Eine Gruppe von Studierenden sitzt an einem U-förmigem blauen Sofa um einen Tisch. Am Ende des Tisches ist ein Bildschirm.

Anerkennung von Leistungen

bei Bachelor­bewerbungen in ein höheres Fach­semester

Der zuständige Prüfungs­ausschuss entscheidet anhand der von Ihnen eingereichten Bewerbungs­unterlagen, ob und welche Prüfungs­leistungen anerkannt und in welches Fach­semester Sie eingestuft werden. Eine Vorabanerkennung ist nicht notwendig.

Sie erhalten im Falle einer Zulassung eine vorläufige Einstufung. Für die endgültige Einstufung wenden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Einschreibung an den zuständigen Prüfungs­ausschuss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung weitere Leistungen nachweisen können, denken Sie bitte daran, dem Prüfungs­ausschuss ein aktuelles Transcript of Records vorzulegen. Natürlich können Sie auch vorab Kontakt mit dem zuständigen Prüfungs­ausschuss aufnehmen.

Hier finden Sie den zuständigen Prüfungs­ausschuss.