Mitglieder des Senates

Zum Senat gehören nach §1 Grundordnung kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder der*die Rektor*in als dessen Vorsitzende*r, der*die Kanzler*in sowie die zentrale Gleichstellungs­beauftragte. Weitere 36 stimmberechtigte Mitglieder werden durch Wahlen aus der Gruppe der Hochschul­lehrer*innen, der Akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden, der Doktorand*innen sowie der Gruppe der sonstigen Mitarbeitenden bestimmt.

Als beratende Mitglieder des Senats fungieren vier Prorektor*innen sowie maximal fünf Dekan*innen (soweit diese nicht bereits gewählte Mitglieder des Senats sind) und ein*e Vertreter*in der Verfassten Studierenden­schaft.

Näheres zur Zusammensetzung des Senats gemäß §1 Grundordnung.


Kontakt

Beate Probst

Beate Probst

Gremien­management / Geschäftsstelle des Senats und seiner Ausschüsse
Universität Mannheim
Rektorat
Schloss Ostflügel
68161 Mannheim