Die nachfolgenden Informationen richten sich ausschließlich an deutsche Studieninteressierte mit ausländischem Zeugnis sowie an deutsche und internationale Studieninteressierte mit OIB, AbiBac oder Deutsch-Französischem Abitur.
Haben Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit oder einen anderen Abschluss? Hier finden Sie Informationen zur Bewerbung für EU-/EWR-Bürger*innen und Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen.
Deutsche Studieninteressierte, die ein ausländisches Abitur gemacht haben, benötigen für die Bewerbung in der Regel zusätzlich ein Anerkennungsschreiben. Für die Anerkennung ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Wir akzeptieren aber auch Anerkennungen durch die offiziellen Zeugnisanerkennungsstellen anderer Bundesländer.
Wichtig ist, dass das Schreiben die Gleichwertigkeit des ausländischen Zeugnisses zu der deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bestätigt und dass die umgerechnete HZB-Note und das HZB-Datum darauf ausgewiesen werden.
Vergessen Sie nicht, Ihren Bewerbungsunterlagen Kopien von Ihrem ausländischen Abitur und dem Anerkennungsschreiben beizulegen. Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch (durch eine*n qualifizierte*n Übersetzer*in) erforderlich.
Ist Ihr Schulabschluss nicht ausreichend, um direkt ein Studium an der Uni Mannheim aufzunehmen, muss dies eindeutig auf dem Anerkennungsschreiben vermerkt sein. In diesem Fall werden wir Sie – nach erfolgreicher Bewerbung – beim Studienkolleg Heidelberg anmelden.
Wir gehen hier auf einige internationale Hochschulzugangsberechtigungen ein, die relativ häufig vorkommen. Sollten Sie Fragen zu einer Hochschulzugangsberechtigung haben, die im Folgenden nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.
Damit das IB als Hochschulzugang anerkannt werden kann, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. Sie können anhand des Leitfadens Vereinbarung über die Anerkennung des IB überprüfen, ob Ihr IB-Abschluss einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Vereinbarung IB-Programm (vom 15.06.2023) – gültig ab Prüfung 2025
Vereinbarung IB-Programm (vom 24.03.2022) – gültig bis einschließlich Prüfung 2024
Deutsche Studieninteressierte mit einem International Baccalaureate benötigen – zusätzlich zu ihrem IB-Diploma – ein Anerkennungsschreiben durch eine Zeugnisanerkennungsstelle (zum Beispiel durch das Regierungspräsidium Stuttgart) aus dem hervorgeht, dass das IB einen Hochschulzugang darstellt.
Wenn Sie sich mit dem Transcript of Grades bewerben, laden Sie bitte ein vorläufiges Anerkennungsschreiben hoch.
Das Europäische Abitur ist ein von Deutschland akzeptierter Schulabschluss. Die Europäischen Schulen stellen – auf Anfrage – ein Anerkennungsschreiben aus, das auch die deutsche Durchschnittsnote ausweist.
Dieses Anerkennungsschreiben der Schule muss zusammen mit dem Europäischen Abiturzeugnis und der Notentabelle eingereicht werden.
Ein Anerkennungsschreiben des Regierungspräsidiums ist nicht notwendig.
Sowohl das AbiBac als auch das deutsch-französische Abitur sind Abschlüsse, die in beiden Ländern als Hochschulreife vollwertig anerkannt werden, ohne dass eine Gleichwertigkeit erst noch beantragt werden muss.
Für die Bewerbung sind alle Dokumente bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung einzureichen, d. h.
Ein Anerkennungsschreiben des Regierungspräsidiums ist nicht notwendig.
Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch (durch eine*n qualifizierte*n Übersetzer*in) erforderlich.
Das Diplom des OIB beziehungsweise des neu eingeführten BFI (section allemande parcours bilingue) muss zusammen mit dem Releves des Notes und einer Bescheinigung der Kultusministerkonferenz über die Erlangung der deutschen Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung der Durchschnittsnote eingereicht werden.
Ein Anerkennungsschreiben des Regierungspräsidiums ist nicht notwendig.
Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist zusätzlich eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch (durch eine*n qualifizierte*n Übersetzer*in) erforderlich.