Die Senatskommission untersucht Fälle, in denen in einem wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wurden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Art und Weise Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wurden.
Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens besteht aus drei Professorinnen oder Professoren, einem Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und einem Studierenden. Zusätzlich wählt der Senat für die Dauer von zwei Jahren eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler als Ombudsperson für betroffene Universitätsangehörige.