Wenn Sie durch unverschuldete Umstände eine schlechtere Durchschnittsnote in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erzielt haben, können Sie für Ihre Bewerbung einen Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote geltend machen.
Hierfür reichen Sie bitte ein entsprechendes offizielles Schreiben (Gutachten) Ihrer Schule ein, aus dem die korrigierte bessere Durchschnittsnote hervorgeht. Es muss außerdem begründet werden, warum ein solcher Nachteil vorliegt.