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GBP-Bericht Januar: Mehrheit der Unter­nehmen begrüßt Lockerungen der Nachhaltigkeits­berichtspflichten – sieht aber weiteren Reformbedarf

Die von der Europäischen Union beschlossene Omnibus-Initiative zur Anpassung zahlreicher ESG-Richtlinien (Environment, Social, Governance), insbesondere zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung und zu Lieferkettenpflichten, stößt bei Unter­nehmen in Deutschland auf breite Zustimmung. Das zeigt der aktuelle GBP-Bericht aus dem Januar 2026, der auf Befragungs­daten von fast 2.000 deutschen Unter­nehmen basiert. Mehr als jedes dritte mittlere oder große Unter­nehmen spricht sich aber für noch weitergehendere Erleichterungen bei den Berichtspflichten aus. Gewünscht sind auch klare Regelungen: Derzeit werden erhebliche Ressourcen darauf verwendet, überhaupt zu verstehen, worüber berichtet werden muss.

Pressemitteilung vom 23. Januar 2026
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Die Ergebnisse des GBP-Berichts zeigen: Eine Mehrheit der betroffenen Unter­nehmen bewertet die Omnibus-Initiative, mit der unter anderem die Berichtspflichten gelockert werden, positiv. Im Verlauf des Jahres 2025 lag der Anteil der Zustimmenden durchgehend bei über 50 Prozent. Unter den Unter­nehmen, die infolge der Reform vollständig von der Berichtspflicht befreit werden, lehnen nur fünf Prozent die Initiative ab.

Nachhaltigkeits­berichte werden häufig als bürokratische Last empfunden
Aus den Daten lässt sich ablesen, dass die positive Bewertung der Omnibus-Initiative vor allem auf der erwarteten Entlastung von Bürokratie beruht. Rund zwei Drittel der Unter­nehmen, die auch nach Omnibus berichtspflichtig bleiben, empfinden die ESG-Richtlinien der EU als Belastung. Bei Unter­nehmen, die ursprünglich berichtspflichtig gewesen wären und bereits Vorbereitungen getroffen hatten, nun aber von der Pflicht befreit werden, liegt dieser Anteil mit 78,1 Prozent noch höher.

„Das Problem ist: So wie die ursprünglichen Regeln ausgestaltet waren, wurden sie von zu vielen Unter­nehmen nur als bürokratische Dokumentations­last und nicht als Geschäfts­chance verstanden. Das hat erhebliche Un­zufriedenheit und politischen Druck ausgelöst, auf den die EU mit dieser Initiative reagiert hat“, erklärt Prof. Dr. Jannis Bischof, wissenschaft­licher Leiter des GBP und Inhaber des Lehr­stuhls für ABWL und Unter­nehmens­rechnung an der Universität Mannheim. Der Aufwand ist erheblich und oft mit hohen Kosten für externe Beratung und IT verbunden: Ein Unter­nehmen muss für den ESG-Bericht unter anderem Daten zu CO2-Emissionen, Artenschutz, Gleich­stellung und Lieferantenstandards erheben – und zwar jahresgenau. „Offensichtlich haben zu wenige Unter­nehmen den Wert dieser Datenerhebungen und zu viele vor allem die damit verbundenen Kosten gesehen, zu denen auch die wertvollen Einblicke gehören, die ausländische Wettbewerber aus den öffentlichen Berichten erhalten können“, fasst Bischof zusammen. 

Bürokratie bremst Investitionen und Produktneu­entwicklungen
Die Wahrnehmung von ESG-Berichtspflichten als bürokratische Belastung spiegelt sich auch in unter­nehmerischen Entscheidungen wider. 68,7 Prozent der betroffenen Unter­nehmen geben an, in den vergangenen zwei Jahren geplante Investitionen aufgrund von Bürokratielasten nicht umgesetzt zu haben. Zudem wurden ausländische Geschäfts­beziehungen häufiger abgelehnt (25,4 Prozent) und Produktneu­entwicklungen öfter ausgesetzt (24,6 Prozent). „Wenn Unter­nehmen Investitionen verschieben oder auf internationale Kooperationen verzichten, kann das langfristig den Nachhaltigkeits­zielen sogar entgegenwirken“, sagt Bischof. Die Omnibus-Initiative könne daher einen möglichen positiven Effekt entfalten.

