Nachteilsausgleich

Wenn beeinträchtigende, von Ihnen unverschuldete Umstände, Sie daran gehindert haben eine bessere Durchschnitts­note zu erzielen oder zu einem verzögerten Erwerb der Hochschul­zugangsberechtigung geführt haben, können Sie für Ihre Bewerbung einen Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnitts­note beziehungs­weise der Wartezeit  geltend machen.

Für den Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnitts­note reichen Sie bitte ein offizielles Schreiben (Gutachten) Ihrer Schule ein, aus dem die korrigierte bessere Durchschnitts­note hervorgeht. Es muss außerdem begründet werden, warum ein solcher Nachteil vorliegt.

Dementsprechend kann eine verbesserte Wartezeit nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschul­zugangsberechtigung zusammen mit Ihren weiteren Bewerbungs­unterlagen einreichen.