Mannheim ermöglicht.
          • Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abitur­prüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 6,75 Punkte sind nicht ausreichend).
        • Über begründete Ausnahmen entscheidet die Auswahl­kommission, die gegebenenfalls ersatzweise zu erfüllende Voraussetzungen festlegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprach­nachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studien­gangsmanagement.wimmail-uni-mannheim.de. Die Antwort des Fach­bereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprach­nachweis in der Onlinebewerbung hoch.
        • Der Nachweis kann bis zum 15. August (HWS) bzw. 15. Januar (FSS) nachgereicht werden.