IDEUM
Internationalization of Doctoral Education@the University of Mannheim
Zielgruppe
Alle zur Promotion an der Universität Mannheim angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden. Pro Person und Kalenderjahr ist eine Förderung möglich.
Für folgende Zwecke können Zuschüsse beantragt werden
- aktive Teilnahme an einer Konferenz/
Tagung im Ausland (Vortrag oder Posterpräsentation) - aktive Teilnahme an einer Summer School/
an einem Workshop im Ausland - Forschungsaufenthalt im Ausland
Bewerbungsprozess
Förderanträge für IDEUM 2026 können innerhalb von drei Bewerbungsphasen eingereicht werden. Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden, eine rückwirkende Bewilligung von Reisen, welche bereits stattgefunden haben, ist nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, das aktuelle Antragsformular (2026) zu verwenden.
- 15.02.-15.03.26 (Zusagen/Absagen werden verschickt: 16.03.-31.03.)
- 16.03.-17.05.26 (Zusagen/Absagen werden verschickt: 18.05.-31.05.)
- 18.05.-16.08.26 (Zusagen/Absagen werden verschickt: 17.08.-31.08.)
Reisen in der zweiten Jahreshälfte: Es können nur Reisen gefördert werden, welche bis zum 31.10.2026 beendet sind und zur Abrechnung gebracht werden können.
Überschreitet die Anzahl vollständiger Anträge das vorhandene Budget, wird nach dem Losprinzip entschieden.
Hinweis: Im Zeitraum 30.01.-14.02.26 werden Bewerbungen übergangsweise laufend angenommen und nach dem first come, first served-Prinzip bearbeitet. Hierzu müssen IDEUM-Anträge mindestens eine Woche vor Reisebeginn eingehen. Eine rückwirkende Bewilligung von Reisen, welche bereits stattgefunden haben, ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Dienstreisende vor Reiseantritt einen genehmigten Dienstreiseantrag benötigen. Wurde Ihr Dienstreiseantrag bereits genehmigt und Sie erhalten Förderung durch IDEUM, kann diese Förderung dem Dienstreiseantrag nachträglich hinzugefügt werden. Sprechen Sie dazu gerne uns oder die Reisekostenstelle an.
Art der Förderung
Reisekostenzuschuss für die nachweislich entstandenen Kosten bis zu einem Maximalbetrag je nach Zielland (siehe „Höhe der Förderung“). Die Zuschüsse werden nach Vorlage der Reisekostenabrechnung ausgezahlt. Bei Bedarf kann im Vorfeld der Reise ein Vorschuss beantragt werden.
Höhe der Förderung
Für Teilnahmen an Konferenzen/
- Europa: maximal 750 EUR
- Nordamerika: maximal 1.250 EUR
- Mittel-/Südamerika: maximal 1.250 EUR
- Afrika: maximal 1.000 EUR
- Asien: maximal 1.000 EUR
- Naher Osten: maximal 800 EUR
- Australien/
Neuseeland: maximal 1.250 EUR
Für Forschungsaufenthalte kann ein Reisekostenzuschuss in Höhe von max. 2.000 EUR beantragt werden.
Ablauf der Antragsstellung und Förderung
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie dieses zusammen mit Ihren Anlagen per E-Mail an das Dezernat I. Nach der Prüfung Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail die Förderzusage zu. Im Anschluss können Sie Ihren Dienstreiseantrag bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) stellen. Bitte sammlen Sie während Ihrer Reise alle für die Reisekostenabrechnung relevanten Belege. Im Nachgang Ihrer Reise stellen Dienstreisende (d. h. Mitarbeiter*innen der Universität Mannheim) bitte innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf Reisekostenabrechnung in Dezernat V, spätestens jedoch bis zum 31.10.2026. Externe Reisende reichen innerhalb der gleichen Fristen das ERG 6-Formular zur Abrechnung ihrer Kosten ein. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Zuschuss als Rückerstattung.
Kontakt
Kristina Kadel, M.A.
Dezernat I – Forschungsangelegenheiten und Qualitätsmanagement
L 1, 1 – Raum 326
68161 Mannheim
