Senat fordert: Land muss Unterfinanzierung der Universitäten beenden

Der Senat der Universität Mannheim nimmt Stellung zu den Verhandlungen und Kernpunkten des neuen Hochschul­finanzierungs­vertrages II

Pressemitteilung vom 26. September 2019
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Pro Studentin und Student erhalten die Universitäten inflations­bereinigt heute 33 Prozent – oder 3.540 Euro – weniger vom Land als noch zur Jahrtausendwende. Das Geld fehlt in bei der Ausbildung künftiger Fach­kräfte, in der Forschung genauso wie in der Infrastruktur und bei der Bewältigung vielfältiger neuer Aufgaben, die den Universitäten in den vergangenen Jahren vom Land auferlegt wurden. Vor dem Hintergrund der Verhandlungen zum Hochschul­finanzierungs­vertrag 2021 appelliert der Senat der Universität Mannheim jetzt in einer Stellungnahme an das Land Baden-Württemberg, das anhaltende strukturelle Finanz­defizit abzubauen.

Damit die Universitäten auch weiterhin ihren Forschungs- und Bildungs­auftrag erfüllen können, müsse ein neuer Hochschul­finanzierungs­vertrag strukturelle Fehl­entwicklungen des ersten Hochschul­finanzierungs­vertrages korrigieren und die in den letzten Jahren entstandenen finanz­iellen Nachteile des Universitäts­haushaltes durch fehlenden Inflations­ausgleich, zusätzliche Aufgabenoder steigende Miet- und Gebäudebewirtschaft­ungs­kosten ausgleichen, heißt es in der Stellungnahme.

„Ich bin froh, dass der Senat die Stellungnahme einstimmig beschlossen hat. Das zeigt, dass die ganze Universität geschlossen hinter den Forderungen steht.  Damit wird deutlich, dass wir auch künftig unseren Aufgaben in Forschung und Lehre bestmöglich gerecht werden wollen, wenn das Land eine angemessene Ausstattung der Universität sichert “, sagt der Rektor der Universität, Prof. Dr. Thomas Puhl.

Als wichtigste Forderungen listet die Stellungnahme:

  • Übertragung aller Zweitmittel in den universitären Grundhaushalt zum Jahresende 2020 – denn erst nach einer Verstetigung der noch nicht umgewandelten Mittel aus den Studien­platz-Ausbau­programmen kann die Universität Mannheim an einem bereits 2015 im Hochschul­finanzierungs­vertrag I vereinbarten 3-prozentigen Zuwachs der Grundfinanzierung teilhaben.
  • Fortführung des jährlichen 3-prozentigen Zuwachses der universitären Grundfinanzierung um regelmäßige Kostensteigerungen, beispielsweise durch Inflation und Tarifsteigerungen auszugleichen.
  • Erhöhung der Grundausstattung der Universität um 1.000 Euro pro Studentinund Student – damit sich die bestehende Kluft zwischen Budget und Bedarf nicht weiter vergrößert.
  • Transparente und ungeschmälerte Weitergabe der Mittel aus dem Zukunftsvertrag an die Universitäten nach den vom Bund festgelegten Kriterien – damitdiese Mittel zur Sicherung der Lehre und der Lehr­infrastruktur effektiv eingesetzt werden können.

„Es ist an der Zeit, der Tatsache der jahrzehntelangen Unterfinanzierung und der Zuweisung vielfältiger neuer Aufgaben ohne Ausgleich durch entsprechende neue Ressourcen ins Auge zu sehen“, so der Senat der Universität Mannheim in seiner Stellungnahme. „Die Universitäten müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihrem Auftrag gemäß die jetzige und die kommenden Generationen von Studierenden so zu qualifizieren, dass sie den immer rascher wechselnden Anforderungen unserer modernen Gesellschaft gewachsen sind.“

Zu kompletten Stellungnahme des Senats

Weitere Stellungnahmen zum Hochschul­finanzierungs­vertrag II:

Stellungnahme der LRK: https://nosciencenofuture.de/unterfinanz.html

Stellungnahme der Landes-ASten-Konferenz: https://lastuve-bawue.de/lak/beschluesse/


Kontakt:
Dieter Zinser
Leiter Rektoratsbüro
Universität Mannheim
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