To Dos vor der Immatrikulation und Anreise

„Woran muss ich vor meiner Reise nach Mannheim und meiner Immatrikulation an der Universität Mannheim denken und was sollte ich unbedingt erledigen?“
Um Ihnen die Planung zu erleichtern, finden Sie hier die wichtigsten To-dos zusammengefasst:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über Einreise und Visum

    Die Einreise­bestimmungen für Deutschland sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen für Ihre Heimatland und beantragen Sie (wenn benötigt) so früh wie möglich ein Einreisevisum. Am besten direkt, nachdem Sie Ihren Letter of Admission erhalten haben.

    Staaten, die kein Visum benötigen:
    Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise- oder Studierenden­visum für Deutschland.

    Bürgerinnen und Bürger der folgenden Länder benötigen auch kein Einreise- oder Studierenden­visum, müssen jedoch bei der Ausländer­behörde einen Aufenthaltstitel  beantragen, nachdem sie an der Universität in Deutschland immatrikuliert worden sind:

    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • El Salvador
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Korea (Republik Korea, Südkorea)
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • USA
    • Vereinigtes Königreich

    Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Visumspflicht durch Ihre Staats­bürgerschaft und nicht durch das Land, in dem Sie studieren, bestimmt wird. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und eine Aufenthalts­erlaubnis für dieses Land haben, müssen Sie trotzdem ein Studierenden­visum für Deutschland beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat in dem Land, in dem Sie momentan studieren oder in Ihrem Heimatland.

    Visumspflichtige Länder:
    Studierende aus allen anderen Ländern müssen noch in ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen. Ein Touristenvisum kann in diesem Fall nicht für die Einreise nach Deutschland akzeptiert werden. Deshalb benötigen Studierende aus den meisten Ländern ein Einreisevisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

    Bitte beantragen Sie Ihr Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum so bald wie möglich bei der verantwortlichen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie bei der Beantragung die schriftliche Zusage (“Letter of Admission”) von der Universität Mannheim vor. Alle Studierenden, die ein Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum benötigen, müssen ihr Visum auch vor der Immatrikulation in ihrem Mobility Online Workflow hochladen.

    Ihr Einreisevisum wird in eine studentische Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt, sobald sie an der Universität eingeschrieben sind. Um das Visum umwandeln zu lassen, müssen Sie einen Termin mit einer Angestellten oder einem Angestellten der Ausländer­behörde vereinbaren. Ein Touristenvisum kann nach der Einreise nach Deutschland nicht in eine studentische Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt werden.

  • Kranken­versicherung

    Ein Nachweis über eine Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder die Befreiung von der Versicherungs­pflicht ist für ALLE Studierende zwingend notwendig. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasseelektronisch an uns übermittelt.

    Bitte machen Sie einen Termin bei einer gesetzlichen Krankenkasse, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen.

    Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert?

    • Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Bitte teilen Sie der Krankenkasse dabei die „gesonderte Absendenummer“ der Universität Mannheim mit: H0002079. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse versichert sind.

    Haben Sie eine European/Global Health Insurance Card (EHIC/GHIC)
    ODER ein AT-11
    ODER sind Sie privat versichert?

    • Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Bitte teilen Sie der Krankenkasse dabei die „gesonderte Absendenummer“ der Universität Mannheim mit: H0002079. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Erhalt der „Enrollment Preparations“ E-Mail an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.

    Bitte beachten Sie:

    • Die Einreichung einer Versichertenkarte/EHIC oder schriftlichen Mitglieds­bescheinigung reichen nicht aus.
    • Wir empfehlen Studierenden aus nicht-EU und nicht-EFTA Ländern dringend, eine gesetzliche deutsche Kranken­versicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).
    • Die Rück­erstattung von Rechnungs­beträgen durch die Versicherung im Heimatland kann längere Zeit dauern, was zu finanz­iellen Problemen führen kann. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland. Die folgenden Leistungen sind bei Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen werden, oft ausgeschlossen:
      • Ambulante und stationäre Auslands­behandlungen chronischer Erkrankungen
      • Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren oder selbst verschuldet sind
      • Zahnbehandlungen
      • Schwangerschafts­vorsorge
    • Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Das bedeutet, Sie können, so lange Sie Studierende/r in Deutschland sind, nicht mehr zum Studierenden­tarif in eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wechseln.
    • Die deutsche gesetzliche Kranken­versicherung kostet ca. 125 € im Monat (Studierenden­tarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungs­schutz beginnt am Tag der Immatrikulation. Für das Frühjahrs-/Sommersemester beginnt der Versicherungs­schutz jedoch frühestenes am 1. Februar (administrativer Semesterbeginn). Falls Sie früher nach Mannheim/Deutschland einreisen, empfehlen wir Ihnen dringend, (nur) für die Zeit davor eine Reisekranken­versicherung abzuschließen.
    • Mit Vollendung des 30. Lebens­jahres endet die studentische Kranken­versicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Kranken­versicherung kümmern.
    • Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Kranken­versicherung.
  • Organisieren Sie Ihre Unterkunft in Mannheim

    Das Akademische Auslands­amt stellt für Austausch­studierende eine sehr begrenzte Anzahl an Zimmern bei unserem Kooperations­partner Studierenden­werk Mannheim in Studierenden­wohnheimen zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir Hilfe bei der privaten Zimmersuche an. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zum Thema Wohnen in Portal².

  • Semesterbeitrag

    Jede Studierende und jeder Studierender, die/der an einer deutschen Universität eingeschrieben ist (auch Austausch­studierende), muss den Semesterbeitrag des Studierenden­werks zahlen. Der Semesterbeitrag für das Herbst-/Wintersemester 2024 beträgt für internationale Austausch­studierende 85,00 €.

