Bewerbung ins höhere Fach­semester

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um einen Master­studien­platz in ein höheres Fach­semester

Ablauf der Bewerbung

  • So bewerben Sie sich

    Sie bewerben sich online für den Studien­gang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungs­portal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

  • Studien­platz­vergabe

    Die meisten unserer Studien­gänge unterliegen auch im höheren Fach­semester einer Zulassungs­beschränkung. Nur, wenn in einem zulassungs­beschränkten Studien­gang Studien­plätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Plätze gibt, dann erfolgt die Auswahl aufgrund von Studien­fortschritt und -leistung.

  • Bewerbungs­fristen

    Die Bewerbungs­fristen ins höhere Fach­semester unserer Master­studien­gänge sind die gleichen, wie bei einer Bewerbung in das erste Fach­semester.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschul­zugangsberechtigung beziehungs­weise einer einschlägigen fach­gebundenen Hochschul­zugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums

    In der Onlinebewerbung müssen Sie das Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums uploaden

    Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Studien­abschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerberinnen und Bewerber, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Notenauszug des Erststudiums (Bachelor)

    Der Notenauszug des Bachelor­studiums ist auch für Ihre Master­bewerbung ins höhere Fach­semester wichtig, da dieser als Nachweis der Fach­kenntnisse dient. Nur, wenn aus Ihrem Abschlusszeugnis alle zugangsrelevanten Fach­kenntnisse hervorgehen, können wir auf diesen Notenauszug verzichten.

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).

    Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Studien­abschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir zudem einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

    Bewerberinnen und Bewerber, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Notenauszug des Master­studiums

    Anhand des aktuellen Notenauszugs Ihres Master­studiums überprüfen wir die anrechenbaren Studien­leistungen für die Einstufung in ein höheres Fach­semester. 

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).

    Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Studien­abschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

    • Immatrikulations­bescheinigung
    • Exmatrikulations­bescheinigung
    • Studien­buch
    • Studien­verlaufs­bescheinigung

    Um Ihre Studien­zeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Unbedingt notwendig für eine Bewerbung ins höhere Fach­semester ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fach­semester eines ähnlichen Studien­gangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung.

    Es gibt hierbei kein Standard­verfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungs­anspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.

    Die Unbedenklichkeits­bescheinigung muss sich auf den Master­studien­gang beziehen.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen. 

    Studien­interessierte mit deutscher Staats­bürgerschaft benötigen keinen Nachweis über Ihre deutschen Sprach­kenntnisse.

  • Studien­gangs­spezifische Nachweise

    Je nach Master­studien­gang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivations­schreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.

Häufige Fragen

  • Wieso brauche ich einen Modulkatalog?

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?

    Wenn Sie mehrere geforderte Nachweise durch nur einen Beleg erbringen können, ist dies natürlich in Ordnung. Beispielsweise kann der ohnehin benötigte Notenauszug auch zugangsrelevante Fach­kenntnisse nachweisen. 

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal unter Anträge verwalten einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Die Übermittlung der Zulassungs­bescheide für die höheren Fach­semester der Master­studien­gänge erfolgt in der Regel sieben bis acht Wochen nach Bewerbungs­schluss.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick

Fach­semester-Einstufung

Eins, zwei oder drei? In welches Fach­semester soll ich mich bewerben?

Anerkennung von Leistungen

Wie und wo lasse ich meine Studien­leistungen anerkennen?


Kontakt

Claudia Dörr

Claudia Dörr

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 157
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181–1199
Fax: +49 621 181–1161
E-Mail: bewerbung uni-mannheim.de