Mannheimer Jurist berät Bundesfinanzministerium zur Vereinfachung der Unternehmensteuer
Seit September 2023 arbeitete die Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ an dem knapp 200 Seiten langen Bericht. Zeitgleich erarbeitete eine zweite Kommission Vorschläge für eine „Bürgernahe Einkommensteuer“.
Im Bericht der Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ werden umfangreiche und detaillierte Vorschläge zur Verbesserung der Besteuerung von Unternehmen formuliert. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von der Einkommensteuer über die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer bis ins Umwandlungs- und ins internationale Steuerrecht. Hinzu kommen Änderungsvorschläge zum Verfahrensrecht und zu der Verfahrenspraxis.
„Die Vorschläge der Kommission zielen darauf ab, die Unternehmensbesteuerung in Deutschland substanziell zu verbessern. Unternehmen und Finanzverwaltung würden durch eine deutliche Vereinfachung des Steuerrechts entlastet“, so Röder, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Unternehmenssteuerrecht an der Universität Mannheim. „Beispielswiese empfiehlt die Kommission, die steuermindernde Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen deutlich auszuweiten. Das würde die derzeitige Benachteiligung risikoreicher innovativer Geschäftsmodelle verringern und damit Unternehmen stärken, die für die Erhaltung des Wohlstands in Deutschland entscheidend sind“, so Röder weiter.
Die Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ hat in ihrer Arbeit nach eigener Aussage großen Wert darauf gelegt, zu allen untersuchten Themen möglichst konkrete Regelungsinhalte zu definieren. Zur tatsächlichen gesetzgeberischen Umsetzung ist daher bei fast allen im Bericht enthaltenen Empfehlungen nur noch ein kleiner Schritt erforderlich.
Bundesfinanzminister Christian Lindner und Staatssekretärin Katja Hessel bedankten sich anlässlich der Veröffentlichung des Berichts bei den Expert*innen: „Den Mitgliedern der beiden unabhängigen Kommissionen bin ich sehr dankbar für ihren Einsatz. Sie haben mit sehr viel Expertise das Steuerrecht untersucht. Ihre Ideen werden wir nun konkret prüfen“, so Lindner.
Die im Juli 2023 vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ umfasst 13 Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft. Ihr Auftrag war, Ansätze zur weiteren Vereinfachung und Entbürokratisierung der Unternehmensteuer zu sondieren, mögliche Verbesserungen für einen verlässlichen und planbaren Steuervollzug aufzuzeigen sowie die sich aus den internationalen Entwicklungen ergebenden Folgen und Chancen für das nationale Recht zu diskutieren.
Die Pressemitteilung des Bundessfinanzministeriums finden Sie hier.