Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Philipp Schwartz-Initiative (PSI) der Alexander von Humboldt-Stiftung

Förderung politisch verfolgter Wissenschaft­ler*innen aus Ländern außerhalb der EU.

Ziel der Förderung ist es, exzellenten, in ihren Heimatländern gefährdeten Wissenschaft­ler*innen den Neustart in eine wissenschaft­liche bzw. wissenschafts­nahe Karriere in Deutschland oder anderen, sicheren Ländern zu ermöglichen.

Für die Bewerbung ist ein*e Mentor*in an der Host Universität nötig. In einer dem Antrag beigefügten Stellungnahme muss auf die Qualität des Vorhabens sowie konkrete Unter­stützungs­maßnahmen eingegangen werden. Anträge werden über die Universität Mannheim eingereicht und in Dezernat I koordiniert.

Antragsschluss ist der 13. Februar 2026. Die Auswahlergebnisse liegen voraussichtlich Ende Mai 2026 vor. Förderungen können zum 1. Juli 2026 aufgenommen werden.

Antragsstellung:
Den Link zur Antragsstellung, die aktuellen Programm­unter­lagen und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Philipp Schwartz-Initiative.

Wenn Sie Interesse haben, als Gastgeber/-in zu fungieren, finden Sie hier gefährdete Forscherinnen und Forscher, die derzeit eine Gastinstitution suchen:

Förderung
Fellow­ship-Mittel für die geförderte Person für eine Dauer von bis zu 24 Monaten sowie eine Pauschale von 20.000 EUR für die aufnehmende Institution. 

Bedingungen für die Antragstellung:  
Für eine Förderung von Forschungs­vorhaben kommen nachweislich gefährdete Forschende aus allen Fach­gebieten und Herkunftsländern in Betracht, die 

  • über eine Promotion oder vergleich­baren akademischen Grad (Ph.D., C.Sc. oder Äquivalent) verfügen;
  • einen aktuellen Nachweis der Gefährdung vorweisen können;
  • sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als fünf Jahre außerhalb Ihres Heimatlandes befinden;
  • über Sprach­kenntnisse verfügen, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungs­vorhabens erforderlich sind;
  • über wissenschaft­liche Qualifikationen (z. B. Publikationen) verfügen;
  • Potenzial zur Integration in den (wissenschafts­bezogenen) Arbeits­markt besitzen;
  • noch nicht im Rahmen der PSI gefördert wurden.

Es zählt die Qualität des geplanten Forschungs­vorhabens und die wissenschaft­liche Qualifikation des/der Bewerber*in.

Von Seiten des Mentors/der Mentorin ist eine Stellungnahme zur wissenschaft­lichen Qualität und zur geplanten Unter­stützung bei der weiteren Karriere­entwicklung notwendig.

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