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Wie parteinah sind Deutschlands höchste Richter?

Mannheimer Wissenschaft­ler haben untersucht, ob Bundes­verfassungs­richter im Sinne der Parteien entscheiden, von denen sie nominiert wurden. Eine parteiliche Prägung lässt sich belegen, wird aber häufig überschätzt.

Bundes­verfassungs­richter werden von den politischen Parteien nominiert und je zur Hälfte von Bundes­rat und Bundestag gewählt. Daher unterstellt man ihnen oftmals eine gewisse parteipolitische Prägung. Und diese Parteinähe, so eine weit verbreitete Ansicht, spiegle sich auch in den richterlichen Entscheidungen. Als Beleg dafür werden meist Einzelfälle angeführt. Empirische Untersuchungen gab es dazu bislang allerdings nicht. Wie parteinah sind Deutschlands höchste Richter also wirklich?

Ein Forscherteam der Universität Mannheim, bestehend aus den Politik­wissenschaft­lern Benjamin G. Engst, Thomas Gschwend, Sebastian Sternberg und Caroline Wittig sowie dem Juristen Nils Schaks, hat das Entscheidungs­verhalten der Richter des Zweiten Senats des Bundes­verfassungs­gerichts systematisch ausgewertet. „Wir gingen vor der Untersuchung davon aus, dass wir beim Verhalten eine klare Gruppen­bildung einerseits von SPD- und andererseits von unionsnahen Richtern beobachten würden. Wenn diese Annahme falsch ist, dann dürften keine klaren Gruppen entlang der Parteigrenzen erkennbar sein“, erklärt Prof. Thomas Gschwend, Ph.D. die Ausgangslage. Der Politik­wissenschaft­ler erforscht und lehrt an der Universität Mannheim quantitative sozial­wissenschaft­liche Methoden.

Im untersuchten Zeitraum zwischen 2005 und 2016 gab es 20 Entscheidungen, bei denen sich Richter des Zweiten Senats namentlich positionierten. Mit den so gewonnenen Daten konnten die Wissenschaft­ler nicht nur die Kooperationen und Netzwerke der Richter untereinander ermitteln. Das Forscherteam konnte auch eine Art Landkarte anfertigen, auf der die einzelnen Richter ihrem Entscheidungs­verhalten entsprechend verortet wurden. Manche sind auf dieser Karte dicht beisammen, andere relativ weit voneinander entfernt. Außerdem scheinen die Positionen der Richter zumindest ansatzweise die politische Links-Rechts- Dimension zu reflektieren. „Die von der Union nominierten Richter konnten wir mehrheitlich, aber nicht ausnahmslos, rechts der von der SPD vorgeschlagenen Kollegen verorten. Und Richter, die sich auf unserer Karte besonders nahe stehen, waren mehrheitlich von derselben Partei nominiert“, erklärt Gschwend.

Das Entscheidungs­verhalten der Richter des Zweiten Senats sei im Untersuchungs­zeitraum also nicht völlig unabhängig von Parteilinien gewesen, schlussfolgern die Forscher in ihrer Untersuchung. Aber: Den Befunden nach entscheiden die Richter über Parteigrenzen hinweg relativ ähnlich. Sie kooperieren miteinander und das teilweise sogar stärker mit Kollegen, die von einer anderen Partei nominiert wurden als sie selbst, sagt Gschwend: „Das ist ein Beleg dafür, dass Bundes­verfassungs­richter sachlich und unabhängig entscheiden und sich nicht allein von einer unter Umständen durchaus vorhandenen Parteinähe lenken lassen.“

Text: Nikolaus Hollermeier / Oktober 2018