Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses

Die nachfolgenden Informationen richten sich ausschließlich an deutsche Studien­interessierte mit ausländischem Zeugnis sowie an deutsche und internationale Studien­interessierte mit OIB, AbiBac oder Deutsch-Französischem Abitur

Haben Sie keine deutsche Staats­angehörigkeit oder einen anderen Abschluss? Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung für EU-/EWR-Bürger*innen und Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen.

Deutsche Studien­interessierte, die ein ausländisches Abitur gemacht haben, benötigen für die Bewerbung in der Regel zusätzlich ein Anerkennungs­schreiben. Für die Anerkennung ist in Baden-Württemberg das Regierungs­präsidium Stuttgart zuständig. Wir akzeptieren aber auch Anerkennungen durch die offiziellen Zeugnisanerkennungs­stellen anderer Bundes­länder. 

Wichtig ist, dass das Schreiben die Gleichwertigkeit des ausländischen Zeugnisses zu der deutschen Hochschul­zugangsberechtigung (HZB) bestätigt und dass die umgerechnete HZB-Note und das HZB-Datum darauf ausgewiesen werden.

Vergessen Sie nicht, Ihren Bewerbungs­unterlagen Kopien von Ihrem ausländischen Abitur und dem Anerkennungs­schreiben beizulegen. Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich.

Ist Ihr Schul­abschluss nicht ausreichend, um direkt ein Studium an der Uni Mannheim aufzunehmen, muss dies eindeutig auf dem Anerkennungs­schreiben vermerkt sein. In diesem Fall werden wir Sie – nach erfolgreicher Bewerbung – beim Studien­kolleg Heidelberg anmelden.

Informationen zu häufigen internationalen Hochschul­zugangsberechtigungen

Wir gehen hier auf einige internationale Hochschul­zugangsberechtigungen ein, die relativ häufig vorkommen. Sollten Sie Fragen zu einer Hochschul­zugangsberechtigung haben, die im Folgenden nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungs­stelle.

  • International Baccalaureate Diploma (IB)

    Damit das IB als Hochschul­zugang anerkannt werden kann, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Sie können anhand des Leitfadens Vereinbarung über die Anerkennung des IB überprüfen, ob Ihr IB-Abschluss einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung entspricht.

    Vereinbarung IB-Programm (vom 15.06.2023)  – gültig ab Prüfung 2025

    Vereinbarung IB-Programm (vom 24.03.2022) – gültig bis einschließlich Prüfung 2024

    Deutsche Studien­interessierte mit einem International Baccalaureate benötigen – zusätzlich zu ihrem IB-Diploma – ein Anerkennungs­schreiben durch eine Zeugnisanerkennungs­stelle (zum Beispiel durch das Regierungs­präsidium Stuttgart) aus dem hervorgeht, dass das IB einen Hochschul­zugang darstellt.

    Wenn Sie sich mit dem Transcript of Grades bewerben, laden Sie bitte ein vorläufiges Anerkennungs­schreiben hoch.

  • Europäisches Abitur

    Das Europäische Abitur ist ein von Deutschland akzeptierter Schul­abschluss. Die Europäischen Schulen stellen – auf Anfrage – ein Anerkennungs­schreiben aus, das auch die deutsche Durchschnitts­note ausweist.

    Dieses Anerkennungs­schreiben der Schule muss zusammen mit dem Europäischen Abitur­zeugnis und der Notentabelle eingereicht werden.

    Ein Anerkennungs­schreiben des Regierungs­präsidiums ist nicht notwendig.

  • AbiBac / Deutsch-Französisches Abitur

    Sowohl das AbiBac als auch das deutsch-französische Abitur sind Abschlüsse, die in beiden Ländern als Hochschul­reife vollwertig anerkannt werden, ohne dass eine Gleichwertigkeit erst noch beantragt werden muss.

    Für die Bewerbung sind alle Dokumente bezüglich der Hochschul­zugangsberechtigung einzureichen, d. h.

    • das jeweilige Abschlusszeugnis mit Einzelnotennachweis – also mit dem „Releve de notes“ bzw. der tabellarischen Notenübersicht des deutsch-französischen Abiturs
    • sowie die Bescheinigung über das Bestehen des deutschen Abiturs. Diese ist entweder im Zeugnis integriert oder wird als gesondertes Schreiben ausgestellt. Wichtig ist, dass darin die Gleichwertigkeit zur deutschen Hochschul­zugangsberechtigung (individuell für die Bewerberin oder den Bewerber) bestätigt und die deutsche Durchschnittnote ausgewiesen wird.

    Ein Anerkennungs­schreiben des Regierungs­präsidiums ist nicht notwendig.

    Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich.

  • OIB (Option Internationale du Baccalauréat) / BFI (Baccalauréat Français Internationale)

    Das Diplom des OIB beziehungs­weise des neu eingeführten BFI (section allemande parcours bilingue) muss zusammen mit dem Releves des Notes und einer Bescheinigung der Kultus­ministerkonferenz über die Erlangung der deutschen Hochschul­zugangsberechtigung mit Bestätigung der Durchschnitts­note eingereicht werden.

    Ein Anerkennungs­schreiben des Regierungs­präsidiums ist nicht notwendig.

    Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich.