Bilanzierung von Scope 2 Emissionen

Unternehmen berichten, dass sie „100% erneuerbare Energie“ verwenden. Aber kann sich ein Betrieb, der um 2 Uhr morgens Strom verbraucht, Solarstrom anrechnen, der mittags (möglicherweise im Ausland) erzeugt wurde?
In einem neuen Forschungskommentar schlagen Gunther Glenk und Stefan Reichelstein einen Ansatz vor, der die tatsächlichen Emissionen bestimmt, die mit dem Stromverbrauch von Unternehmen verbunden sind, und zugleich Anreize für die Beschaffung erneuerbarer Energie setzt.
Der Kerngedanke: Die Bestimmung der Emissionen der von verschiedenen Kunden in einem bestimmten Zeitraum aus dem Netz bezogenen Energie sollte im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Energieversorgers liegen und nicht bei den Kunden. Entscheidend ist, dass der Energieversorger die tatsächlichen Emissionen der gelieferten Energie auf Basis von Primärdaten ermittelt, indem er die Emissionen der einzelnen Stromerzeuger differenziert und mithilfe einer sogenannten strukturierten marktbasierten Methode den Kunden zuordnet.
Diese Methode stellt sicher, dass sämtliche in einem Zeitraum verursachten Emissionen zugewiesen werden, und verhindert, dass Versorger die Zuweisung verzerren. Sie schafft zudem Anreize für die Dekarbonisierung, indem sie Energiekunden ermöglicht, sich die von ihnen bezogene erneuerbare Energie vollständig anrechnen zu lassen. In Kombination mit zusätzlichen Auflagen knüpft die Methode außerdem die Anreize zur Emissionsminderung von Firmen an das gesellschaftliche Ziel, die gesamte Energieversorgung zu dekarbonisieren.
Darüber hinaus baut die Methode auf das Rahmenwerk des GHG Protocols, das aktuell überarbeitet wird. Sie steht auch im Einklang mit dem erklärten Ziel des GHG Protocols und der ISO, Rechnungslegungsstandards auf Unternehmens- und Projektebene zu integrieren und zu harmonisieren.
Lesen Sie den Forschungskommentar hier.
