Juristin zeigt: Der Schutz zukünftiger Generationen ist bereits im geltenden Recht verankert

Die Verpflichtungen der Politik gegenüber zukünftigen Generationen lassen sich aus der bereits bestehenden Rechts­ordnung ableiten. Das zeigt die Mannheimer Juristin Svenja Behrendt in ihrer neuesten Veröffentlichung.

Die durch den Klimawandel bewirkten Veränderungen beeinträchtigen grundrechtlich geschützte Interessen nicht erst in 100 Jahren. Konsequenzen wie steigende Lebens­mittelpreise und  Naturkatastrophen fordern schon heute ihren Tribut. Dennoch werden gerade kommende Generationen mit den Belastungen, die der Klimawandel mit sich bringt, zurecht kommen müssen. Die Mannheimer Juristin Prof. Dr. Svenja Behrendt beschäftigt sich in einer neuen Veröffentlichung nun mit der Frage, ob politische Entscheidungs­träger*innen bereits jetzt rechtlich verpflichtet sind, die Interessen zukünftiger Generationen zu schützen. Das Ergebnis: Unsere Pflichten gegenüber den künftigen Interessen gegenwärtig oder zukünftig lebender Menschen sind schon grundrechtlich verankert. Damit geht sie auch auf ein im April gesprochenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein und erklärt, dass eine zusätzliche Rechts­norm nicht benötigt und die tatsächliche Verankerung unserer Verantwortung aktuell noch unter­graben wird.

Ihr Aufsatz mit dem Titel Facing the Future: Conceiving Legal Obligations towards Future Generations ist in der Fach­zeitschrift „Politics and Governance“ Ende April erschienen.

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