Zum Bewerbungszeitpunkt:
Bei der Recherche von möglichen Gastuniversitäten können Sie sich am Kursangebot der vergangenen Semester und an den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger orientieren, solange der aktuelle Kurskatalog noch nicht verfügbar ist.
Nach der Platzzusage und vor der Abreise:
Sobald klar ist, an welcher ausländischen Hochschule Sie studieren werden, wird das Thema Kurswahl konkreter. Im Semester vor Ihrem Auslandsaufenthalt setzen Sie sich dazu mit Ihrem Fachbereich in Verbindung und lassen sich zu den einzelnen Kursen und der möglichen Anerkennung beraten. Schließen Sie unbedingt ein so genanntes Learning Agreement ab, in dem die geplanten Kurse vermerkt und vom Fachbereich bezüglich der Anerkennung bestätigt werden. Dieses Dokument ist Ihre Absicherung für die Anerkennung der Kurse nach Ihrer Rückkehr. Bewahren Sie es daher gut auf!
In den ersten Wochen im Ausland:
Oft ergeben sich nach der Anreise Änderungen bei den Kursen. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass ein Kurs parallel zu einem anderen Kurs liegt oder die Teilnehmeranzahl beschränkt ist und Sie keinen Platz erhalten haben. In diesen Fällen können Sie die Kurswahl ändern, erneut mit dem Fachbereich absprechen und im Learning Agreement festhalten.
Learning Agreements:
Fast jeder Fachbereich hat eigene Learning-Agreement-Formulare entwickelt. Erkundigen Sie sich am besten bei den jeweiligen Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs.
Für die Erasmus-Programme ist es auf jeden Fall notwendig, das so genannte Erasmus-Learning Agreement-Formular zu verwenden, welches Ihnen vom Akademischen Auslandsamt nach der erfolgreichen Bewerbung im Mobility-Online-Portal zur Verfügung gestellt wird. Das Erasmus-Formular ist aus technischen Gründen etwas anders aufgebaut als die Learning Agreements der Fachbereiche. Eventuell müssen Sie daher beide Formulare ausfüllen. Die Auslandsbeauftragten können Ihnen hierzu weitere Informationen geben.
Nach der Rückkehr:
Sobald Sie von der Partneruniversität das Transcript of Records, also das Zeugnis über die von Ihnen belegten Kurse und erreichten Noten, erhalten haben, können Sie beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät die An- und Umrechnung Ihrer ausländischen Leistungen beantragen. Sie benötigen hierfür:
- das Learning Agreement mit der Unterschrift des Mannheimer Fachbereichs und
- Originalnotenauszug (Transcript of Records) mit Stempel und Unterschrift der Gasthochschule oder ‚bestätigter Ausdruck‘:
Einen bestätigten Ausdruck erhalten Sie dann, wenn die Gastuniversität Ihren Notenauszug elektronisch direkt an die Universität Mannheim übermittelt. Dieser wird von Ihrer Fakultät oder dem Akademischen Auslandsamt ausgedruckt, geprüft und mit einem Stempel der prüfenden Stelle versehen. Das Akademische Auslandsamt hinterlegt Ihnen die Bestätigung zur Abholung am Express-Schalter und informiert Sie per Email.
- Je nach Prüfungsausschuss ein Formular zum Antrag auf Anerkennung. In diesem Antrag listen Sie diejenigen Leistungen auf, die Sie anerkennen lassen möchten.
- Die Bestätigung über die Abgabe des Erfahrungsberichts (Diese steht Ihnen als Download im Mobility-Online-Portal zur Verfügung).
Notenumrechnung:
Die Prüfungsausschüsse aller Fakultäten arbeiten mit einheitlichen Tabellen. Diese Notenumrechnungstabellen für die im Auslandssemester erbrachten Leistungen finden Sie auf ILIAS. Melden Sie sich hierfür wie gewohnt mit Ihrer Kennung auf ILIAS an und suchen Sie die Gruppe „Umrechnungstabellen für das Auslandsstudium“ aus, zu der Sie sich anmelden können. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Notenumrechnung für alle Fakultäten.