Datenschutzinformation
zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in an einer Fakultät/Abteilung der Universität Mannheim
1. Verantwortliche Stellen und Datenschutzbeauftragter
Universität Mannheim
L1, 1
68131 Mannheim
Tel. 0621/
E-Mail: rektor uni-mannheim.de
Internet: https://www.uni-mannheim.de
Datenschutzbeauftragter der Universität Mannheim
Jan Morgenstern
E-Mail: datenschutzbeauftragter uni-mannheim.de
2. Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 12 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.03.2018 (GBl. S. 85) und der Verordnung des Wissenschaftsministeriums zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten für Verwaltungszwecke der Hochschulen (Hochschul-Datenschutzverordnung) vom 28.08.1992 (GBl. S. 667), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 14.05.2019 (GBl. S. 225),
- Hochschulstatistikgesetz vom 02.11.1990 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 07.12.2016 (BGBl. I S. 2826),
- Landesdatenschutzgesetz vom 12.06.2018 (GBl. S. 173) und
- § 4 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung vom 27.03.1996 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Art. 20 des Gesetzes vom 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500).
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die im Antrag angegebenen Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Universität, insbesondere im Bereich Studium und Lehre, verarbeitet. Ohne diese Angaben kann keine Annahme erfolgen.
4. Empfänger der Daten
- Weitergabe der Daten innerhalb der Hochschule: Dezernat I (Wissenschaftliche Karrierewege), Dezernat II (Studienangelegenheiten, sofern eine Immatrikulation erfolgt),
- Weitergabe der Daten an Dritte: Die personenbezogenen Daten dürfen an Dritte, insbesondere andere Universitäten, gesetzliche Krankenkassen, Ämter für Ausbildungsförderung weitergegeben werden, wenn die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen erfüllt sind.
5. Dauer der Speicherung
Grundsätzlich werden sämtliche Daten bis zur Exmatrikulation bzw. dem Abschluss des Prüfungsverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht. Davon ausgenommen sind folgende Daten, die gemäß § 12 Hochschul-Datenschutzverordnung ab Exmatrikulation bzw. Abschluss des Prüfungsverfahrens gesperrt und 40 Jahre lang gespeichert werden:
- Familienname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht,
- Studiengang, Matrikelnummer,
- Praxissemester, Urlaubssemester oder sonstige Studienunterbrechungen,
- Ergebnis und Datum der Diplom-Vorprüfung oder Zwischenprüfung,
- Ergebnis und Datum der Abschlussprüfung mit Gesamtnote und den die Gesamtnote tragenden Einzelnoten,
- Datum der Immatrikulation und Exmatrikulation sowie Exmatrikulationsgrund.
6. Ihre Rechte
- Sie haben das Recht, von der Universität Mannheim Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten und/
oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten gemäß Art. 16 DSGVO berichtigen zu lassen. - Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), soweit dem nicht gesetzliche Vorgaben entgegenstehen.
- Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an die für Ihre Promotion zuständige Fakultät/Abteilung.
- Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt (Art. 77 DSGVO).
7. Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.