Datenschutz bei Bewerbungen zur Ernennung von hauptamtlichen Rektorats­mitgliedern

Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist die
Universität Mannheim
L1, 1 68131 Mannheim
Tel.: 0621-181-1001
E-Mail: rektormail-uni-mannheim.de

2. Kontaktdaten der Servicestelle Datenschutz

Unsere Servicestelle Datenschutz erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
datenschutzbeauftragtemail-uni-mannheim.de

3. Zwecke und Rechts­grundlage der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungs­daten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Be­fähigung und fach­liche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Mannheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahl­verfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz, dem Landes­hochschul­gesetz (LHG), hier insbesondere §§ 17 und 18 LHG, sowie dem Haushalts­recht und der Grundordnung der Universität Mannheim. Rechts­grundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahl­verfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigten­verhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.

3.a Videokonferenzen

Im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahl­verfahrens kann die Findungs­kommission gem. § 12b Abs. 1 Verfahrensordnung der Universität Mannheim (VerfO) die Möglichkeit von Videokonferenzen, bspw. MS teams oder DFNConf, in Betracht ziehen, um eine flexible und effiziente Koordination zu ermöglichen. Die Teilnahme an einer Videokonferenz ist freiwillig. Eine Aufzeichnung der Audio- und Videodaten ist gem. § 12b Abs. 11 VerfO nicht zulässig. Die Einwilligung der Bewerber*innen ist im Zuge der Einladung einzuholen. Sollten Bewerber*innen keine Möglichkeit für ein Videointerview haben oder dieses nicht wünschen, werden angemessene Alternativen angeboten. Weitergehende Informationen zum eingesetzten Tool werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

4. Empfangende der personenbezogenen Daten

Bei Bewerbungen zu hauptamtlichen Rektorats­mitgliedern sind Empfangende der in den Bewerbungs­unter­lagen enthaltenen personenbezogenen Daten neben den jeweils zuständigen Personal­verantwortlichen auch die Mitglieder der Auswahl- bzw. Findungs­kommission (gem. § 18 Abs. 1 LHG i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 GO) und gegebenenfalls von dieser notwendig einzubeziehende weitere Personen (z. B. Schwerbehindertenvertretung) sowie auszugsweise die mit der abschließenden Wahl befassten universitären Gremien (gem. § 18 Abs. 2 LHG) und die für die Bestellung zuständigen Stellen im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Im Falle einer Videokonferenz ist der Dienstleister Empfangender der für die Durchführung notwendigen Daten.

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungs­unter­lagen werden drei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechts­ansprüchen erforderlich ist. Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungs­verfahren zu einem Dienst­verhältnis kommt, werden die Daten zunächst weiterhin gespeichert und in die Personalakte überführt.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.

Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie die Einwilligung zur Teilnahme an einer Videokonferenz gegeben haben, das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird.

Bitte wenden Sie sich zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte an:
findungskommissionmail-uni-mannheim.de

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht (Art. 77 DS-GVO) bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. In Baden-Württemberg ist dies der Landes­beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit Baden-Württemberg (LfDI).

Adresse: Dienststelle des Landes­beauftragten
Der Landes­beauftragte für den Datenschutz und die Informations­freiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahl­verfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungs­unter­lagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Amtes zur Folge haben. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einer Videokonferenz; die Teilnahme ist freiwillig.