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag bis zur Zahlungs­frist am 15.07.2024 auf die unten genannte Bankverbindung. Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungs­zweck, den Sie in unserer E-Mail mit dem Betreff „University of Mannheim: login Portal² + Notification of Semester Fees“ erhalten haben, an. Nur so kann Ihre Zahlung Ihnen zugeordnet werden.

    Bankverbindung
    Universität Mannheim
    Baden-Württembergische Bank / LBBW
    IBAN: DE23600501010001379273
    BIC: SOLA DE ST 600

    Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, können Sie diese in Ihrem Selfservice in Portal² sehen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 5 Werktage dauert.

    Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslands­überweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank!
    Bitte bewahren Sie einen Nachweis über die Zahlung in Ihren Unterlagen auf.

    Was ist der Semesterbeitrag?

    Alle Studierenden, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind (auch Austausch­studierende), müssen den Semesterbeitrag des Studierenden­werks zahlen. Zur Zeit sind dies an der Universität Mannheim 120,30 € pro Semester. Dieser Beitrag deckt einen Teil der Kosten des Studierenden­werks, sodass z.B. das Essen in der Mensa so günstig bleiben kann.

  • Kurswahl und Stundenplan

    Sicher möchten Sie wissen, welche Kurse Sie als Austausch­studierende/r an der Universität Mannheim belegen dürfen:
    Informationen zur Kurswahl für Austausch­studierende

    Achtung: Wenn Sie an einem Double Degree Programm teilnehmen, verläuft die Kurswahl anders und Sie erhalten Informationen dazu direkt von der Koordinations­stelle Ihres Double Degrees. Bitte folgen Sie den Anweisungen Ihrer Koordinations­stelle und melden sich erst nach Ihrer Immatrikulation für Kurse an.

  • Reichen Sie Ihre Unterlagen für die Immatrikulation ein

    Bevor wir Sie immatrikulieren können, müssen Sie sich bei Mobility Online anmelden, die relevanten Dokumente hochladen und Ihre Angaben für die Immatrikulation vervollständigen. Sie können Ihre Dokumente und Angaben in Mobility Online vervollständigen, sobald wir Sie per E-Mail über den Immatrikulations­prozess informieren. In unserer E-Mail informieren wir Sie auch über die Deadline, bis zu der Sie die erforderlichen Schritte in Ihrem Mobility Online Workflow erledigt haben müssen. Bitte lesen und verstehen Sie alle Hilftexte (gelbe Blöcke) in allen Abschnitten, bevor Sie einen Schritt ausführen.

    1. Loggen Sie sich in Mobility Online ein.
    2. Überprüfen Sie die Schreibweise Ihres Namens („Personenstammdaten vervollständigen/ändern“).
    3. Ein Nachweis über eine ausreichende Kranken­versicherung ist für die Immatrikulation an einer deutschen Universität (im Falle des Präsenzstudiums) erforderlich. Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten. Bitte laden Sie das entsprechende Dokument in den zutreffenden Abschnitt hoch. Link zu Dokumenten einfügen -> Links zu den Dokumenten einfügen
    4. Überprüfen Sie Ihre Nationalität und nehmen Sie gegebenenfalls Korrekturen vor.
    5. Laden Sie eine Kopie Ihres Visums für Studien­zwecke hoch (falls erforderlich).
    6. Tragen Sie Ihre feste Anschrift in Mannheim ein. Falls Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft in Mannheim noch keine permanente Adresse haben und in einer Jugendherberge/Hotel wohnen, geben Sie bitte diese vorläufige Adresse an und teilen Sie uns Ihre permanente Adresse mit, sobald sie verfügbar ist.
    7. Beantragen Sie die Immatrikulation.

    • WICHTIG!
      Geben Sie nur eine Nationalität an, für die Sie einen gültigen Reisepass besitzen. Ihr angegebener Name muss mit der Schreibweise des Namens in dem Reisepass übereinstimmen, den Sie zur Einreise nach Deutschland verwenden.
      Im Falle einer doppelten Staats­bürgerschaft, bei der eine der beiden Staats­angehörigkeiten KEIN Einreise- und Studien­visum für Deutschland erfordert, geben Sie bitte unbedingt die entsprechende Staats­angehörigkeit als erste an. Ihre Visa­bestimmungen werden auf der Grundlage der als erste Staats­angehörigkeit angegebenen Nationalität geprüft! Das Akademische Auslands­amt behält sich das Recht auf Exmatrikulation vor, falls falsche Angaben gemacht werden. Sobald dies möglich ist, werden wir die Studierenden bitten, ihren Reisepass persönlich vorzuzeigen.

    Die Anträge auf Immatrikulation werden spätestens während unserer Begrüßungs­woche  bearbeitet. Die Immatrikulations­bescheinigung wird Ihnen nach Abschluss Ihrer Immatrikulation per E-Mail zugesandt. Nach ein paar Tagen erhalten Sie in einer weiteren E-Mail einen Leitfaden über die nächsten Schritte zur Vorbereitung auf das Studium (inkl. Zugang zu unseren Portalen etc.)

  • Organisieren Sie Ihre Reise nach Mannheim

    Planen Sie rechtzeitig zur Orientierungs­woche in Mannheim zu sein. Die Orientierungs­woche mit Orientierungs­veranstaltungen des Akademischen Auslands­amts und Ihrer Fakultät ist vom 05 – 09.02.2024 geplant.

    Der Weg zur Universität Mannheim

Koffer schon gepackt?

Sie wissen nicht genau, welche Sachen Sie mit nach Deutschland nehmen sollen und der Koffer ist schon jetzt zu klein? Wir haben für Sie eine Packliste mit einigen Vorschlägen zusammengestellt.

Team Internationale Austauschstudierende

Team Internationale Austausch­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1
68161 Mannheim