Im Jahr 2008 als Innovation in der deutschen Juristenausbildung eingeführt, hat sich der interdisziplinäre Kombinationsstudiengang „Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen)“ der Universität Mannheim nun bewährt: Nach zehnjähriger Testphase hat das „Mannheimer Modell“ die Evaluation durch das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg erfolgreich bestanden und kann ab sofort unbefristet angeboten werden.
In dem Studiengang, der examensrelevantes juristisches Wissen mit fundierten betriebswirtschaftlichen Kenntnissen kombiniert, erwerben Mannheimer Studierende – anders als in der herkömmlichen Juristenausbildung – bereits vor dem Staatsexamen einen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss, in dessen Rahmen sie die zivilrechtlichen Prüfungen ablegen. Die Prüfungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht nach dem zehnten Fachsemester komplettieren schließlich das Staatsexamen. Diese „Abschichtungsmöglichkeit“ unterlag bis vor kurzem einer Experimentierklausel in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung.
Das Ergebnis der Überprüfung: Die Qualifikation von Volljuristen, die im Rahmen des gestuften Kombinationsstudiengangs ausgebildet werden, ist der herkömmlichen Juristenausbildung ebenbürtig. Auch bei den Studierenden kommt der Studiengang sehr gut an: Die große Mehrheit der Mannheimer Absolventinnen und Absolventen, die zwischen 2011 und 2015 befragt wurden, würde sich wieder für den Mannheimer „Unternehmensjuristen“ entscheiden – vor allem wegen der hervorragenden Verzahnung juristischer sowie wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte.
Text: Linda Schädler / Oktober 2019