Zweitstudium
Wenn Sie bis zur Ausschlussfrist ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie für unsere zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge nur im Rahmen der Quote für ein Zweitstudium ausgewählt werden.
Liegt die Abschlussnote des Erststudiums bei Ihrer Bewerbung noch nicht vor, werden Sie folglich nicht in der Quote für ein Zweitstudium, sondern in der Auswahlquote berücksichtigt.
Ablauf der Bewerbung
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Details zum Ablauf der BewerbungFür fast alle Bachelorstudiengänge an der Universität Mannheim müssen Sie sich zusätzlich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bewerben.
Studienplatzvergabe
Zwei Prozent der Studienplätze werden an Zweitstudienbewerber*innen vergeben. Auswahlkriterien in dieser Quote sind das Prüfungsergebnis des Erststudiums und Ihre Gründe für das Zweitstudium.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Hochschulzugangsberechtigung
Für die Bewerbung ist ein Upload Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ausreichend. Zur Einschreibung benötigen Sie eventuell eine amtlich beglaubigte Kopie.
Wenn Sie ein ausländisches Zeugnis haben, brauchen Sie in der Regel eine Anerkennung des Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle.
Abschlusszeugnis des Erststudiums
Sie müssen in der Onlinebewerbung das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums (also i.d.R. das Bachelorzeugnis) hochladen.
Nachweis von Vorstudienzeiten
Wir müssen Ihre gesamten Vorstudienzeiten in Deutschland nachvollziehen können. Bitte laden Sie in der Onlinebewerbung entsprechende Nachweise hoch. Zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienbuch
- Studienverlaufsbescheinigung
Begründungsschreiben
Bitte laden Sie in der Onlinebewerbung ein Schreiben hoch, in dem Sie die Motivation für ein Zweitstudium begründen. Es sollte nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Amerikanistik - Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Current English Linguistics and Literary Studies
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Häufige Fragen
Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?
Als Zweitstudienbewerber*in dürfen Sie einen Zulassungsantrag ins erste Fachsemester zulassungsbeschränkter Bachelorstudiengänge stellen.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Reicht in einem Studiengang die Zahl der Studienplätze in dieser Quote nicht zur Zulassung aller Bewerber*innen aus, wird eine Rangliste gebildet. Ausschlaggebend ist hierbei der Punktwert, der durch das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und die Begründung für das Zweitstudium erreicht wird.
Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums werden folgende Punktzahlen vergeben:
- Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“– 4 Punkte
- Noten „gut“ und „voll befriedigend“ – 3 Punkte
- Note „befriedigend“ – 2 Punkte
- Note „ausreichend“ – 1 Punkt
- Wenn Sie die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachweisen, wird das Ergebnis mit einem Punkt bewertet.
Die Gründe für das Zweitstudium werden folgendermaßen bepunktet:
Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte)
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.Wissenschaftliche Gründe (7 bis 11 Punkte)
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.Besondere berufliche Gründe (7 Punkte)
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangsspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolvent*innen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und die oder der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt.Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte)
Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.Keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt)
Benötige ich einen Orientierungstest?
Ein Orientierungstest kann Sie bei der Studienwahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungstests absolviert haben.
Hier geht's zu den Tests:
- Was studiere ich?
Mit dem Orientierungstest „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
Was studiere ich? - Studium-Interessentest
Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschulrektorenkonferenz. - Check-U
Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungstest Check-U an. - Orientierungstest für angehende Lehrer*innen
Wenn Sie sich für ein Lehramts- oder Wirtschaftspädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehrerorientierungstest einreichen. - Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
Für den Studiengang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
- Was studiere ich?
Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Wie kann ich im Bewerbungsportal neue Unterlagen hochladen beziehungsweise nachreichen?
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprachnachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Wie kann ich meinen Sprachnachweis (Englisch) einreichen?
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Wann werden die Bescheide verschickt?
Eine Übersicht über den Bescheidversand gibt Ihnen unser Bescheidticker. Bei Studiengängen, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de) vergeben werden, bekommt jede*r Bewerber*in nach Annahme des Zulassungsangebots den Bescheid zeitnah zur Verfügung gestellt.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick
Was kostet ein Zweitstudium?
In Baden-Württemberg müssen Studierende, die bereits einen deutschen Hochschulabschluss besitzen, für ihr Zweitstudium zusätzlich zu den Semesterbeiträgen Zweitstudiengebühren bezahlen. Die Gebühr beträgt 650 Euro pro Semester.