Förderprogramm „Women go abroad“ 2025
Zur Förderung der Internationalisierung von Wissenschaftlerinnen in frühen Karrierephasen vergibt die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität auf Antrag Reisekostenzuschüsse an Doktorandinnen, weibliche Post-Docs und Juniorprofessorinnen, die im Rahmen ihres Promotions- bzw. Forschungsvorhabens im Jahr 2024 ins Ausland reisen.
Bitte beachten Sie:
- Reichen Sie Ihren Antrag mindestens vier Wochen vor Reisebeginn ein.
- Die Frist zur Antragsstellung läuft regulär bis zum 31. August 2025 bzw. solange, bis das Budget erschöpft ist.
- Die Frist für einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten läuft bis 31. Oktober 2025.
Neue Förderungskonditionen
Die Förderungskonditionen haben sich geändert. Die Maximalförderungsbeträge entnehmen Sie dieser Liste:
Art des Aufenthalts | Pauschale Förderung Europa | Pauschale Förderung Nord-/Südamerika, Asien, Australien, Afrika |
---|---|---|
Konferenzreisen | 1.500 Euro | 3.000 Euro |
Summer School | 1.500 Euro | 3.000 Euro |
Forschungsaufenthalt | 3.500 Euro | 5.000 Euro |
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können in der Regel:
- die aktive Teilnahme an einer internationalen Konferenz oder Tagung (eigener Vortrag oder Posterpräsentation),
- die Teilnahme an einer Summer/
Winter School im Ausland, - ein Forschungsaufenthalt im Ausland.
Bitte beachten Sie:Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, empfehlen wir eine möglichst frühe Antragstellung, sobald Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nur vollständig eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf dieser Webseite.
Das Antragsverfahren wird von Alessandra Rutica, Dezernat I, koordiniert. Für Rückfragen steht sie Ihnen gerne per E-Mail (alessandra.rutica) oder über MS Teams zur Verfügung. mail-uni-mannheim.de