Nachteilsausgleich

Wenn Sie durch unverschuldete Umstände eine schlechtere Durchschnitts­note in Ihrer Hochschul­zugangsberechtigung erzielt haben, können Sie für Ihre Bewerbung einen Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnitts­note geltend machen.

Hierfür reichen Sie bitte ein entsprechendes offizielles Schreiben (Gutachten) Ihrer Schule ein, aus dem die korrigierte bessere Durchschnitts­note hervorgeht. Es muss außerdem begründet werden, warum ein solcher Nachteil vorliegt.