Datenschutz bei Bewerbungen
Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist die
Universität Mannheim
L1, 1 68131 Mannheim
Tel.: 0621-181-1001
E-Mail: rektor uni-mannheim.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
datenschutzbeauftragter uni-mannheim.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Mannheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggfs. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamt*innen-/ Beschäftigten-/Praktikant*innenverhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.
4. Empfangende der personenbezogenen Daten
Empfangende der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen, sowie die Personalvertretungen.
Bei Bewerbungen auf Professuren sind Empfangende der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen auch die Mitglieder der Berufungskommission und gegebenenfalls von dieser notwendig einzubeziehende weitere Personen (Gutachter*in, Schwerbehindertenvertretung) sowie auszugsweise die mit der Berufung befassten universitären Gremien.
5. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/
6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht (Art. 77 DS-GVO) bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. In Baden-Württemberg ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/