Großer Erfolg fürs Staats­examen nach „Mannheimer Modell“

Im Jahr 2008 als Innovation in der deutschen Juristenausbildung eingeführt, hat sich der interdisziplinäre Kombinations­studien­gang „Unternehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen)“ der Universität Mannheim nun bewährt: Nach zehnjähriger Test­phase hat das „Mannheimer Modell“ die Evaluation durch das Landes­justiz­prüfungs­amt Baden-Württemberg erfolgreich bestanden und kann ab sofort unbefristet angeboten werden.

In dem Studien­gang, der examensrelevantes juristisches Wissen mit fundierten betriebs­wirtschaft­lichen Kenntnissen kombiniert, erwerben Mannheimer Studierende – anders als in der herkömmlichen Juristenausbildung – bereits vor dem Staats­examen einen berufs­qualifizierenden Bachelor­abschluss, in dessen Rahmen sie die zivilrechtlichen Prüfungen ablegen. Die Prüfungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht nach dem zehnten Fach­semester komplettieren schließlich das Staats­examen. Diese „Abschichtungs­möglichkeit“ unterlag bis vor kurzem einer Experimentierklausel in der Juristenausbildungs- und Prüfungs­ordnung.

Das Ergebnis der Über­prüfung: Die Qualifikation von Volljuristen, die im Rahmen des gestuften Kombinations­studien­gangs ausgebildet werden, ist der herkömmlichen Juristenausbildung ebenbürtig. Auch bei den Studierenden kommt der Studien­gang sehr gut an: Die große Mehrheit der Mannheimer Absolventinnen und Absolventen, die zwischen 2011 und 2015 befragt wurden, würde sich wieder für den Mannheimer „Unternehmens­juristen“ entscheiden – vor allem wegen der hervorragenden Verzahnung juristischer sowie wirtschafts­wissenschaft­licher Inhalte.

Text: Linda Schädler / Oktober 2019