Hinweise für internationale Bewerber*innen
mit internationalen Schulabschlüssen
Wir können ausländische Dokumente nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptieren. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich. Zusätzlich brauchen wir eine Kopie des Original-Zeugnisses. Alle Zeugnisse und Prüfungsleistungen müssen von einer einer amtliche vereidigten Übersetzerin oder einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Informationen zu häufigen Hochschulzugangsberechtigungen
IB / GIB
Wir haben inzwischen viele Bewerber*innen mit einem International Baccalaureate (GIB).
Wenn die Prüfungsfächer, Level, Benotung etc. den Regelungen entsprechen, wird das IB-Diplom als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.Vereinbarung IB-Programm (vom 15.06.2023) – gültig ab Prüfung 2025
Vereinbarung IB-Programm (vom 24.03.2022) – gültig bis einschließlich Prüfung 2024
Liegt Ihr IB-Diploma zum Bewerbungsende noch nicht vor, können Sie sich auch auf Basis des vorläufigen Transcript of Grades bewerben.
General Certificate of Education – Advanced Level
Das General Certificate of Education Advanced Level / Advanced Subsidiary Level ist ein von Deutschland akzeptierter Schulabschluss.
Damit ein A-Level als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, muss es bestimmte Kriterien erfüllen. In der Regel handelt es sich um eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Weitere Informationen zu den Grundvoraussetzungen und den fachspezifischen Anforderungen finden Sie auf der Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
Einige ausländische Schulabschlüsse sind nicht ausreichend, um das Studium direkt aufzunehmen. In solchen Fällen müssen Sie zunächst ein Jahr das Studienkolleg besuchen und im Anschluss die Feststellungsprüfung ablegen.
Wir kooperieren mit dem Studienkolleg an der Universität Heidelberg. Allerdings können auch Feststellungsprüfungen akzeptiert werden, die an einem anderen Studienkolleg abgelegt wurden, wenn diese für alle Universitäten bzw. Hochschulen in Deutschland gültig sind.
Für die Bewerbung an der Universität Mannheim laden Sie bitte sowohl das Zeugnis der Feststellungsprüfung als auch Ihren jeweiligen Vorbildungsnachweis hoch.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre Feststellungsprüfung anerkannt wird, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Mannheim interessieren und nicht sicher sind, ob Ihre Qualifikation einen Hochschulzugang in Deutschland ermöglicht, besuchen Sie bitte die Website der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn.
Unter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ finden Sie wichtige Informationen zu ausländischen Qualifikationen und deren Äquivalent im deutschen Hochschulsystem.
Wichtige länderspezifische Informationen
China/
Indien/Vietnam Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schulabschluss erworben bzw. ein Studium abgeschlossen haben, benötigen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS)
Das APS-Zertifikat muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir keine verlängerte Frist für die Einreichung des APS-Zertifikats anbieten können.
Italien
Bewerber*innen, die den Schulabschluss in Italien erworben haben, müssen zusätzlich zu dem Reifezeugnis die Jahreszeugnisse der letzten zwei Schuljahre samt Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache einreichen. Falls das Reifezeugnis noch nicht vorliegt, ist es möglich, sich mit der von der Schule ausgestellten Zeugnisbescheinigung zu bewerben. Das offizielle „Diploma di maturità“ muss im Falle einer Zulassung nachgereicht werden.
Österreich
Bewerber*innen, die den Schulabschluss in Österreich erworben haben, müssen zusätzlich zu dem Diplomzeugnis die Jahreszeugnisse der letzten zwei Schuljahre einreichen.
Russland/
Ukraine Bei Bewerber*innen aus Russland und der Ukraine sind Vorstudienzeiten relevant für die Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland studiert haben, so laden Sie daher bitte unbedingt ein entsprechendes Transcript of Records zusammen mit Ihren anderen Unterlagen zur Hochschulzugangsberechtigung hoch.