Nachrück­verfahren

Erfahrungs­gemäß nehmen einige der Bewerberinnen und Bewerber Ihren Studien­platz nicht an. Die freien Plätze werden im Nachrück­verfahren nach den bestehenden Ranglisten an Bewerberinnen und Bewerber weitergegeben, die zuvor keine Zulassung erhalten haben. Wenn Sie im Nachrück­verfahren einen Platz bekommen, benachrichtigen wir Sie schriftlich; Ablehnungen werden nicht versandt.