Hinweise für internationale Bewerber*innen

mit internationalen Schulabschlüssen

Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Über­setzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Über­setzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich. Zusätzlich brauchen wir eine Kopie des Original-Zeugnisses. Alle Zeugnisse und Prüfungs­leistungen müssen von einer einer amtliche vereidigten Über­setzerin oder einem amtlich vereidigten Über­setzer übersetzt werden.

Informationen zu häufigen Hochschul­zugangsberechtigungen

  • IB / GIB

    Wir haben inzwischen viele Bewerber*innen mit einem International Baccalaureate (GIB).
    Wenn die Prüfungs­fächer, Level, Benotung etc. den Regelungen entsprechen, wird das IB-Diplom als Hochschul­zugangsberechtigung anerkannt.

    Vereinbarung IB-Programm (vom 15.06.2023)  – gültig ab Prüfung 2025

    Vereinbarung IB-Programm (vom 24.03.2022) – gültig bis einschließlich Prüfung 2024

    Liegt Ihr IB-Diploma zum Bewerbungs­ende noch nicht vor, können Sie sich auch auf Basis des vorläufigen Trans­cript of Grades bewerben.

  • General Certificate of Education – Advanced Level

    Das General Certificate of Education Advanced Level / Advanced Subsidiary Level ist ein von Deutschland akzeptierter Schul­abschluss.

    Damit ein A-Level als Hochschul­zugangsberechtigung anerkannt wird, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. In der Regel handelt es sich um eine fach­gebundene Hochschul­zugangsberechtigung. Weitere Informationen zu den Grund­voraussetzungen und den fach­spezifischen Anforderungen finden Sie auf der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB).

     

  • Feststellungs­prüfung an einem Studien­kolleg

    Einige ausländische Schulabschlüsse sind nicht ausreichend, um das Studium direkt aufzunehmen. In solchen Fällen müssen Sie zunächst ein Jahr das Studien­kolleg besuchen und im Anschluss die Feststellungs­prüfung ablegen.

    Wir kooperieren mit dem Studien­kolleg an der Universität Heidelberg. Allerdings können auch Feststellungs­prüfungen akzeptiert werden, die an einem anderen Studien­kolleg abgelegt wurden, wenn diese für alle Universitäten bzw. Hochschulen in Deutschland gültig sind.

    Für die Bewerbung an der Universität Mannheim laden Sie bitte sowohl das Zeugnis der Feststellungs­prüfung als auch Ihren jeweiligen Vorbildungs­nachweis hoch.

    Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Feststellungs­prüfung anerkannt wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

     

Wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Mannheim interessieren und nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation einen Hochschul­zugang in Deutschland ermöglicht, besuchen Sie bitte die Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungs­wesen (ZAB) in Bonn.

Unter „Schulabschlüsse mit Hochschul­zugang“ finden Sie wichtige Informationen zu ausländischen Qualifikationen und deren Äquivalent im deutschen Hochschul­system.

Wichtige länder­spezifische Informationen

  • China/Indien/Vietnam

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul­abschluss erworben bzw. ein Studium abgeschlossen haben, benötigen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS)

    Das APS-Zertifikat muss zusammen mit den Bewerbungs­unter­lagen innerhalb der Bewerbungs­frist eingereicht werden. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir keine verlängerte Frist für die Einreichung des APS-Zertifikats anbieten können.

  • Italien

    Bewerber*innen, die den Schul­abschluss in Italien erworben haben, müssen zusätzlich zu dem Reifezeugnis die Jahreszeugnisse der letzten zwei Schuljahre samt Über­setzung in deutscher oder englischer Sprache einreichen. Falls das Reifezeugnis noch nicht vorliegt, ist es möglich, sich mit der von der Schule ausgestellten Zeugnis­bescheinigung zu bewerben. Das offizielle „Diploma di maturità“ muss im Falle einer Zulassung nachgereicht werden.

  • Österreich

    Bewerber*innen, die den Schul­abschluss in Österreich erworben haben, müssen zusätzlich zu dem Diplomzeugnis die Jahreszeugnisse der letzten zwei Schuljahre einreichen.

  • Russland/Ukraine

    Bei Bewerber*innen aus Russland und der Ukraine sind Vor­studien­zeiten relevant für die Hochschul­zugangsberechtigung. Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland studiert haben, so laden Sie daher bitte unbedingt ein entsprechendes Trans­cript of Records zusammen mit Ihren anderen Unter­lagen zur Hochschul­zugangsberechtigung hoch.