Mitglieder des Senates

Zum Senat gehören nach §1 Grundordnung kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder die Rektorin oder der Rektor als dessen Vorsitzende oder Vorsitzender, die Kanzlerin oder der Kanzler sowie die zentrale Gleichstellungs­beauftragte. Weitere 36 stimmberechtigte Mitglieder werden durch Wahlen aus der Gruppe der Hochschul­lehr­erinnen und Hochschul­lehrer, der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden, der Doktorandinnen und Doktoranden sowie der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt. Als beratende Mitglieder des Senats fungieren vier Prorektorinnen und Prorektoren sowie maximal fünf Dekaninnen und Dekane (soweit diese nicht bereits gewählte Mitglieder des Senats sind) und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Verfassten Studierenden­schaft.

Näheres zur Zusammensetzung des Senats gemäß §1 Grundordnung.


Kontakt

Beate Probst

Beate Probst

Gremien­management / Geschäftsstelle des Senats und seiner Ausschüsse
Universität Mannheim
Rektorat
Schloss Ostflügel
68161 Mannheim