Landesgraduiertenförderung
Die Universität Mannheim vergibt an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerber*innen Stipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF). Die Stipendien werden aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) einmal pro Jahr vergeben.
Der Vergabe liegen die folgenden Richtlinien zugrunde:
- Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
- Satzung der Universität Mannheim zur Durchführung des LGFG (sogenannte Durchführungssatzung)
- Richtlinienblatt zur Durchführungssatzung
Aktuelle Ausschreibung von Jahres- und Kurzzeitstipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF) Antragsfrist: 6. November 2024
Wichtige Informationen zur Landesgraduiertenförderung
Welche Stipendienarten gibt es bei der Landesgraduiertenförderung?
Neben Grundstipendien mit einer mindestens einjährigen Laufzeit können auch kürzere Stipendien von unter zwölf Monaten, sogenannte Kurzzeitstipendien, sowie Abschlussstipendien mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten ausgeschrieben werden.
Wie hoch ist die monatliche Stipendienrate?
Die monatliche Stipendienrate beträgt 1.365 Euro einschließlich der pauschalen Sach- und Reisekosten. Stipendiat*innen in besonderen Lebenssituationen können zusätzliche Zuschüsse beantragen (siehe auch nächste Frage).
Gibt es Zuschüsse für besondere Lebenssituationen?
Ja. Stipendiat*innen in besonderen Lebenssituationen können die folgenden Sozialzuschüsse beantragen:
- Zuschuss für nachgewiesene Kinderbetreuungskosten,
- Zuschuss bei (Schwer-)Behinderung oder sonstiger gesundheitlicher Beeinträchtigung der eigenen Person oder des eigenen Kindes,
- Zuschuss bei einem Pflegefall innerhalb der Familie.
Die Zuschüsse betragen maximal 500 Euro pro Monat. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 2 Absatz 3 der Durchführungssatzung der Universität Mannheim.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Stipendium beantragen zu können?
Sie sind für ein Stipendium antragsberechtigt, wenn Sie an der Universität Mannheim als Doktorand*in angenommen sind.
Nach welchen Kriterien werden die Stipendien vergeben?
Bei der Vergabe ist das wichtigste Kriterium die wissenschaftliche Qualifikation der Antragsstellenden. Gemäß § 2 LGFG werden die Stipendien vornehmlich an Promovierende vergeben, die über eine herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben verfügen, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt. Weitere Kriterien für die Vergabe entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Wann ist eine Förderung über die Landesgraduiertenförderung ausgeschlossen?
Eine Förderung nach dem LGFG ist ausgeschlossen, wenn Sie
- kein*e angenommene*r Doktorand*in der Universität Mannheim sind,
- einer Beschäftigung im Umfang von mehr als 25 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß TV-L beziehungsweise von mehr als 43 Stunden pro Monat nachgehen,
- zeitgleich ein Stipendium einer*eines anderen Fördergebenden beziehen,
- weitere Einnahmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes beziehen, die 15.000 Euro brutto jährlich übersteigen.
Ich bin an der Universität Mannheim beschäftigt und interessiere mich für ein LGF-Stipendium. Was muss ich beachten?
Der Bezug eines LGF-Stipendiums bei gleichzeitiger Anstellung an der Universität ist aufgrund steuerrechtlicher Regularien nur dann möglich, wenn eine inhaltliche, zeitliche und räumliche Trennung zwischen Stipendium und Beschäftigungsverhältnis besteht. Ist die*der Vorgesetzte auch gleichzeitig Betreuer*in des Promotionsvorhabens, ist der Bezug eines LGF-Stipendiums nur in Ausnahmefällen und nach Prüfung durch das Personaldezernat möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Rundschreiben. Das Formular zur Bestätigung der Trennung von Stipendium und Anstellung finden Sie bei den wichtigen Downloads.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die zu vergebenden Stipendien werden öffentlich und mit Informationen zu Antragsberechtigung, Antragsfrist, Förderzeitraum und Förderhöhe ausgeschrieben. Innerhalb der Antragsfrist stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Antragstellung gerne zur Verfügung.
Die fristgerecht eingereichten Antragsunterlagen werden zunächst hinsichtlich der formalen Vorgaben und auf Vollständigkeit geprüft und anschließend den Fachkommissionen der einzelnen Fakultäten/Abteilung vorgelegt. Diese nehmen eine erste Bewertung der Anträge vor und geben kurze Stellungnahmen dazu ab. Über die Bewilligung entscheidet im Anschluss die zentrale Vergabekommission unter Vorsitz des/
der Prorektor*in für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege. Wir informieren Sie unmittelbar danach über die Entscheidung der Vergabekommission und bestätigen die Förderung mit einem offiziellen Bewilligungsbescheid. Kann ich das Stipendium für einen gewissen Zeitraum unterbrechen?
Ja. Unterbrechungen des Stipendiums sind wegen Krankheit, Schwangerschaft, besonderer familiärer Belastung oder einem anderen wichtigen Grund möglich, sofern der*die Betreuer*in bestätigt, dass hierdurch der Abschluss des Promotionsvorhabens nicht gefährdet ist. Bitte kommen Sie in diesem Fall auf uns zu, wir beraten Sie gerne.