Juristin zeigt: Der Schutz zukünftiger Generationen ist bereits im geltenden Recht verankert

Die durch den Klimawandel bewirkten Veränderungen beeinträchtigen grundrechtlich geschützte Interessen nicht erst in 100 Jahren. Konsequenzen wie steigende Lebensmittelpreise und Naturkatastrophen fordern schon heute ihren Tribut. Dennoch werden gerade kommende Generationen mit den Belastungen, die der Klimawandel mit sich bringt, zurecht kommen müssen. Die Mannheimer Juristin Prof. Dr. Svenja Behrendt beschäftigt sich in einer neuen Veröffentlichung nun mit der Frage, ob politische Entscheidungsträger*innen bereits jetzt rechtlich verpflichtet sind, die Interessen zukünftiger Generationen zu schützen. Das Ergebnis: Unsere Pflichten gegenüber den künftigen Interessen gegenwärtig oder zukünftig lebender Menschen sind schon grundrechtlich verankert. Damit geht sie auch auf ein im April gesprochenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein und erklärt, dass eine zusätzliche Rechtsnorm nicht benötigt und die tatsächliche Verankerung unserer Verantwortung aktuell noch untergraben wird.
Ihr Aufsatz mit dem Titel Facing the Future: Conceiving Legal Obligations towards Future Generations ist in der Fachzeitschrift „Politics and Governance“ Ende April erschienen.