Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert die Vergabe der Bachelorstudienplätze teilnehmender Hochschulen. Da man bei hochschulstart.de nur einen Studienplatz annehmen kann, werden die Kapazitäten der Hochschulen optimal ausgeschöpft und möglichst viele Studieninteressierte erhalten einen Studienplatz.
Auf hochschulstart.de finden Sie detaillierte Informationen über den Ablauf und die verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens.
Aktuell werden alle unsere zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge – bis auf unsere Bachelor of Education-Studiengänge - über das DoSV angeboten.
Nur wenn uns Ihre Onlinebewerbung zusammen mit den Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht vorliegt, können Sie am Vergabeverfahren teilnehmen. Dies gilt für alle unsere Studiengänge – egal, ob sie über hochschulstart.de vergeben werden oder nicht.
Nur die Unterlagen, die Sie uns im Bewerbungsportal der Universität Mannheim per Upload zur Verfügung stellen, können für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Es gibt Unterschiede … Ob und wie eine andere Hochschule am DoSV teilnimmt, erfahren Sie bei der jeweiligen Hochschule oder bei hochschulstart.de.
Es ist eine doppelte Registrierung notwendig: in unserem Bewerbungsportal und bei hochschulstart.de. Für die Onlinebewerbung an der Uni Mannheim benötigen Sie die Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN), die Sie nach der Registrierung auf hochschulstart.de erhalten.
Sie können über das DoSV bei den Hochschulen insgesamt 12 Bewerbungen abgeben. An der Universität Mannheim können Sie maximal drei Bewerbungen einreichen.
Alle DoSV-Bewerbungen nehmen als gleichwertige Hauptanträge am jeweiligen Auswahlverfahren teil.
Auf hochschulstart.de sollten Sie Ihre Studienwünsche frühzeitig priorisieren, denn die Priorisierung Ihrer Bewerbungen ist nur bis zum Ende der Koordinierungsphase möglich. Zudem wird Ihnen ab einem bestimmten Zeitpunkt immer nur das bestmögliche Zulassungsangebot angezeigt, d. h. wenn Sie ein Zulassungsangebot bekommen, das höher priorisiert ist, erlischt das niedriger priorisierte Angebot.
Bekommen Sie ein Zulassungsangebot für Ihre erste Priorität wird dieses automatisch in eine Zulassung umgewandelt, sofern keine niedriger priorisierte Bewerbung mehr offen ist.
Am Ende der Koordinierungsphase wird das bestmögliche Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt kein Zulassungsangebot erhalten haben, geht Ihnen leider ein Ablehnungsbescheid zu.
Wir erklären im Folgenden einige wichtige Statusmeldungen beim DoSV.
Eingegangen
Die Bewerbung wurde an hochschulstart.de übermittelt.
Gültig
Die Bewerbung ist fristgerecht eingegangen, wurde formal geprüft und nimmt am Auswahlverfahren teil (sofern nicht weitere inhaltliche Gründe – wie beispielsweise ein vorliegender Prüfungsanspruchsverlust o.ä. – dagegensprechen).
Vorläufig ausgeschlossen
Die Bewerbung wurde aus formalen Gründen ausgeschlossen und nimmt nicht am Auswahlverfahren teil.
Zulassungsangebot liegt vor
Sie bekommen eine Zulassung von der Universität Mannheim angeboten. Wenn Sie diese annehmen, bekommen Sie von der Universität Mannheim einen Zulassungsbescheid mit individueller Einschreibefrist zugestellt. Wichtig: Wenn Sie ein Zulassungsangebot annehmen, scheiden Sie aus allen weiteren Verfahren aus.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich
Aktuell kann Ihnen noch kein Studienplatz angeboten werden, aber Sie nehmen weiterhin am Vergabeverfahren teil. Dieser Status bedeutet also nicht, dass Sie abgelehnt sind. Wichtig: Sobald dieser Status erscheint, können Sie Ihren Rangplatz bei hochschulstart.de einsehen.
Abgelehnt
Ende August steht fest, wer nicht zugelassen werden konnte. Die Ablehnungsbescheide werden direkt von hochschulstart.de verschickt.
Ausführliche Informationen zu den Statusmeldungen finden Sie auf hochschulstart.de.
Sie können ein Zulassungsangebot direkt über das Bewerbungsportal auf hochschulstart.de annehmen.
Wichtig: Danach scheiden Sie mit Ihren anderen Bewerbungen aus dem Verfahren aus.
Der Zulassungsbescheid wird Ihnen – nach Annahme des Zulassungsangebots – zeitnah von der Universität Mannheim zur Verfügung gestellt.
Bei Studiengängen, die über hochschulstart.de vergeben werden, bekommt man nach Annahme des Zulassungsangebots (beziehungsweise nach Erstellung des Bescheids) eine individuelle Einschreibefrist – in der Regel beträgt diese sieben bis zehn Tage.
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits vor der Annahme des Zulassungsangebots im Bewerberportal auf hochschulstart.de angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten. So kann es zum Beispiel sein, dass Bewerber*innen für ein Zweitstudium Betriebswirtschaftslehre einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben. In diesem Fall müsste der Englischnachweis bis spätestens zum Vorlesungsbeginn Anfang September nachgereicht werden. Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.