Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaft­lichen Fehl­verhaltens

Die Senats­kommission untersucht Fälle, in denen in einem wissenschaft­lichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wurden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Art und Weise Forschungs­tätigkeiten beeinträchtigt wurden.

Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaft­lichen Fehl­verhaltens besteht aus drei Professor*innen, einer angehörigen Person des wissenschaft­lichen Dienstes und einem Studierenden. Zusätzlich wählt der Senat für die Dauer von zwei Jahren ein*eine­­ Wissenschaft­ler*in als Ombudsperson für betroffene Universitäts­angehörige.

  • Ombudspersonen

    Ombudsperson

    Prof. Dr. Georg Bitter
    Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapital­markt­recht, Insolvenzrecht

    Stellvertretende Ombudsperson

    Prof. Dr. Jens-Uwe Franck
    Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Handesl- und Kartellrecht

    Die Ombudspersonen sind der Kommission vorgeschaltet.

  • Mitglieder

    Gruppe der Hochschul­lehr­erinnen und -lehrer
    (Amtszeit: 1.8.2022–31.7.2024)

    Prof. Dr. Andreas Maurer(Vorsitzender)
    Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht mit Schwerpunkt Transportrecht

    Prof. Dr. Johannes Voget
    Lehr­stuhl für Allgemeine Betriebs­wirtschafts­lehre, Taxation and Finance

    Prof. Dr. Thorsten Meiser
    Lehr­stuhl für Psychologische Methodenlehre und Diagnostik

    Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    (Amtszeit: 1.8.2022–31.7.2024)

    Dr. Gernot Wirth  (stellv. Vorsitzender)

    Vertreter:
    Dr. Stefan Glomb

    Gruppe der Studierenden
    (Amtszeit: 1.8.2023–31.7.2024)

    Emma Potocnik

    Stellvertretung:
    Alisha Benneckenstein