Dialog­orientiertes Service­verfahren (DoSV)

Das Dialog­orientierte Service­verfahren (DoSV) koordiniert die Vergabe der Bachelor­studien­plätze teilnehmender Hochschulen. Da man bei hochschul­start.de nur einen Studien­platz annehmen kann, werden die Kapazitäten der Hochschulen optimal ausgeschöpft und möglichst viele Studien­interessierte erhalten einen Studien­platz.

Auf hochschul­start.de finden Sie detaillierte Informationen über den Ablauf und die verschiedenen Phasen des Vergabe­verfahrens. 
 

Häufige Fragen

  • Mit welchen Studien­gängen nimmt die Uni Mannheim teil?

    Aktuell werden alle unsere zulassungs­beschränkten Bachelor­studien­gänge – bis auf unsere Bachelor of Education-Studien­gänge - über das DoSV angeboten.

  • Muss ich bei der Uni Mannheim Unter­lagen einreichen?

    Nur wenn uns Ihre Onlinebewerbung zusammen mit den Bewerbungs­unter­lagen form- und frist­gerecht vorliegt, können Sie am Vergabe­verfahren teilnehmen. Dies gilt für alle unsere Studien­gänge – egal, ob sie über hochschul­start.de vergeben werden oder nicht.

    Nur die Unter­lagen, die Sie uns im Bewerbungs­portal der Universität Mannheim per Upload zur Verfügung stellen, können für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Läuft das Bewerbungs­verfahren bei allen Hochschulen gleich?

    Es gibt Unter­schiede … Ob und wie eine andere Hochschule am DoSV teilnimmt, erfahren Sie bei der jeweiligen Hochschule oder bei hochschul­start.de.

  • Wie und wo muss ich mich registrieren?

    Es ist eine doppelte Registrierung notwendig: in unserem Bewerbungs­portal und bei hochschul­start.de. Für die Onlinebewerbung an der Uni Mannheim benötigen Sie die Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN), die Sie nach der Registrierung auf hochschul­start.de erhalten.

  • Wie viele Anträge kann ich stellen?

    Sie können über das DoSV bei den Hochschulen insgesamt 12 Bewerbungen abgeben. An der Universität Mannheim können Sie maximal drei Bewerbungen einreichen.

  • Sind meine Anträge Haupt- oder Hilfsanträge?

    Alle DoSV-Bewerbungen nehmen als gleichwertige Hauptanträge am jeweiligen Auswahl­verfahren teil.

  • Was hat es mit der Priorisierung auf sich?

    Auf hochschul­start.de sollten Sie Ihre Studien­wünsche frühzeitig priorisieren, denn die Priorisierung Ihrer Bewerbungen ist nur bis zum Ende der Koordinierungs­phase möglich. Zudem wird Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt immer nur das bestmögliche Zulassungs­angebot angezeigt, d. h. wenn Sie ein Zulassungs­angebot bekommen, das höher priorisiert ist, erlischt das niedriger priorisierte Angebot.

    Bekommen Sie ein Zulassungs­angebot für Ihre erste Priorität wird dieses automatisch in eine Zulassung umgewandelt, sofern keine niedriger priorisierte Bewerbung mehr offen ist.

    Am Ende der Koordinierungs­phase wird das bestmögliche Zulassungs­angebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt kein Zulassungs­angebot erhalten haben, geht Ihnen leider ein Ablehnungs­bescheid zu.

  • Was bedeuten die einzelnen DoSV Statusmeldungen?

    Wir erklären im Folgenden einige wichtige Statusmeldungen beim DoSV.

    Eingegangen
    Die Bewerbung wurde an hochschul­start.de übermittelt.

    Gültig
    Die Bewerbung ist frist­gerecht eingegangen, wurde formal geprüft und nimmt am Auswahl­verfahren teil (sofern nicht weitere inhaltliche Gründe – wie beispielsweise ein vorliegender Prüfungs­anspruchsverlust o.ä. – dagegensprechen).

    Vorläufig ausgeschlossen
    Die Bewerbung wurde aus formalen Gründen ausgeschlossen und nimmt nicht am Auswahl­verfahren teil.

    Zulassungs­angebot liegt vor
    Sie bekommen eine Zulassung von der Universität Mannheim angeboten. Wenn Sie diese annehmen, bekommen Sie von der Universität Mannheim einen Zulassungs­bescheid mit individueller Einschreibefrist zugestellt. Wichtig: Wenn Sie ein Zulassungs­angebot annehmen, scheiden Sie aus allen weiteren Verfahren aus.

    Zulassungs­angebot aktuell nicht möglich
    Aktuell kann Ihnen noch kein Studien­platz angeboten werden, aber Sie nehmen weiterhin am Vergabe­verfahren teil. Dieser Status bedeutet also nicht, dass Sie abgelehnt sind. Wichtig: Sobald dieser Status erscheint, können Sie Ihren Rangplatz bei hochschul­start.de einsehen.

    Abgelehnt
    Ende August steht fest, wer nicht zugelassen werden konnte. Die Ablehnungs­bescheide werden direkt von hochschul­start.de verschickt.

    Ausführliche Informationen zu den Statusmeldungen finden Sie auf hochschul­start.de.

  • Wie kann ich ein Zulassungs­angebot annehmen?

    Sie können ein Zulassungs­angebot direkt über das Bewerbungs­portal auf hochschul­start.de annehmen. 

    Wichtig: Danach scheiden Sie mit Ihren anderen Bewerbungen aus dem Verfahren aus. 

  • Wann kommt der Zulassungs­bescheid?

    Der Zulassungs­bescheid wird Ihnen – nach Annahme des Zulassungs­angebots – zeitnah von der Universität Mannheim zur Verfügung gestellt.

  • Wie sind die Einschreibefristen?

    Bei Studien­gängen, die über hochschul­start.de vergeben werden, bekommt man nach Annahme des Zulassungs­angebots (beziehungs­weise nach Erstellung des Bescheids) eine individuelle Einschreibefrist – in der Regel beträgt diese sieben bis zehn Tage.


Bitte Auflagen beachten!

Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungs­bescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits vor der Annahme des Zulassungs­angebots im Bewerberportal auf hochschul­start.de angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten. So kann es zum Beispiel sein, dass Bewerber*innen für ein Zweitstudium Betriebs­wirtschafts­lehre einen Studien­platz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben. In diesem Fall müsste der Englischnachweis bis spätestens zum Vorlesungs­beginn Anfang September nachgereicht werden. Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studien­platzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungs­bescheid eine Auflage enthält.