GBP-Monitor: Trotz des Lieferkettengesetzes dominieren finanz­ielle Faktoren bei der Auswahl von Geschäftsbeziehungen – Nachhaltigkeit bleibt nachrangiges Kriterium

Bewährte Kriterien wie der Preis, die Verlässlichkeit der Zahlungs­ziele oder die Länge der Geschäftsbeziehung spielen bei Unter­nehmen nach wie vor die wichtigste Rolle bei der Auswahl ihrer Kund*innen und Lieferant*innen. Nachhaltigkeits­aspekte sind – ungeachtet des neuen Lieferkettengesetzes – klar unter­geordnet. Das belegt eine aktuelle Umfrage des German Business Panel (GBP). Die GBP-Daten belegen die insgesamt ablehnende Haltung vieler Unter­nehmen gegenüber der aktuellen Nachhaltigkeits­regulierung, dar­unter auch der neuen Standards zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung. Es gibt allerdings Ausnahmen: Unter­nehmen, die freiwillig über Nachhaltigkeit berichten und aus strategischen Gründen ihr Geschäfts­modell danach ausrichten, begrüßen die Regulierung.

Im Mai 2024 hat die Europäische Union nach heftiger Kontroverse eine neue Lieferketten­richtlinie verab­schie­det, die große Unter­nehmen dazu ver­pflichtet, sich stärker für Umweltschutz und Sozial­stan­dards (Environmental, Social, Governance, ESG) einzusetzen. Mit Dokumenta­tions­pflichten soll dabei auf alle an Lieferketten beteiligten Unter­nehmen Druck ausgeübt werden, zur Einhaltung von Nachhaltigkeits­zielen bei­zu­tragen. Bis 2029 soll diese Richtlinie schrittweise umgesetzt werden.

In Deutschland gilt schon seit dem Vorjahr das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit ähnlicher Zielsetzung. Die aktuellen Daten des GBP zeigen nun, dass die damit verbundenen Erwartungen sich nur eingeschränkt erfüllen: Wenn Unter­nehmen ihre Kund*innen oder Lieferant*innen auswählen, passiert das in den meisten Fällen weiterhin auf Grundlage von harten finanz­iellen Kennzahlen wie Preis, Produkteigenschaften, Lieferungs- und Zahlungs­modalitäten. Diesen Kriterien wird laut der GBP-Umfrage die höchste Relevanz beigemessen. Nicht-finanz­ielle Kennzahlen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit rangieren dagegen ganz unten auf der Liste. Die Ergebnisse gelten sowohl für große Unter­nehmen, die ihre ESG-Performance offenlegen müssen, als auch für kleinere Unter­nehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, die dazu nicht verpflichtet sind.

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