Sechs Studierende sitzen gemeinsam in einer Nische an einem Tisch und lernen gemeinsam.

Bewerbung ins höhere Fach­semester

Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fach­semester eines Master­studien­gangs

Ablauf der Bewerbung

  • So bewerben Sie sich

    Sie bewerben sich online für den Studien­gang Ihrer Wahl. Die Unter­lagen laden Sie im Bewerbungs­portal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.

  • Studien­platz­vergabe

    Die meisten unserer Studien­gänge unter­liegen auch im höheren Fach­semester einer Zulassungs­beschränkung. Nur, wenn in einem zulassungs­beschränkten Studien­gang Studien­plätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studien­fortschritt und -leistung.

  • Bewerbungs­fristen

    Die Bewerbungs­fristen ins höhere Fach­semester unserer Master­studien­gänge sind die gleichen, wie bei einer Bewerbung in das erste Fach­semester.

Sie benötigen folgende Unter­lagen

  • Hochschul­zugangsberechtigung

    Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschul­zugangsberechtigung beziehungs­weise einer einschlägigen fach­gebundenen Hochschul­zugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums

    In der Onlinebewerbung müssen Sie das Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums uploaden

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss benötigen zusätzlich eine Über­setzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Notenauszug des Erststudiums (Bachelor)

    Der Notenauszug des Bachelor­studiums ist auch für Ihre Master­bewerbung ins höhere Fach­semester wichtig, da dieser als Nachweis der Fach­kenntnisse dient. Nur, wenn aus Ihrem Abschlusszeugnis alle zugangsrelevanten Fach­kenntnisse hervorgehen, können wir auf diesen Notenauszug verzichten.

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Trans­cript of Records).

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Über­setzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir zudem einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungs­weise Studien­abschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).

  • Notenauszug des Master­studiums

    Anhand des aktuellen Notenauszugs Ihres Master­studiums überprüfen wir die anrechenbaren Studien­leistungen für die Einstufung in ein höheres Fach­semester. 

    Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Trans­cript of Records).

    Bewerber*innen mit ausländischem Studien­abschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Über­setzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Noten­system bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Noten­system mit Angabe der Mindest­bestehens- und Maximalnote.

  • Nachweis von Vor­studien­zeiten

    Eine Studien­bescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fach­semester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulations­bescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulations­bescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.

    Wir müssen Ihren gesamten Studien­verlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studien­gängen eingeschrieben waren.

    Mögliche Nachweise:

    Um Ihre Studien­zeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Über­setzung in Deutsch oder Englisch hochladen.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Wenn Sie bereits Vor­studien­zeiten an einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung in ein höheres Fach­semester unbedingt eine Unbedenklichkeits­bescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fach­semester eines ähnlichen Studien­gangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung.

    Es gibt hierbei kein Standard­verfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungs­anspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.

    Die Unbedenklichkeits­bescheinigung muss sich auf den Master­studien­gang beziehen.

  • Lebens­lauf

    Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebens­lauf.

  • Nachweis von Deutsch­kenntnissen

    Sofern Sie sich für einen deutschsprach­igen Studien­gang bewerben, müssen Sie deutsche Sprach­kenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen. 

    Studien­interessierte mit deutscher Staats­bürgerschaft und/oder einer deutschen Hochschul­zugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprach­kenntnisse.

  • Studien­gangs­spezifische Nachweise

    Je nach Master­studien­gang werden unter anderem auch Sprach­nachweise, Motivations­schreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.

Häufige Fragen

  • Kann ich mich für meinen Wunsch­studien­gang bewerben?

    Verschaffen Sie sich einen Über­blick über die fach­lichen Anforderungen Ihres Wunsch­studien­gangs.

  • Wieso brauche ich einen Modulkatalog?

    Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studien­leistungen zu beurteilen, beziehungs­weise Fach­kenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studien­leistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?

    Wenn Sie mehrere geforderte Nachweise durch nur einen Beleg erbringen können, ist dies natürlich in Ordnung. Beispielsweise kann der ohnehin benötigte Notenauszug auch zugangsrelevante Fach­kenntnisse nachweisen. 

  • Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?

    Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.

  • Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?

    Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unter­lagen nachzureichen. Nur die Unter­lagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.

  • Wie kann ich im Bewerbungs­portal neue Unter­lagen hochladen beziehungs­weise nachreichen?

    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Ihre Hochschul­zugangsberechtigung, ein Trans­cript of Records oder die Immatrikulations­bescheinigung  – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zur Ausschlussfrist des betreffenden Master­studien­gangs erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor.
    • Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unter­lagen – wie beispielsweise Belege für Praktika, Essay oder einen Sprach­nachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Ausschlussfrist des betreffenden Master­studien­gangs erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor.
    • Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
  • Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?

    Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungs­bescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unter­lagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.

    So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre oder bestimmte Master­studien­gänge einen Studien­platz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben  – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungs­frist für diesen Sprach­nachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabe­verfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­telle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungs­frist in unseren Studien­büros eingehen. 

    Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studien­platzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungs­bescheid eine Auflage enthält.

  • Wie kann ich meinen Sprach­nachweis (Englisch) einreichen?

    Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprach­nachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungs­frist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungs­nummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungs­stelle senden.

  • Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

    Ihren Status können Sie im Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?

    Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungs­chritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unter­lagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fach­bereiche und Prüfungs­ausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabe­verfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungs­schritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungs­status und Sie können dies in Ihrem Bewerbungs­portal einsehen.

  • Wann werden die Bescheide verschickt?

    Die Über­mittlung der Zulassungs­bescheide für die höheren Fach­semester der Master­studien­gänge erfolgt in der Regel sieben bis acht Wochen nach Bewerbungs­schluss.

  • Wann beginnt und endet die Vorlesungs­zeit?

    Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungs­wochen für Erstsemester und Austausch­studierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungs­beginn statt. Die Semesterzeiten im Über­blick

Fach­semester-Einstufung

Eins, zwei oder drei? In welches Fach­semester soll ich mich bewerben?

Anerkennung von Leistungen

Wie und wo lasse ich meine Studien­leistungen anerkennen?


Kontakt

Claudia Dörr

Claudia Dörr

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle L 1, 1 (Eingang B) – Raum 157
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1199
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: bewerbungmail-uni-mannheim.de
Alica Fink

Alica Fink

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle
L 1, 1 (Eingang B)
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1279
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: bewerbungmail-uni-mannheim.de
Sharon Rübel

Sharon Rübel

Universität Mannheim
Dezernat II Bewerbungs- und Zulassungs­stelle
L 1, 1 (Eingang B)
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1279
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: bewerbungmail-uni-mannheim.de