Zulassungs­beschränkung

Die meisten unserer Studien­gänge unterliegen einer Zulassungs­beschränkung. Bei zulassungs­beschränkten Studien­gängen ist die Anzahl der Studien­plätze begrenzt. Reichen die Plätze aus, werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze, muss eine Auswahl getroffen werden. Diese richtet sich nach den von Bund und Land vorgeschriebenen Vorgaben und der universitäts­eigenen Auswahlsatzung für das jeweilige Fach.

Aktuell nicht zulassungs­beschränkt sind folgende Studien­gänge:

Master

  • Master Geschichte
  • Master Kultur und Wirtschaft: Geschichte / Philosophie / Romanistik
  • Master of Comparative Business Law
  • Master Sociology
  • Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht
  • Master Wirtschafts­mathematik
  • alle Master of Education Lehr­amt Gymnasium
  • folgende Fächer des Master of Education Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium – Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch und Mathematik

Bachelor

  • Bachelor Kultur und Wirtschaft: Germanistik / Romanistik
  • Bachelor Romanische Sprachen, Literaturen und Medien
  • Bachelor Wirtschafts­informatik (Aufnahme­prüfung)
  • Bachelor Wirtschafts­pädagogik
  • Bachelor of Education  Informatik / Italienisch / Mathematik