Verantwortlich im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist die
Universität Mannheim
L1, 1 68131 Mannheim
Tel.: 0621-181-1001
E-Mail: rektor uni-mannheim.de
Unsere Servicestelle Datenschutz erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
datenschutzbeauftragter uni-mannheim.de
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Mannheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Landeshochschulgesetz (LHG), hier insbesondere §§ 17 und 18 LHG, sowie dem Haushaltsrecht und der Grundordnung der Universität Mannheim. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamt*innen-/ Beschäftigtenverhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.
Im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens kann die Findungskommission gem. § 12b Abs. 1 Verfahrensordnung der Universität Mannheim (VerfO) die Möglichkeit von Videokonferenzen, bspw. MS teams oder DFNConf, in Betracht ziehen, um eine flexible und effiziente Koordination zu ermöglichen. Die Teilnahme an einer Videokonferenz ist freiwillig. Eine Aufzeichnung der Audio- und Videodaten ist gem. § 12b Abs. 11 VerfO nicht zulässig. Die Einwilligung der Bewerber*innen ist im Zuge der Einladung einzuholen. Sollten Bewerber*innen keine Möglichkeit für ein Videointerview haben oder dieses nicht wünschen, werden angemessene Alternativen angeboten. Weitergehende Informationen zum eingesetzten Tool werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Bei Bewerbungen zu hauptamtlichen Rektoratsmitgliedern sind Empfangende der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen auch die Mitglieder der Auswahl- bzw. Findungskommission (gem. § 18 Abs. 1 LHG i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 GO) und gegebenenfalls von dieser notwendig einzubeziehende weitere Personen (z. B. Schwerbehindertenvertretung) sowie auszugsweise die mit der abschließenden Wahl befassten universitären Gremien (gem. § 18 Abs. 2 LHG) und die für die Bestellung zuständigen Stellen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Im Falle einer Videokonferenz ist der*die Dienstleister*in Empfangende*r der für die Durchführung notwendigen Daten.
Ihre personenbezogenen Daten/
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie die Einwilligung zur Teilnahme an einer Videokonferenz gegeben haben, das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.
Bitte wenden Sie sich zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte an:
findungskommission uni-mannheim.de
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht (Art. 77 DS-GVO) bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. In Baden-Württemberg ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
Adresse: Dienststelle des Landesbeauftragten
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Amtes zur Folge haben. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einer Videokonferenz; die Teilnahme ist freiwillig.