Anerkennung von Leistungen

bei Bachelor­bewerbungen in ein höheres Fach­semester

Eine Über­prüfung der Anerkennung von Leistungen aus einem früheren Studium vor der Bewerbung ist nicht notwendig. Die Über­prüfung erfolgt anhand Ihrer Bewerbungs­unterlagen.

Bei einer Bewerbung für den Kombinations­studien­gang Unternehmens­jurist/in füllen Sie das Anrechnungs­formular für Prüfungs­leistungen aus und laden es – zusammen mit dem Notenauszug – in der Onlinebewerbung hoch.

Für alle anderen Bachelor­studien­gänge benötigen Sie kein Anrechnungs­formular.


Vorläufige und endgültige Einstufung

Sie erhalten im Falle einer Zulassung eine vorläufige Einstufung. Für die endgültige Einstufung wenden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Einschreibung an den zuständigen Prüfungs­ausschuss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung weitere Leistungen nachweisen können, denken Sie bitte daran, dem Prüfungs­ausschuss ein aktuelles Transcript of Records vorzulegen. Natürlich können Sie auch vorab Kontakt mit dem zuständigen Prüfungs­ausschuss aufnehmen.

Hier finden Sie den zuständigen Prüfungs­ausschuss.