Studien­gebühren

Studierende mit deutscher Staats­bürgerschaft, Studierende aus der EU und dem Europäischen Wirtschafts­raum (EWR) sowie Bildungs­inländer (Studierende mit deutschem Abitur, aber ohne deutsche Staats­bürgerschaft) bezahlen keine Studien­gebühren.

Für internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem Europäischen Wirtschafts­raum kommen, werden seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/2018 1.500 Euro Studien­gebühren erhoben. Die Gebühren für ein Zweitstudium betragen 650 Euro.
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