Zulassungs­beschränkung

Bei zulassungs­beschränkten Studien­gängen ist die Anzahl der Studien­plätze begrenzt. Reichen die Plätze aus, werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze, muss eine Auswahl getroffen werden. Diese richtet sich nach den von Bund und Land vorgeschriebenen Vorgaben und der universitäts­eigenen Auswahlsatzung für das jeweilige Fach.

Zu den Auswahlsatzungen