Mannheimer Jurist spricht Wirecard-Anlegern Aussichten auf Schadensersatz zu

Professor Dr. Georg Bitter veröffentlicht Rechts­gutachten zum Wirecard-Insolvenz­verfahren in der neuesten Ausgabe der „Zeitschrift für Wirtschafts­recht“ (ZIP).

Professor Georg Bitter ist einer der führenden Experten für Rechts­fragen im Schnitt­bereich zwischen Bank-, Kapital­markt­recht und Insolvenzrecht in Deutschland. Er war schon in vielen anderen Fällen erfolgreich als Gutachter tätig, unter anderem bei Lehman Brothers und Mobilcom. Seine Position fasst er in der neuesten Ausgabe der „Zeitschrift für Wirtschafts­recht“ (ZIP) zusammen, die am vergangenen Freitag erschien.

Der Jurist erstellte das Gutachten unter anderem im Auftrag der TILP Rechts­anwalts­gesellschaft. Diese vertritt die Investorinnen und Investoren der Wirecard AG in mehr als 10.000 Forderungs­anmeldungen. Er kommt zu dem Schluss, dass Ansprüche aus Verlusten mit Aktien und Derivaten im Insolvenz­verfahren von Wirecard genauso zu behandeln sind wie die Forderungen anderer Gläubiger, beispielsweise der kreditgebenden Banken. Damit spricht er Wirecard-Anlegern Aussichten auf Schadensersatz zu.

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