GBP-Monitor: Trotz des Lieferkettengesetzes dominieren finanzielle Faktoren bei der Auswahl von Geschäftsbeziehungen – Nachhaltigkeit bleibt nachrangiges Kriterium
Im Mai 2024 hat die Europäische Union nach heftiger Kontroverse eine neue Lieferkettenrichtlinie verabschiedet, die große Unternehmen dazu verpflichtet, sich stärker für Umweltschutz und Sozialstandards (Environmental, Social, Governance, ESG) einzusetzen. Mit Dokumentationspflichten soll dabei auf alle an Lieferketten beteiligten Unternehmen Druck ausgeübt werden, zur Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen beizutragen. Bis 2029 soll diese Richtlinie schrittweise umgesetzt werden.
In Deutschland gilt schon seit dem Vorjahr das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit ähnlicher Zielsetzung. Die aktuellen Daten des GBP zeigen nun, dass die damit verbundenen Erwartungen sich nur eingeschränkt erfüllen: Wenn Unternehmen ihre Kund*innen oder Lieferant*innen auswählen, passiert das in den meisten Fällen weiterhin auf Grundlage von harten finanziellen Kennzahlen wie Preis, Produkteigenschaften, Lieferungs- und Zahlungsmodalitäten. Diesen Kriterien wird laut der GBP-Umfrage die höchste Relevanz beigemessen. Nicht-finanzielle Kennzahlen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit rangieren dagegen ganz unten auf der Liste. Die Ergebnisse gelten sowohl für große Unternehmen, die ihre ESG-Performance offenlegen müssen, als auch für kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, die dazu nicht verpflichtet sind.