Ihre Bachelorbewerbung
Informationen für internationale Bewerber*innen (außerhalb der Europäischen Union und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Ablauf der Bewerbung
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Studienplatzvergabe
Sie benötigen folgende Unterlagen
Hochschulzugangsberechtigung
Für die Bewerbung an der Universität Mannheim benötigen wir Ihre ausländische Hochschulzugangberechtigung (zum Beispiel Matura oder Bakkalaureat). Ihre Hochschulzugangsberechtigung legen Sie in der Originalsprache vor. Zusätzlich benötigen wir eine vereidigte Übersetzung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ins Deutsche oder Englische.
Eventuell müssen Sie die Kopien Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und der Übersetzung bei der Einschreibung in amtlich beglaubigter Form einreichen.
Ist Ihr ausländischer Schulabschluss nicht ausreichend, um direkt ein Studium an der Universität Mannheim aufzunehmen, werden wir Sie – nach erfolgreicher Bewerbung – beim Studienkolleg Heidelberg anmelden.
Internationale Bewerber*innen mit internationaler HZB finden auf einer Extraseite weitere Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung. Wir raten Ihnen dringend, sich umfassend zu informieren.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft und/
oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprachkenntnisse. Nachweis von Vorstudienzeiten in Deutschland
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienbuch
- Studienverlaufsbescheinigung
Nachweis von Vorstudienzeiten im Ausland
Um Ihre Studienzeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.
APS Zertifikat
Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS) im Original.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Motivationsschreiben
Sie müssen in Ihrer Onlinebewerbung ein Motivationsschreiben in Deutsch hochladen. Darin begründen Sie, warum Sie genau diesen Studiengang an der Universität Mannheim studieren möchten. Es sollte nicht länger als eine DIN-A4-Seite sein.
Nachweis von weiteren Sprachkenntnissen
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Amerikanistik - Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Current English Linguistics and Literary Studies
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Nachweis von außerschulischen Qualifikationen
Bei vielen Studiengängen bringen außerschulische Qualifikationen Pluspunkte im Auswahlverfahren. Wir bieten Standardbelege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern, beziehungsweise einen Überblick über die erforderlichen Daten zu geben.
Häufige Fragen
Wie viele Bewerbungen kann ich abgeben?
Sie können bis zu drei gleichberechtigte Anträge in das erste Fachsemester zulassungsbeschränkter Bachelorstudiengänge stellen.
Muss ich mich über Uni ASSIST bewerben?
Die Universität Mannheim kooperiert nicht mit Uni ASSIST. Alle internationalen Bewerber*innen bewerben sich direkt an der Universität Mannheim.
Ich habe mich schon mal beworben. Brauchen Sie die Unterlagen erneut?
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen wir alle Unterlagen datenschutzkonform vernichten. Wir brauchen Ihre Unterlagen also erneut.
Benötige ich einen Orientierungstest?
Ein Orientierungstest kann Sie bei der Studienwahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungstests absolviert haben.
Hier geht's zu den Tests:
- Was studiere ich?
Mit dem Orientierungstest „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
Was studiere ich? - Studium-Interessentest
Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschulrektorenkonferenz. - Check-U
Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungstest Check-U an. - Orientierungstest für angehende Lehrer*innen
Wenn Sie sich für ein Lehramts- oder Wirtschaftspädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehrerorientierungstest einreichen. - Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
Für den Studiengang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
- Was studiere ich?
Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?
Es kann sein, dass Sie mit einem Dokument zwei verschiedene Sachverhalte nachweisen können: So laden Sie zum Beispiel Ihr Abiturzeugnis einmal als Nachweis der „Hochschulzugangsberechtigung“ hoch und können es außerdem bei manchen Studiengängen als Sprachnachweis verwenden. Laden Sie das Zeugnis in diesem Fall zusätzlich bei der Abfrage der „Sprachnachweise“ hoch.
Wie bekomme ich einen Platz im Studienkolleg?
- Sie bewerben sich zunächst für Ihren Wunschstudiengang an der Universität Mannheim. Bitte beachten Sie, dass uns bereits zum Bewerbungsschluss ein Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf C1 Niveau vorliegen muss.
- Anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen wird überprüft, ob Ihr Schulabschluss einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie in der Regel zunächst das Studienkolleg absolvieren. Sie bekommen also – nach erfolgreicher Bewerbung – keine direkte Zulassung zum Studium, sondern werden zunächst am Studienkolleg angemeldet.
- Um in das Studienkolleg aufgenommen zu werden, müssen Sie dort eine Aufnahmeprüfung ablegen, in der Ihre Deutschkenntnisse erneut überprüft werden.
- Nach einem Jahr Studienkolleg erfolgt die Feststellungsprüfung. Nach erfolgreich bestandener Feststellungsprüfung können Sie sich an der Universität Mannheim einschreiben.
Eine direkte Bewerbung am Studienkolleg Heidelberg ist nicht möglich.
Kann ich mein Bachelorstudium auf Englisch absolvieren?
Die Universität Mannheim bietet keine rein englischsprachigen Bachelorstudiengänge an. Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 sind immer verpflichtend.
Kann ich mit meiner Hochschulzugangsberechtigung einen Sprachnachweis erbringen?
Für einige unserer Studiengänge kann man die Sprachnachweise (wie z. B. der Sprachnachweis Englisch) auch über die Schulnoten der Hochschulzugangsberechtigung erbringen. Der Nachweis über die Schulnoten kann jedoch nur bei deutschen und EU/
EWR-Hochschulzugangsberechtigungen akzeptiert werden. Ist es möglich, eine vorläufige Zulassung zu erhalten?
Wir stellen für unsere Bachelorstudiengänge keine vorläufigen Zulassungen aus. Alle Unterlagen, die für eine Zulassung an der Universität Mannheim erforderlich sind, müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen. Das bedeutet, dass auch der Deutschnachweis auf C1 Niveau bis zum Bewerbungsschluss erforderlich ist.
Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Wie kann ich im Bewerbungsportal neue Unterlagen hochladen beziehungsweise nachreichen?
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprachnachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
Wie kann ich meinen Sprachnachweis (Englisch) einreichen?
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Wann werden die Bescheide verschickt?
Der Versand der Zulassungsbescheide für die ersten Fachsemester der Bachelorstudiengänge erfolgt zeitnah nach Bewerbungsschluss.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick