To Dos vor der Immatrikulation und Anreise

„Woran muss ich vor meiner Reise nach Mannheim und meiner Immatrikulation an der Universität Mannheim denken und was sollte ich unbedingt erledigen?“
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten To-dos zusammengefasst:
Informieren Sie sich rechtzeitig über Einreise und Visum
Die Einreisebestimmungen für Deutschland sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen für Ihre Heimatland und beantragen Sie (wenn benötigt) so früh wie möglich ein Einreisevisum. Am besten direkt, nachdem Sie Ihren Letter of Admission erhalten haben.
Staaten, die kein Visum benötigen:
Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise- oder Studierendenvisum für Deutschland.Bürgerinnen und Bürger der folgenden Länder benötigen auch kein Einreise- oder Studierendenvisum, müssen jedoch bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, nachdem sie an der Universität in Deutschland immatrikuliert worden sind:
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Korea (Republik Korea, Südkorea)
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- USA
- Vereinigtes Königreich
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Visumspflicht durch Ihre Staatsbürgerschaft und nicht durch das Land, in dem Sie studieren, bestimmt wird. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land haben, müssen Sie trotzdem ein Studierendenvisum für Deutschland beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat in dem Land, in dem Sie momentan studieren oder in Ihrem Heimatland.
Visumspflichtige Länder:
Studierende aus allen anderen Ländern müssen noch in ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen. Ein Touristenvisum kann in diesem Fall nicht für die Einreise nach Deutschland akzeptiert werden. Deshalb benötigen Studierende aus den meisten Ländern ein Einreisevisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.Bitte beantragen Sie Ihr Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum so bald wie möglich bei der verantwortlichen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie bei der Beantragung die schriftliche Zusage (“Letter of Admission”) von der Universität Mannheim vor. Alle Studierenden, die ein Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum benötigen, müssen ihr Visum auch vor der Immatrikulation in ihrem Mobility Online Workflow hochladen.
Ihr Einreisevisum wird in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, sobald sie an der Universität eingeschrieben sind. Um das Visum umwandeln zu lassen, müssen Sie einen Termin mit einer Angestellten oder einem Angestellten der Ausländerbehörde vereinbaren. Ein Touristenvisum kann nach der Einreise nach Deutschland nicht in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Krankenversicherung
Ein Nachweis über eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für ALLE Studierende zwingend notwendig. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasseelektronisch an uns übermittelt.
Bitte machen Sie einen Termin bei EINER gesetzlichen Krankenkasse, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen.
Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert?
- Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Bitte teilen Sie der Krankenkasse dabei die „gesonderte Absendenummer“ der Universität Mannheim mit: H0002079. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse versichert sind.
Haben Sie eine European/
Global Health Insurance Card (EHIC/GHIC)
ODER ein AT-11
ODER sind Sie privat versichert?- Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Bitte teilen Sie der Krankenkasse dabei die „gesonderte Absendenummer“ der Universität Mannheim mit: H0002079. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Ausnahme:Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, um den Finanzierungsnachweis für Ihr Studium zu erbringen, prüfen Sie bitte, ob das Paket eine Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Falls dies der Fall ist, kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Krankenversicherungsanbieter, um die Übermittlung Ihrer M10 zu beantragen.
Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Erhalt der „Enrollment Preparations“ E-Mail an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.
An dem Ausrufezeichen-Symbol in der rechten oberen Ecke in Portal² können Sie erkennen, ob wir Ihre M10 von der von Ihnen kontaktierten gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Die Übermittlung Ihrer M10 kann einige Tage dauern.Bitte beachten Sie:
- Die Einreichung einer Versichertenkarte/
EHIC oder schriftlichen Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus. - Wir empfehlen Studierenden aus nicht-EU und nicht-EFTA Ländern dringend, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).
- Die Rückerstattung von Rechnungsbeträgen durch die Versicherung im Heimatland kann längere Zeit dauern, was zu finanziellen Problemen führen kann. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland. Die folgenden Leistungen sind bei Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen werden, oft ausgeschlossen:
- Ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
- Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren oder selbst verschuldet sind
- Zahnbehandlungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Das bedeutet, Sie können, so lange Sie Studierende/
r in Deutschland sind, nicht mehr zum Studierendentarif in eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wechseln. - Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kostet ca. 135 € im Monat (Studierendentarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Immatrikulation. Für das Frühjahrs-/Sommersemester beginnt der Versicherungsschutz jedoch frühestenes am 1. Februar (administrativer Semesterbeginn). Falls Sie früher nach Mannheim/
Deutschland einreisen, empfehlen wir Ihnen dringend, (nur) für die Zeit davor eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. - Mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern.
- Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Krankenversicherung.
Organisieren Sie Ihre Unterkunft in Mannheim
Das Akademische Auslandsamt stellt für Austauschstudierende eine sehr begrenzte Anzahl an Zimmern bei unserem Kooperationspartner Studierendenwerk Mannheim in Studierendenwohnheimen zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir Hilfe bei der privaten Zimmersuche an. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zum Thema Wohnen in Portal².
Semesterbeitrag
Jede Studierende und jeder Studierender, die/
der an einer deutschen Universität eingeschrieben ist (auch Austauschstudierende), muss den Semesterbeitrag des Studierendenwerks zahlen. Der Semesterbeitrag für das Herbst-/Wintersemester 2025 beträgt für internationale Austauschstudierende 100,00 €. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag bis zur Zahlungsfrist am 15. Juli 2025auf die unten genannte Bankverbindung. Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck, den Sie in unserer E-Mail mit dem Betreff „University of Mannheim: login Portal² + Notification of Semester Fees“ erhalten haben, an. Nur so kann Ihre Zahlung Ihnen zugeordnet werden.
