Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Senatskommission untersucht Fälle, in denen in einem wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wurden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Art und Weise Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wurden.
Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens besteht aus drei Professor*innen, einer angehörigen Person des wissenschaftlichen Dienstes und einem Studierenden. Zusätzlich wählt der Senat für die Dauer von zwei Jahren eine*n Wissenschaftler*in als Ombudsperson für betroffene Universitätsangehörige.
Ombudspersonen
Ombudsperson
Prof. Dr. Georg Bitter
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, InsolvenzrechtStellvertretende Ombudsperson
Prof. Dr. Jens-Uwe Franck
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und KartellrechtDie Ombudspersonen sind der Kommission vorgeschaltet.
Mitglieder
Gruppe der Hochschullehrer*innen
(Amtszeit: 1.8.2024–31.7.2026)Prof. Dr. Philipp Fischinger (Vorsitzender)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sportrecht sowie HandelsrechtProf. Dr. Johannes Voget
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Taxation and FinanceProf. Dr. Thorsten Meiser
Lehrstuhl für Psychologische Methodenlehre und DiagnostikGruppe der akademischen Mitarbeitenden
(Amtszeit: 1.8.2024–31.7.2026)Dr. Gernot Wirth (stellvertretender Vorsitzender)
Stellvertretung:
Dr. Stefan GlombGruppe der Studierenden
(Amtszeit: 1.8.2024–31.7.2025)Kilian Klemm
Stellvertretung:
Felix Haas