Projekt „Verbesserungen des Lieferkettengesetzes in Deutschland und der EU“
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in Deutschland und anderen Ländern regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferkette und hat damit einen direkten Bezug zu vielen UN-Nachhaltigkeitszielen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Durch den Beschluss eines LKSG auf EU-Ebene muss das bereits bestehende deutsche LKSG nachgebessert werden (und einige weitere nationale LKSGs sind gerade im Entstehungsprozess, sodass Einfluss möglich scheint.) Dies bietet die Möglichkeit nicht nur Anforderungen der EU-Direktive zu erfüllen, sondern das deutsche LKSG auf weitere Schwächen zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. In einer Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler*innen soll anhand eines konkreten Fallbeispiels der Frage nachgegangen werden, wie das deutsche LKSG weiter verbessert werden kann, um besonders Menschen und Umwelt am Anfang der Lieferkette, welche sich oft in Ländern des Globalen Südens befinden, besser zu schützen bzw. Bedingungen zu verbessern. Dazu wird insbesondere die Auswirkung des LKSG auf Bangladesch zu erforschen sein.
Beteiligte sind: als Projektleiter Professor Dr. Bernward Gesang, Lehrstuhl für Philosophie II., Dr. (habil.), Dr. Stefan Mann (Agroscope Schweiz), als Gastwissenschaftler*innen Dr. Manika Rödiger (Agroscope Schweiz) und Dr. Md. Safiul Islam Afrad (Bangabandhu Sheikh Mujibur Rahman Agricultural University, Bangladesch).