Die Universität Mannheim ist eine national und international hoch renommierte Profiluniversität mit ihren Schwerpunkten in den Bereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Als Forschungsuniversität sichert sie die Innovationsfähigkeit, welche die Grundlage nachhaltigen Wachstums unseres Landes bildet. Entsprechend ihrem Leitbild werden an der Universität Führungskräfte ausgebildet, die in Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft Verantwortung übernehmen. Dadurch entsteht den Bürgerinnen und Bürgern ein ganz konkreter Mehrwert. Jedes Jahr nimmt die Universität rund 4.000 junge Menschen als neue Studierende auf. Die Vermittlung von wissenschaftlich erarbeitetem Spezialwissen bringt hoch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen hervor, die zum Beispiel durch die Gründung zahlreicher Start-up-Unternehmen neue Arbeitsplätze schaffen und Beschäftigung und Wohlstand sichern – in der Region und darüber hinaus. Die Universität will den ihr vom Land Baden-Württemberg erteilten Auftrag zur Schaffung neuer Erkenntnisse durch Forschung und zur Vermittlung dieses Wissens an die junge Generation durch die bestmögliche Lehre jetzt und in Zukunft erfolgreich gestalten und umsetzen.
Dafür braucht die Universität Mannheim die entsprechenden Rahmenbedingungen, für die das Land Baden-Württemberg verantwortlich ist. Zwischen dem Land und den Universitäten wird zurzeit ein neuer Hochschulfinanzierungsvertrag (HoFV) ausgehandelt, der den Hochschulen für einen Zeitraum von fünf Jahren finanzielle Planungssicherheit verschaffen soll. Die Universität Mannheim begrüßt den beabsichtigten Abschluss eines solchen „Hochschulfinanzierungsvertrages II“. Er muss Forschung und Lehre sichern, strukturelle Fehlentwicklungen des ersten Hochschulfinanzierungsvertrages abstellen und die in den letzten Jahren entstandenen finanziellen Nachteile des Universitätshaushaltes durch fehlenden Inflationsausgleich, zusätzliche nicht abgegoltene Aufgaben (z.B. Datenschutz, Gleichstellung, Weiterbildung, Internationalisierung, Informationssicherheit und Digitalisierung) oder steigende Miet- und Gebäudebewirtschaftungskosten ausgleichen.
Die Universität Mannheim hat folgenden Anspruch an den Inhalt eines neuen Hochschulfinanzierungsvertrages:
Im Übrigen ist die bereits im laufenden Hochschulfinanzierungsvertrag avisierte, bislang aber nicht in Angriff genommene Rückkehr zu den verbindlichen Betreuungsrelationen nach der Kapazitätsverordnung (KapVO) dringend notwendig, nachdem in den letzten Jahren Einmaleffekte durch doppelte Abiturjahrgänge oder die Aussetzung der Wehrpflicht mittels Überlasten der Universitäten abzufedern waren. Keinesfalls können die Überlasten, die von den Universitäten in den letzten Jahren in einer Ausnahmesituation temporär geschultert wurden, im neuen HoFV II ohne entsprechend erweiterte Personalressourcen dauerhaft festgeschrieben werden. Im Gegenteil: Das Kapazitätsrecht ist entsprechend den Forderungen des Wissenschaftsrates grundlegend reformbedürftig, muss verbesserte, am aktuellen Bedarf ausgerichtete Betreuungsrelationen festsetzen – und darf auch nicht mehr durch „vertragliche“ Sonderkonditionen unterlaufen werden. Nur so können international übliche Ausbildungsmuster wettbewerbsfähig umgesetzt, die individuelle Betreuung zunehmend heterogener Studierender intensiviert, die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden ausgebaut und Abbrecherquoten (ohne Absenkung der Qualitätsanforderungen) verringert werden.
Die Gremien der Universität Mannheim sind sich bewusst, dass gemessen an den dem Land zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln die Universitäten ab 2021 einen besonderen Anteil fordern. Die Universitäten wollen das Land nicht überfordern, das Land darf aber auch die Universitäten nicht überfordern. Es ist an der Zeit, der Tatsache der jahrzehntelangen Unterfinanzierung und der Zuweisung vielfältiger neuer Aufgaben ohne Ausgleich durch entsprechende neue Ressourcen ins Auge zu sehen. Die Universitäten müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihrem Auftrag gemäß die jetzige und die kommenden Generationen von Studierenden so zu qualifizieren, dass sie den immer rascher wechselnden Anforderungen unserer modernen Gesellschaft, gerade auch im Bereich der Digitalisierung, gewachsen sind. Die Universität Mannheim will auch künftig Absolventinnen und Absolventen hervorbringen, die als Führungskräfte die weitere wirtschaftliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung des Landes maßgeblich mitgestalten und voranbringen.
Der Senat der Universität Mannheim bittet den Rektor, keinen Hochschulfinanzierungsvertrag II zu unterzeichnen, der nicht im Kern dem Großteil der dargelegten Erwartungen Rechnung trägt.
Einstimmig verabschiedet im Senat der Universität Mannheim am 25. September 2019