Margarete von Wrangell Programm
Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (TV-L E13) steht für die Postdoktorandin ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, die als Eigenleistung der Universität eingebracht und aus Mitteln der Gleichstellung bereitgestellt werden. Die Promotion darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten 1,5 Jahren nach Amtsantritt.
Bewerbungsfrist: Die Anträge können ab sofort bis zum 31. Mai 2026 gestellt werden und werden fortlaufend bewilligt. Diese sind über die Hochschulleitung beim MWK einzureichen.
Den Förderaufruf finden Sie hier. Das Antragsformular finden Sie hier.
Bei Interesse an einer Antragstellung wenden Sie sich gerne per Mail an Dr. Eva Johach (eva.johach). uni-mannheim.de