Datenschutz bei Bewerbungen

Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist die
Universität Mannheim
L1, 1 68131 Mannheim
Tel.: 0621-181-1001
E-Mail: rektormail-uni-mannheim.de


2. Kontaktdaten des Datenschutz­beauftragten

Unseren Datenschutz­beauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
datenschutzbeauftragtermail-uni-mannheim.de


3. Zwecke und Rechts­grundlage der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungs­daten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Be­fähigung und fach­liche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Mannheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahl­verfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz, ggfs. dem Landes­hochschul­gesetz und dem Haushalts­recht. Rechts­grundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahl­verfahrens zur Begründung eines Beamt*innen-/ Beschäftigten-/Praktikant*innen­verhältnisses ist § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG.


4. Empfangende der personenbezogenen Daten

Empfangende der in den Bewerbungs­unter­lagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personal­verantwortlichen, sowie die Personalvertretungen.
Bei Bewerbungen auf Professuren sind Empfangende der in den Bewerbungs­unter­lagen enthaltenen personenbezogenen Daten neben den jeweils zuständigen Personal­verantwortlichen auch die Mitglieder der Berufungs­kommission und gegebenenfalls von dieser notwendig einzubeziehende weitere Personen (Gutachter*in, Schwerbehindertenvertretung) sowie auszugsweise die mit der Berufung befassten universitären Gremien.


5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungs­unter­lagen werden drei Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechts­ansprüchen erforderlich ist. Für den Fall, dass es im Anschluss an das Bewerbungs­verfahren zu einem Beschäftigungs-, Ausbildungs­verhältnis, Praktikum oder sonstigen Dienst­verhältnis kommt, werden die Daten zunächst weiterhin gespeichert und in die Personalakte überführt.


6. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht (Art. 77 DS-GVO) bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu. In Baden-Württemberg ist dies der Landes­beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit Baden-Württemberg (LfDI).


7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahl­verfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungs­unter­lagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Mannheim ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahl­verfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetz, ggfs. dem Landes­hochschul­gesetz und dem Haushalts­recht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Be­fähigung und fach­licher Leistung zu treffen.