Bankverbindung
Universität Mannheim
Baden-Württembergische Bank / LBBW
IBAN: DE23600501010001379273
BIC: SOLA DE ST 600Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, können Sie diese in Ihrem Selfservice in Portal² sehen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 5 Werktage dauert.
Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslandsüberweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank!
Bitte bewahren Sie einen Nachweis über die Zahlung in Ihren Unterlagen auf.Was ist der Semesterbeitrag?
Alle Studierenden, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind (auch Austauschstudierende), müssen den Semesterbeitrag des Studierendenwerks zahlen. Zur Zeit sind dies an der Universität Mannheim 85,00 € pro Semester. Dieser Beitrag deckt einen Teil der Kosten des Studierendenwerks, sodass z. B. das Essen in der Mensa so günstig bleiben kann.
Kurswahl und Stundenplan
Bild: Anna LogueSicher möchten Sie wissen, welche Kurse Sie als Austauschstudierende/r an der Universität Mannheim belegen dürfen:
Informationen zur Kurswahl für AustauschstudierendeAchtung: Wenn Sie an einem Double Degree Programm teilnehmen, verläuft die Kurswahl anders und Sie erhalten Informationen dazu direkt von der Koordinationsstelle Ihres Double Degrees. Bitte folgen Sie den Anweisungen Ihrer Koordinationsstelle und melden sich erst nach Ihrer Immatrikulation für Kurse an.
Reichen Sie Ihre Unterlagen für die Immatrikulation ein
Bevor wir Sie immatrikulieren können, müssen Sie sich bei Mobility Online anmelden, die relevanten Dokumente hochladen und Ihre Angaben für die Immatrikulation vervollständigen. Sie können Ihre Dokumente und Angaben in Mobility Online vervollständigen, sobald wir Sie per E-Mail über den Immatrikulationsprozess informieren. In unserer E-Mail informieren wir Sie auch über die Deadline, bis zu der Sie die erforderlichen Schritte in Ihrem Mobility Online Workflow erledigt haben müssen. Bitte lesen und verstehen Sie alle Hilftexte (gelbe Blöcke) in allen Abschnitten, bevor Sie einen Schritt ausführen.
- Loggen Sie sich in Mobility Online ein.
- Überprüfen Sie die Schreibweise Ihres Namens („Personenstammdaten vervollständigen/ändern“).
- Ein Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung ist für die Immatrikulation an einer deutschen Universität (im Falle des Präsenzstudiums) erforderlich. Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten. Bitte laden Sie das entsprechende Dokument in den zutreffenden Abschnitt hoch. Link zu Dokumenten einfügen -> Links zu den Dokumenten einfügen
- Überprüfen Sie Ihre Nationalitätund laden Sie Ihren Pass hoch.
- Laden Sie eine Kopie Ihres Visums für Studienzwecke hoch (falls erforderlich).
- Tragen Sie Ihre feste Anschrift in Mannheim ein. Falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft in Mannheim noch keine permanente Adresse haben und in einer Jugendherberge/
Hotel wohnen, geben Sie bitte diese vorläufige Adresse an und teilen Sie uns Ihre permanente Adresse mit, sobald sie verfügbar ist. - Beantragen Sie die Immatrikulation.
- WICHTIG!
Geben Sie nur eine Nationalität an, für die Sie einen gültigen Reisepass besitzen. Ihr angegebener Name muss mit der Schreibweise des Namens in dem Reisepass übereinstimmen, den Sie zur Einreise nach Deutschland verwenden. Im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft, bei der eine der beiden Staatsangehörigkeiten KEIN Einreise- und Studienvisum für Deutschland erfordert, geben Sie bitte unbedingt die entsprechende Staatsangehörigkeit als erste an. Ihre Visabestimmungen werden auf der Grundlage der als erste Staatsangehörigkeit angegebenen Nationalität geprüft! Das Akademische Auslandsamt behält sich das Recht auf Exmatrikulation vor, falls falsche Angaben gemacht werden. Sobald dies möglich ist, werden wir die Studierenden bitten, ihren Reisepass persönlich vorzuzeigen.
Die Anträge auf Immatrikulation werden spätestens während unserer Begrüßungswoche bearbeitet. Die Immatrikulationsbescheinigung wird Ihnen nach Abschluss Ihrer Immatrikulation per E-Mail zugesandt. Nach ein paar Tagen erhalten Sie in einer weiteren E-Mail einen Leitfaden über die nächsten Schritte zur Vorbereitung auf das Studium (inkl. Zugang zu unseren Portalen etc.)
Organisieren Sie Ihre Reise nach Mannheim
Planen Sie rechtzeitig zur Orientierungswoche in Mannheim zu sein. Die Orientierungswoche mit Orientierungsveranstaltungen des Akademischen Auslandsamts und Ihrer Fakultät ist vom 3. – 7. Februar 2025 geplant.
Koffer schon gepackt?
Sie wissen nicht genau, welche Sachen Sie mit nach Deutschland nehmen sollen und der Koffer ist schon jetzt zu klein? Wir haben für Sie eine Packliste mit einigen Vorschlägen zusammengestellt.
Team Internationale Austauschstudierende
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1
68161 Mannheim