Zwei Studentinnen sitzen auf dem Campus auf der Wiese und unterhalten sich.

Ihre Bachelor­bewerbung

Informationen für internationale Bewerber*innen (außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschafts­raums) ohne deutsche Hochschul­zugangsberechtigung

Ablauf der Bewerbung

Sie benötigen folgende Unter­lagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Für die Bewerbung an der Universität Mannheim benötigen wir Ihre ausländische Hochschul­zugangberechtigung (zum Beispiel Matura oder Bakkalaureat). Ihre Hochschul­zugangsberechtigung legen Sie in der Originalsprache vor. Zusätzlich benötigen wir eine vereidigte Über­setzung der ausländischen Hochschul­zugangsberechtigung ins Deutsche oder Englische.

    Eventuell müssen Sie die Kopien Ihrer ausländischen Hochschul­zugangsberechtigung und der Über­setzung bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form einreichen.

    Ist Ihr ausländischer Schul­abschluss nicht ausreichend, um direkt ein Studium an der Universität Mannheim aufzunehmen, werden wir Sie – nach erfolgreicher Bewerbung – beim Studien­kolleg Heidelberg anmelden.

    Internationale Bewerber*innen mit internationaler HZB finden auf einer Extraseite weitere Informationen zur Hochschul­zugangsberechtigung. Wir raten Ihnen dringend, sich umfassend zu informieren.

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Sofern Sie sich für einen deutschsprach­igen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen. 

    Studien­interessierte mit deutscher Staats­bürgerschaft und/oder einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprach­kenntnisse.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten in Deutschland

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten im Ausland

    Um Ihre Studien­zeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Über­setzung in Deutsch oder Englisch hochladen.

  • APS Zertifikat

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS) im Original.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Motivations­schreiben

    Sie müssen in Ihrer Onlinebewerbung ein Motivations­schreiben in Deutsch hochladen. Darin begründen Sie, warum Sie genau diesen Studien­gang an der Universität Mannheim studieren möchten. Es sollte nicht länger als eine DIN-A4-Seite sein.

  • Nachweis von weiteren Sprach­kenntnissen

    Für folgende Bachelor­studien­gänge ist ein Nachweis von Sprach­kenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Über­sicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):

    • Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/Amerikanistik
    • Betriebs­wirtschafts­lehre
    • Wirtschafts­informatik
    • Current English Linguistics and Literary Studies
  • Nachweis von außerschulischen Qualifikationen

    Bei vielen Studien­gängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahl­verfahren. Wir bieten Standard­belege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungs­weise einen Über­blick über die erforderlichen Daten zu geben.

Häufige Fragen

  • Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?

    Sie können bis zu drei gleichberechtigte Anträge in das erste Fach­semester zulassungs­beschränkter Bachelor­studien­gänge stellen.

  • Muss ich mich über Uni ASSIST bewerben?

    Die Universität Mannheim kooperiert nicht mit Uni ASSIST. Alle internationalen Bewerber*innen bewerben sich direkt an der Universität Mannheim. 

  • Ich habe mich schon mal beworben. Brauchen Sie die Unter­lagen erneut?

    Nach Abschluss des Bewerbungs­verfahrens müssen wir alle Unter­lagen datenschutz­konform vernichten. Wir brauchen Ihre Unter­lagen also erneut.

  • Benötige ich einen Orientierungs­test?

    Ein Orientierungs­test kann Sie bei der Studien­wahl unter­stützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungs­test notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelor­studien­gang erhalten haben und den Studien­platz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungs­tests absolviert haben.

    Hier geht's zu den Tests:

    1. Was studiere ich?
      Mit dem Orientierungs­test „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
      Was studiere ich?
    2. Studium-Interessentest
      Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschul­rektorenkonferenz.
    3. Check-U
      Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungs­test Check-U an.
    4. Orientierungs­test für angehende Lehrer*innen
      Wenn Sie sich für ein Lehr­amts- oder Wirtschafts­pädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehr­er­orientierungs­test einreichen.
    5. Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
      Für den Studien­gang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
  • Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?

