Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Ausschreibung: „Joachim Herz Preis“ für Forschungs- oder Trans­fer­projekte in den Wirtschafts­wissenschaften

Joachim Herz Preis für gesellschaft­lich relevante, interdisziplinäre Forschungs- oder Trans­fer­projekte in den Wirtschafts­wissenschaften

Die Joachim Herz Stiftung lobt erstmals den Joachim Herz Preis für gesellschaft­lich relevante, interdisziplinäre Forschungs- oder Trans­fer­projekte in den Wirtschafts­wissenschaften aus. Der mit 500.000 Euro dotierte Forschungs­preis richtet sich an Forschende in einer frühen Karriere­phase. Die Förderung ermöglicht es den Preisträger*innen, ihre Forschung zu vertiefen oder den Trans­fer ihrer Forschungs­vorhaben in die praktische Anwendung zu verfolgen.

Wer wird gefördert?

Nachwuchs­wissenschaft­ler*innen (Promovierende und Postdocs), die mit interdisziplinärem Bezug arbeiten und deren Promotion mit Ablauf der Ausschreibungs­frist in der Regel nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Bewerben können sich Nachwuchsforschende, die für die Laufzeit der Förderung an einer Forschungs­institution in Deutschland angestellt sind. Es können einzelne Forschende oder eine Gruppe von Forschenden ausgezeichnet werden.

Was wird gefördert?

Interdisziplinäre Projekte aus dem Bereich der Wirtschafts­wissenschaften, die sich an den folgenden Sustainable Development Goals (SDGs) orientieren:

  • Gesundheit und Wohlbefinden (SDG 3)
  • Hochwertige Bildung (SDG 4)
  • Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)
  • Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)

Wann ist die Einreichungs­frist?

4. Oktober 2023.

Wie läuft das Antrags­verfahren ab?

Das zweistufige Bewerbungs­verfahren umfasst die Vorausauswahl durch eine Jury sowie eine persönliche Präsentation der vorausgewählten Projekte vsl. Ende November/Anfang Dezember 2023.

Weitere Informationen

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.joachim-herz-stiftung.de/ueber-uns/preise/joachim-herz-preis und in den Förder­richtlinien im Anhang.

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