Die Senatskommission untersucht Fälle, in denen in einem wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wurden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Art und Weise Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wurden.
Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens besteht aus drei Professorinnen oder Professoren, einem Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und einem Studierenden. Zusätzlich wählt der Senat für die Dauer von zwei Jahren eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler als Ombudsperson für betroffene Universitätsangehörige.
Ombudsperson
Prof. Dr. Georg Bitter |
Stellvertretende Ombudsperson
Prof. Dr. Jens-Uwe Franck Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handesl- und Kartellrecht |
Die Ombudspersonen sind der Kommission vorgeschaltet.
Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer
(Amtszeit: 1.8.2022–31.7.2024)
Prof. Dr. Andreas Maurer(Vorsitzender) |
Prof. Dr. Johannes Voget Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Taxation and Finance |
Prof. Dr. Thorsten Meiser |
Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(Amtszeit: 1.8.2022–31.7.2024)
Dr. Gernot Wirth (stellv. Vorsitzender) Vertreter:Dr. Stefan Glomb |
Gruppe der Studierenden
(Amtszeit: 1.8.2022–31.7.2023)
Konrad Tyczewski (ab 28.09.2022) Stellvertreter: |