Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Hochschul­finanzierungs­vereinbarung unter­zeichnet

Verlässlichkeit und Planungs­sicherheit für die kommenden fünf Jahre

Am 2. April wurde in Stuttgart die neue Hochschul­finanzierungs­vereinbarung 2026 bis 2030 (HoFV III) zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Hochschulen des Landes unter­zeichnet. Die Universität Mannheim war bei der Unter­zeichnung durch Rektor Prof. Dr. Thomas Fetzer und Kanzlerin Dr. Katrin Schoppa-Bauer vertreten.

Die Hochschul­finanzierungs­vereinbarung schafft verlässliche finanz­ielle Rahmenbedingungen für die kommenden fünf Jahre und ermöglicht Planungs­sicherheit für die Universitäten im Land – auch unter schwierigen haushalts­politischen Bedingungen. Sie sieht eine jährliche Erhöhung der Grundfinanzierung um 3,5 Prozent ab 2027 vor. Insgesamt steigt die Grundfinanzierung bis 2030 um rund 700 Millionen Euro. Mit dem zusätzlichen „Zukunfts­programm Hochschule 2030“ stellt das Land darüber hinaus Mittel in Höhe von 180 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Trans­formations­budget sowie so genannte Trans­formations­stellen sollen die Weiter­entwicklung von Studien­angeboten unter­stützen und es den Hochschulen ermöglichen, die Herausforderungen der Trans­formation im Wissenschafts­bereich wirksam und schnell anzugehen.

„Die Hochschul­finanzierungs­vereinbarung ist ein wichtiges Signal der Verlässlichkeit und Wertschätzung für die Hochschulen im Land, für das wir der Landes­regierung sehr dankbar sind und das in schwierigen Zeiten wie diesen keinesfalls selbstverständlich ist“, sagt Prof. Dr. Thomas Fetzer, Rektor der Universität Mannheim. „Sie ermöglicht uns, die Qualität in Forschung und Lehre weiterzuentwickeln und wichtige Zukunfts­projekte anzugehen. Angesichts vielfältiger Herausforderungen, mit denen wir uns gerade auch als Universität konfrontiert sehen, bleibt aber auch in den kommenden Jahren ein verantwortungs­voller Umgang mit den verfügbaren Ressourcen entscheidend.“

Die HoFV III umfasst neben dem Mittelaufwuchs auch Maßnahmen zur Förderung fairer Beschäftigungs­bedingungen, zur Unter­stützung der Klimaschutz­ziele sowie zur Stärkung von Chancen­gleich­heit, Diversität und Gleich­stellung.

Weitere Informationen zur Hochschul­finanzierungs­vereinbarung III finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: mwk-bw.de/hofv3

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