    Es kann sein, dass Sie mit einem Dokument zwei verschiedene Sachverhalte nachweisen können: So laden Sie zum Beispiel Ihr Abitur­zeugnis einmal als Nachweis der „Hochschul­zugangsberechtigung“ hoch und können es außerdem bei manchen Studien­gängen als Sprach­nachweis verwenden. Laden Sie das Zeugnis in diesem Fall zusätzlich bei der Abfrage der „Sprach­nachweise“ hoch.

  • Wie bekomme ich einen Platz im Studien­kolleg?

    1. Sie bewerben sich zunächst für Ihren Wunsch­studien­gang an der Universität Mannheim. Bitte beachten Sie, dass uns bereits zum Bewerbungs­schluss ein Nachweis Ihrer Deutsch­kenntnisse auf C1 Niveau vorliegen muss.
    2. Anhand Ihrer Bewerbungs­unter­lagen wird überprüft, ob Ihr Schul­abschluss einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie in der Regel zunächst das Studien­kolleg absolvieren. Sie bekommen also – nach erfolgreicher Bewerbung – keine direkte Zulassung zum Studium, sondern werden zunächst am Studien­kolleg angemeldet. 
    3. Um in das Studien­kolleg aufgenommen zu werden, müssen Sie dort eine Aufnahme­prüfung ablegen, in der Ihre Deutsch­kenntnisse erneut überprüft werden.
    4. Nach einem Jahr Studien­kolleg erfolgt die Feststellungs­prüfung. Nach erfolgreich bestandener Feststellungs­prüfung können Sie sich an der Universität Mannheim einschreiben.

    Eine direkte Bewerbung am Studien­kolleg Heidelberg ist nicht möglich.

  • Kann ich mein Bachelor­studium auf Englisch absolvieren?

    Die Universität Mannheim bietet keine rein englischsprach­igen Bachelor­studien­gänge an. Deutsch­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 sind immer verpflichtend. 

  • Kann ich mit meiner Hochschul­zugangsberechtigung einen Sprach­nachweis erbringen?

    Für einige unserer Studien­gänge kann man die Sprach­nachweise (wie z. B. der Sprach­nachweis Englisch) auch über die Schulnoten der Hochschul­zugangsberechtigung erbringen. Der Nachweis über die Schulnoten kann jedoch nur bei deutschen und EU/EWR-Hochschul­zugangsberechtigungen akzeptiert werden.

  • Ist es möglich, eine vorläufige Zulassung zu erhalten?

    Wir stellen für unsere Bachelor­studien­gänge keine vorläufigen Zulassungen aus. Alle Unter­lagen, die für eine Zulassung an der Universität Mannheim erforderlich sind, müssen zum Bewerbungs­schluss vorliegen. Das bedeutet, dass auch der Deutschnachweis auf C1 Niveau bis zum Bewerbungs­schluss erforderlich ist.

  • Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?

    Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungs­bescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unter­lagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.

    So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre oder bestimmte Master­studien­gänge einen Studien­platz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben  – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungs­frist für diesen Sprach­nachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabe­verfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­telle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungs­frist in unseren Studien­büros eingehen. 

    Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studien­platzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungs­bescheid eine Auflage enthält.

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?

    Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unter­lagen nachzureichen. Nur die Unter­lagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Wie kann ich im Bewerbungs­portal neue Unter­lagen hochladen beziehungs­weise nachreichen?

    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Ihre Hochschul­zugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprach­nachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschul­start zu überprüfen.
    • Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
  • Wie kann ich meinen Sprach­nachweis (Englisch) einreichen?

    Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprach­nachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungs­frist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungs­nummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­stelle senden.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?

    Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungs­chritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unter­lagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fach­bereiche und Prüfungs­ausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabe­verfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungs­schritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungs­status und Sie können dies in Ihrem Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Der Versand der Zulassungs­bescheide für die ersten Fach­semester der Bachelor­studien­gänge erfolgt zeitnah nach Bewerbungs­schluss.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Über­blick


Kontakt

Aleksandra Kendzia

Aleksandra Kendzia

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 158
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-3517
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: applicationmail-uni-mannheim.de
Philipp Staufer

Philipp Staufer

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 158
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1259
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: applicationmail-uni-mannheim.de