Herr der sieben Länder. Herrschaftspraxis und Herrschaftsrepräsentation unter Kurfürst Carl Theodor

Tagung des Lehrstuhls für Geschichte der Frühen Neuzeit der HHU Düsseldorf, der Abteilung Geschichtswissenschaft, Profilbereich Vormoderne der Universität Bielefeld, der Carl-Theodor-Professur der Universität Mannheim, der Wissenschaftlichen Kommission des Berischen Geschichtsvereins e. V., der Stiftung Schloss und Park Benrath sowie des LVR-Instituts für Landeskunde und Regionalgeschichte, Bonn
Die Tagung „Herr der Sieben Länder. Herrschaftspraxis und Herrschaftsrepräsentation unter Kurfürst Carl Theodor am Niederrhein, in der Pfalz und in Bayern (1724 – 1799)“ findet am 20. und 21. September auf Schloss Benrath sowie mit einem Abendvortrag der Musikwissenschaftlerin Prof. Dr. Inga Groote am Freitag, 20. September, um 19.00 Uhr im Haus der Universität (Schadowplatz 14) statt.
Geboren am 10. Dezember 1724 in Drogenbosch bei Brüssel, galt Carl Theodor bei seinem Tod am 16. Dezember 1799 in München als „Herr der Sieben Länder“. In Düsseldorf hat er mit Schloss Benrath, dem Hofgarten, der Carlstadt und Schloss Jägerhof viele bis heute sichtbare Spuren hinterlassen. Dies gilt aber auch für die anderen Länder, in denen er regierte.
Mit seinem Länderverbund Sulzbach, Bergen op Zoom, Pfalz-Neuburg, Jülich, Berg, Kurpfalz und Bayern herrschte Carl Theodor schließlich in den letzten beiden Jahrzehnten seiner insgesamt 56 Jahre währenden Herrschaft über den drittgrößten Territoralverbund im Alten Reich hinter Österreich und Preußen.
Angesichts dieser Mehrfachherrschaft stellt sich hier die Frage nach dem Verhältnis zwischen dynastischen Interessen und Prinzipien auf der einen Seite und der Vorstellung eines auf Raum und Bevölkerungsgruppen bezogenen Flächenstaats auf der anderen Seite wohl schärfer als bei den großen europäischen Mächtestaaten, deren autonome Existenz schon den Zeitgenossen selbstverständlich erschien.
Anlässlich des 300. Geburtstags von Kurfürst Carl Theodor widmet sich die Tagung vor diesem Hintergrund Fragen nach Verbindungen zwischen dem Gesamtstaat und seinen Einzelterritorien, aber auch nach Gemeinsamkeiten, Unterschieden und transterritorialen Beziehungen innerhalbdes Länderverbundes.