Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Anzahl der Studienplätze begrenzt. Reichen die Plätze aus, werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze, muss eine Auswahl getroffen werden. Diese richtet sich nach den von Bund und Land vorgeschriebenen Vorgaben und der universitätseigenen Auswahlsatzung für das jeweilige Fach.