Mitglieder des Senates

Zum Senat gehören nach §1 Grundordnung kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder die Rektorin oder der Rektor als dessen Vorsitzende oder Vorsitzender, die Kanzlerin oder der Kanzler sowie die zentrale Gleichstellungs­beauftragte. Weitere 36 stimmberechtigte Mitglieder werden durch Wahlen aus der Gruppe der Hochschul­lehrer*innen, der Akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden, der Doktorand*innen sowie der Gruppe der sonstigen Mitarbeitenden bestimmt.

Als beratende Mitglieder des Senats fungieren vier Prorektor*innen sowie maximal fünf Dekan*innen (soweit diese nicht bereits gewählte Mitglieder des Senats sind) und ein*e Vertreter*in der Verfassten Studierenden­schaft.

Näheres zur Zusammensetzung des Senats gemäß §1 Grundordnung.


Kontakt

Beate Probst

Beate Probst

Gremien­management / Geschäftsstelle des Senats und seiner Ausschüsse
Universität Mannheim
Rektorat
Schloss Ostflügel
68161 Mannheim