Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses

Die nachfolgenden Informationen richten sich ausschließlich an deutsche Studien­interessierte mit ausländischem Zeugnis sowie an deutsche und internationale Studien­interessierte mit OIB, AbiBac oder Deutsch-Französischem Abitur

Haben Sie keine deutsche Staats­angehörigkeit oder einen anderen Abschluss? Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung für EU-/EWR-Bürger*innen und Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen.

Deutsche Studien­interessierte, die ein ausländisches Abitur gemacht haben, benötigen für die Bewerbung in der Regel zusätzlich ein Anerkennungs­schreiben. Für die Anerkennung ist in Baden-Württemberg das Regierungs­präsidium Stuttgart zuständig. Wir akzeptieren aber auch Anerkennungen durch die offiziellen Zeugnisanerkennungs­stellen anderer Bundes­länder. 

Wichtig ist, dass das Schreiben die Gleichwertigkeit des ausländischen Zeugnisses zu der deutschen Hochschul­zugangsberechtigung (HZB) bestätigt und dass die umgerechnete HZB-Note und das HZB-Datum darauf ausgewiesen werden.

Vergessen Sie nicht, Ihren Bewerbungs­unter­lagen Kopien von Ihrem ausländischen Abitur und dem Anerkennungs­schreiben beizulegen. Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Über­setzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Über­setzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch (durch eine*n qualifizierte*n Über­setzer*in) erforderlich.

Ist Ihr Schul­abschluss nicht ausreichend, um direkt ein Studium an der Uni Mannheim aufzunehmen, muss dies eindeutig auf dem Anerkennungs­schreiben vermerkt sein. In diesem Fall werden wir Sie – nach erfolgreicher Bewerbung – beim Studien­kolleg Heidelberg anmelden.

Informationen zu häufigen internationalen Hochschul­zugangsberechtigungen

Wir gehen hier auf einige internationale Hochschul­zugangsberechtigungen ein, die relativ häufig vorkommen. Sollten Sie Fragen zu einer Hochschul­zugangsberechtigung haben, die im Folgenden nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungs­stelle.

  • International Baccalaureate Diploma (IB)

    Damit das IB als Hochschul­zugang anerkannt werden kann, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Sie können anhand des Leitfadens Vereinbarung über die Anerkennung des IB überprüfen, ob Ihr IB-Abschluss einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung entspricht.

    Vereinbarung IB-Programm (vom 15.06.2023)  – gültig ab Prüfung 2025

    Vereinbarung IB-Programm (vom 24.03.2022) – gültig bis einschließlich Prüfung 2024

    Deutsche Studien­interessierte mit einem International Baccalaureate benötigen – zusätzlich zu ihrem IB-Diploma – ein Anerkennungs­schreiben durch eine Zeugnisanerkennungs­stelle (zum Beispiel durch das Regierungs­präsidium Stuttgart) aus dem hervorgeht, dass das IB einen Hochschul­zugang darstellt.

    Wenn Sie sich mit dem Trans­cript of Grades bewerben, laden Sie bitte ein vorläufiges Anerkennungs­schreiben hoch.

  • Europäisches Abitur

    Das Europäische Abitur ist ein von Deutschland akzeptierter Schul­abschluss. Die Europäischen Schulen stellen – auf Anfrage – ein Anerkennungs­schreiben aus, das auch die deutsche Durchschnitts­note ausweist.

    Dieses Anerkennungs­schreiben der Schule muss zusammen mit dem Europäischen Abitur­zeugnis und der Notentabelle eingereicht werden.

    Ein Anerkennungs­schreiben des Regierungs­präsidiums ist nicht notwendig.

  • AbiBac / Deutsch-Französisches Abitur

    Sowohl das AbiBac als auch das deutsch-französische Abitur sind Abschlüsse, die in beiden Ländern als Hochschul­reife vollwertig anerkannt werden, ohne dass eine Gleichwertigkeit erst noch beantragt werden muss.

    Für die Bewerbung sind alle Dokumente bezüglich der Hochschul­zugangsberechtigung einzureichen, d. h.

    • das jeweilige Abschlusszeugnis mit Einzelnotennachweis – also mit dem „Releve de notes“ bzw. der tabellarischen Notenübersicht des deutsch-französischen Abiturs
    • sowie die Bescheinigung über das Bestehen des deutschen Abiturs. Diese ist entweder im Zeugnis integriert oder wird als gesondertes Schreiben ausgestellt. Wichtig ist, dass darin die Gleichwertigkeit zur deutschen Hochschul­zugangsberechtigung (individuell für die Bewerberin oder den Bewerber) bestätigt und die deutsche Durchschnittnote ausgewiesen wird.

    Ein Anerkennungs­schreiben des Regierungs­präsidiums ist nicht notwendig.

    Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Über­setzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist zusätzlich eine Über­setzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch (durch eine*n qualifizierte*n Über­setzer*in) erforderlich.

  • OIB (Option Internationale du Baccalauréat) / BFI (Baccalauréat Français Internationale)

    Das Diplom des OIB beziehungs­weise des neu eingeführten BFI (section allemande parcours bilingue) muss zusammen mit dem Releves des Notes und einer Bescheinigung der Kultus­ministerkonferenz über die Erlangung der deutschen Hochschul­zugangsberechtigung mit Bestätigung der Durchschnitts­note eingereicht werden.

    Ein Anerkennungs­schreiben des Regierungs­präsidiums ist nicht notwendig.

    Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Über­setzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist zusätzlich eine Über­setzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch (durch eine*n qualifizierte*n Über­setzer*in) erforderlich.