bei Bachelorbewerbungen in ein höheres Fachsemester
Eine Überprüfung der Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium vor der Bewerbung ist nicht notwendig. Die Überprüfung erfolgt anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Bei einer Bewerbung für den Kombinationsstudiengang Unternehmensjurist/in füllen Sie das Anrechnungsformular für Prüfungsleistungen aus und laden es – zusammen mit dem Notenauszug – in der Onlinebewerbung hoch.
Für alle anderen Bachelorstudiengänge benötigen Sie kein Anrechnungsformular.
Sie erhalten im Falle einer Zulassung eine vorläufige Einstufung. Für die endgültige Einstufung wenden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Einschreibung an den zuständigen Prüfungsausschuss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung weitere Leistungen nachweisen können, denken Sie bitte daran, dem Prüfungsausschuss ein aktuelles Transcript of Records vorzulegen. Natürlich können Sie auch vorab Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsausschuss aufnehmen.