Exmatrikulation

Die Exmatrikulation (Ausschreibung) erfolgt meist erst nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums. Aber auch wer die Hochschule wechselt, muss sich bei seiner „alten“ Hochschule exmatrikulieren, um sich bei der „neuen“ Hochschule einschreiben zu können. Für die Bewerbung ist eine Exmatrikulation nicht notwendig. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierenden­status verlieren und kein Anrecht mehr auf Ihren Studien­platz haben. Deshalb exmatrikulieren Sie sich bei einem Hochschul- oder Studien­gangs­wechsel niemals, bevor Sie nicht den Zulassungs­bescheid einer anderen Hochschule in den Händen halten.