Hinweise für internationale Bewerber*innen

mit internationalen Schulabschlüssen

Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich. Zusätzlich brauchen wir eine Kopie des Original-Zeugnisses. Alle Zeugnisse und Prüfungs­leistungen müssen von einer einer amtliche vereidigten Übersetzerin oder einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Informationen zu häufigen Hochschul­zugangsberechtigungen

  • IB / GIB

    Wir haben inzwischen viele Bewerber*innen mit einem International Baccalaureate (GIB).
    Wenn die Prüfungs­fächer, Level, Benotung etc. den Regelungen entsprechen, wird das IB-Diplom als Hochschul­zugangsberechtigung anerkannt.

    Vereinbarung IB-Programm (vom 15.06.2023)  – gültig ab Prüfung 2025

    Vereinbarung IB-Programm (vom 24.03.2022) – gültig bis einschließlich Prüfung 2024

    Liegt Ihr IB-Diploma zum Bewerbungs­ende noch nicht vor, können Sie sich auch auf Basis des vorläufigen Transcript of Grades bewerben.

  • General Certificate of Education – Advanced Level

    Das General Certificate of Education Advanced Level / Advanced Subsidiary Level ist ein von Deutschland akzeptierter Schul­abschluss.

    Damit ein A-Level als Hochschul­zugangsberechtigung anerkannt wird, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. In der Regel handelt es sich um eine fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung. Weitere Informationen zu den Grund­voraussetzungen und den fach­spezifischen Anforderungen finden Sie auf der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB).

     

  • Feststellungs­prüfung an einem Studien­kolleg

    Einige ausländische Schulabschlüsse sind nicht ausreichend, um das Studium direkt aufzunehmen. In solchen Fällen müssen Sie zunächst ein Jahr das Studien­kolleg besuchen und im Anschluss die Feststellungs­prüfung ablegen.

    Wir kooperieren mit dem Studien­kolleg an der Universität Heidelberg. Allerdings können auch Feststellungs­prüfungen akzeptiert werden, die an einem anderen Studien­kolleg abgelegt wurden, wenn diese für alle Universitäten bzw. Hochschulen in Deutschland gültig sind.

    Für die Bewerbung an der Universität Mannheim laden Sie bitte sowohl das Zeugnis der Feststellungs­prüfung als auch Ihren jeweiligen Vorbildungs­nachweis hoch.

    Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Feststellungs­prüfung anerkannt wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

     

Wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Mannheim interessieren und nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation einen Hochschul­zugang in Deutschland ermöglicht, besuchen Sie bitte die Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB) in Bonn.

Unter „Schulabschlüsse mit Hochschul­zugang“ finden Sie wichtige Informationen zu ausländischen Qualifikationen und deren Äquivalent im deutschen Hochschul­system.

Wichtige länder­spezifische Informationen

  • China/Indien/Vietnam

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul­abschluss erworben bzw. ein Studium abgeschlossen haben, benötigen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS)

    Das APS-Zertifikat muss zusammen mit den Bewerbungs­unterlagen innerhalb der Bewerbungs­frist eingereicht werden. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir keine verlängerte Frist für die Einreichung des APS-Zertifikats anbieten können.

  • Italien

    Bewerber*innen, die den Schul­abschluss in Italien erworben haben, müssen zusätzlich zu dem Reifezeugnis die Jahreszeugnisse der letzten zwei Schuljahre samt Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache einreichen. Falls das Reifezeugnis noch nicht vorliegt, ist es möglich, sich mit der von der Schule ausgestellten Zeugnis­bescheinigung zu bewerben. Das offizielle „Diploma di maturità“ muss im Falle einer Zulassung nachgereicht werden.

  • Österreich

    Bewerber*innen, die den Schul­abschluss in Österreich erworben haben, müssen zusätzlich zu dem Diplomzeugnis die Jahreszeugnisse der letzten zwei Schuljahre einreichen.

  • Russland/Ukraine

    Bei Bewerber*innen aus Russland und der Ukraine sind Vor­studien­zeiten relevant für die Hochschul­zugangsberechtigung. Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland studiert haben, so laden Sie daher bitte unbedingt ein entsprechendes Transcript of Records zusammen mit Ihren anderen Unterlagen zur Hochschul­zugangsberechtigung hoch.