Neben den obligatorischen Zugangsvoraussetzungen werden bei den meisten Studiengängen im Vergabeverfahren noch weitere Leistungen berücksichtigt, die Ihre Chancen auf eine Zulassung erhöhen. Je nach Studiengang handelt es sich zum Beispiel um zum Studiengang passende Praktika, berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten, Auslandssemester, Essays, Motivationsschreiben oder Auszeichnungen.
Diese Leistungen werden folglich als Auswahlkriterien berücksichtigt, sind aber nicht unbedingt für die Bewerbung notwendig. Welche Auswahlkriterien für Ihren Wunschstudiengang relevant sind, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Auswahlsatzung.
Wir können Ihre Leistungen nur berücksichtigen, wenn Sie diese in der Online-Bewerbung angeben und entsprechende Belege einreichen.