Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

Prüfungs­anmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal²  vorzunehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Falls Sie sich für den Zweittermin anmelden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

Prüfungs­anmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal² vorzunehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.

Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten oder Referaten oder Ähnlichem abschließen)! Es können keine ECTS-Punkte und Noten verbucht werden, ohne dass die Prüfung angemeldet wurde. Studierende müssen sich für Hausarbeiten und andere Studien- und Prüfungs­leistungen während des Anmeldezeitraumes über das Studierenden­portal anmelden. Eine Anmeldung ist bei Prüfungen, die keine Klausuren sind, sowie in den Sprachpraxis-Kursen der Romanistik nur zum Ersttermin möglich.

Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

Ummeldung
Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.

Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist.
Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher

  • noch keine zum Modul gehörende Prüfungs­leistung abgelegt haben oder
  • gegenwärtig ablegen.

Falls die Prüfung aus mehreren Prüfungs­leistungen besteht, müssen Sie eine Abmeldung mit dem dafür vorgesehen Formular beantragen

Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

Prüfungs­wiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.  Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden.

Prüfungs­wiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.

Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden. Bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, erfolgt grundsätzlich keine Pflichtanmeldung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die dazugehörige Prüfung eigen­verantwortlich anmelden.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass in Ihren Beifächern eventuell andere Regelungen gelten können.
Regelungen zu den B.A.-Beifächern