Sechs Studierende sitzen gemeinsam in einer Nische an einem Tisch und lernen gemeinsam.

Bewerbung ins höhere Fach­semester

Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fach­semester eines Master­studien­gangs

Ablauf der Bewerbung

  • So bewerben Sie sich

    Sie bewerben sich online für den Studien­gang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungs­portal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

  • Studien­platz­vergabe

    Die meisten unserer Studien­gänge unterliegen auch im höheren Fach­semester einer Zulassungs­beschränkung. Nur, wenn in einem zulassungs­beschränkten Studien­gang Studien­plätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studien­fortschritt und -leistung.

  • Bewerbungs­fristen

    Die Bewerbungs­fristen ins höhere Fach­semester unserer Master­studien­gänge sind die gleichen, wie bei einer Bewerbung in das erste Fach­semester.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschul­zugangsberechtigung beziehungs­weise einer einschlägigen fach­gebundenen Hochschul­zugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums

    In der Onlinebewerbung müssen Sie das Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums uploaden

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Notenauszug des Erststudiums (Bachelor)

    Der Notenauszug des Bachelor­studiums ist auch für Ihre Master­bewerbung ins höhere Fach­semester wichtig, da dieser als Nachweis der Fach­kenntnisse dient. Nur, wenn aus Ihrem Abschlusszeugnis alle zugangsrelevanten Fach­kenntnisse hervorgehen, können wir auf diesen Notenauszug verzichten.

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir zudem einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Notenauszug des Master­studiums

    Anhand des aktuellen Notenauszugs Ihres Master­studiums überprüfen wir die anrechenbaren Studien­leistungen für die Einstufung in ein höheres Fach­semester. 

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

    Um Ihre Studien­zeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Unbedingt notwendig für eine Bewerbung in ein höheres Fach­semester ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fach­semester eines ähnlichen Studien­gangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung.

    Es gibt hierbei kein Standard­verfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungs­anspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.

    Die Unbedenklichkeits­bescheinigung muss sich auf den Master­studien­gang beziehen.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen. 

    Studien­interessierte mit deutscher Staats­bürgerschaft und/oder einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprach­kenntnisse.

  • Studien­gangs­spezifische Nachweise

    Je nach Master­studien­gang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivations­schreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.

Häufige Fragen

Fach­semester-Einstufung

Eins, zwei oder drei? In welches Fach­semester soll ich mich bewerben?

Anerkennung von Leistungen

Wie und wo lasse ich meine Studien­leistungen anerkennen?


Kontakt

Claudia Dörr

Claudia Dörr

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 157
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1199
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: bewerbungmail-uni-mannheim.de
Alica Fink

Alica Fink

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle
L 1, 1 (Eingang B)
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1279
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: bewerbungmail-uni-mannheim.de
Sharon Rübel

Sharon Rübel

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle
L 1, 1 (Eingang B)
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1279
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: bewerbungmail-uni-mannheim.de