Wunsch nach weiteren Erleichterungen und klaren Rahmenbedingungen
Gleich­zeitig zeigt der GBP-Bericht, dass die Reform aus Sicht vieler Unter­nehmen nicht weit genug geht. Mehr als jedes dritte mittlere oder große Unter­nehmen spricht sich für weitergehende Erleichterungen bei den ESG-Berichtspflichten aus. Nach der Omnibus-Ankündigung ist zudem der Anteil der Unter­nehmen gestiegen, die Unsicherheiten bei Auslegung und Anwendung der Regeln als zentrale Belastungs­quelle nennen. Viele berichten, dass sie erhebliche Ressourcen darauf verwenden, zu klären, worüber genau berichtet werden muss und was Behörden konkret erwarten. „Die Ergebnisse unter­streichen, dass neben Erleichterungen der gesetzlichen Regeln vor allem klare, verlässliche und gut kommunizierte Rahmenbedingungen in der Kommunikation zwischen Unter­nehmen und zuständigen Behörden entscheidend für die Attraktivität des Wirtschafts­standorts sind“, betont Bischof.

Reform nicht unumstritten
Die Omnibus-Initiative ist allerdings umstritten, da die ursprünglichen Regeln zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung und zu Lieferkettensorgfaltspflichten Wettbewerbsnachteile für jene Unter­nehmen reduzieren sollten, die sich freiwillig für eine besonders nachhaltige und sozial verantwortliche Geschäfts­politik entschieden haben. Die nun beschlossenen Lockerungen laufen diesem Ziel teilweise zuwider. Sie setzen vor allem auf bürokratische Entlastung, da die bisherigen Vorgaben sehr vielen Unter­nehmen umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflichten auferlegt hatten – weitgehend unabhängig davon, wie stark ihr Geschäfts­modell tatsächlich zu Umwelt- oder Sozialrisiken beiträgt. Die Regeln wurden daher häufig als Wettbewerbsnachteil europäischer Unter­nehmen gegenüber außereuropäischen Konkurrenten gesehen.

Hintergrund zur Omnibus-Initiative der Europäischen Union
Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 16. Dezember 2025 wurde die Reform der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beschlossen – noch bevor die ursprünglichen Fassungen in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden waren. Künftig sollen grundsätzlich nur noch Unter­nehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro zur Nachhaltigkeits­bericht­erstattung verpflichtet sein. Für die Lieferkettenpflichten gelten noch höhere Schwellenwerte (5.000 Beschäftigte, 1,5 Milliarden Euro Umsatz). Zudem verschiebt die sogenannte „Stop-the-Clock“-Regelung den Beginn der Berichtspflicht für insbesondere kleinere und mittlere Unter­nehmen um zwei Jahre auf 2027.

Den „GBP-Monitor: Unter­nehmens­trends im Januar 2026“ finden Sie hier: https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2026/01/gbp_monitor_2026_01.pdf.

Weitere Informationen zum GBP-Monitor
Das German Business Panel befragt monatlich mehr als 800 Unter­nehmen zur Unter­nehmens­lage in Deutschland und erhebt dabei Daten zu 1) erwarteten Umsatz-, Gewinn- und Investitions­änderungen, 2) unter­nehmerischen Entscheidungen, 3) der erwarteten Schließungs­rate in der Branche und 4) der Zufriedenheit mit der Wirtschafts­politik. Zudem wird alle drei Monate zu besonders aktuellen Fragen berichtet.

Hintergrund­informationen zum German Business Panel
Das German Business Panel ist ein langfristiges Befragungs­panel des DFG-geförderten überregionalen Projektes „Accounting for Trans­parency“ (www.accounting-for-trans­parency.de). Der Sonderforschungs­bereich (SFB) „TRR 266 Accounting for Trans­parency“ startete im Juli 2019. Im Mai 2023 beschloss die Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG), den SFB um zunächst weitere vier Jahre zu verlängern. Er ist der erste SFB mit betriebs­wirtschaft­lichem Schwerpunkt. Am SFB sind über 100 Wissenschaft­ler*innen von acht Universitäten beteiligt: Universität Paderborn (Sprecherhochschule), Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Mannheim, zudem Forschende von der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Frankfurt School of Finance & Management, der Universität zu Köln und der Leibniz Universität Hannover. Die Forschenden unter­suchen, wie Rechnungs­wesen und Besteuerung die Trans­parenz von Unter­nehmen beeinflussen und wie sich Regulierungen und Unter­nehmens­trans­parenz auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das Fördervolumen des SFBs beträgt rund 18 Millionen Euro.

Kontakt:
Prof. Dr. Jannis Bischof
Lehr­stuhl für ABWL und Unter­nehmens­rechnung
Universität Mannheim
Tel: +49 621 181-1630
E-Mail: jbischofmail-uni-mannheim.de 

Yvonne Kaul
Forschungs­kommunikation
Universität Mannheim
E-Mail: kaulmail-uni-mannheim.de