Bewerbung ins höhere Fachsemester
Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs
Ablauf der Bewerbung
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Studienplatzvergabe
Die meisten unserer Studiengänge unterliegen auch im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung. Nur, wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang Studienplätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studienfortschritt und -leistung.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen ins höhere Fachsemester unserer Masterstudiengänge sind die gleichen, wie bei einer Bewerbung in das erste Fachsemester.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung beziehungsweise einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.
Abschlusszeugnis des Erststudiums
In der Onlinebewerbung müssen Sie das Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums uploaden.
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Notenauszug des Erststudiums (Bachelor)
Der Notenauszug des Bachelorstudiums ist auch für Ihre Masterbewerbung ins höhere Fachsemester wichtig, da dieser als Nachweis der Fachkenntnisse dient. Nur, wenn aus Ihrem Abschlusszeugnis alle zugangsrelevanten Fachkenntnisse hervorgehen, können wir auf diesen Notenauszug verzichten.
Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Notensystem bewertet wurde, benötigen wir zudem einen Nachweis über das jeweilige Notensystem mit Angabe der Mindestbestehens- und Maximalnote.
Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Notenauszug des Masterstudiums
Anhand des aktuellen Notenauszugs Ihres Masterstudiums überprüfen wir die anrechenbaren Studienleistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Notensystem bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Notensystem mit Angabe der Mindestbestehens- und Maximalnote.
Nachweis von Vorstudienzeiten
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienbuch
- Studienverlaufsbescheinigung
Um Ihre Studienzeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie bereits Vorstudienzeiten an einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung in ein höheres Fachsemester unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fachsemester eines ähnlichen Studiengangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es gibt hierbei kein Standardverfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungsanspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss sich auf den Masterstudiengang beziehen.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft und/
oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung benötigen keinen Nachweis für ihre deutschen Sprachkenntnisse. Studiengangsspezifische Nachweise
Je nach Masterstudiengang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivationsschreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.
Häufige Fragen
Kann ich mich für meinen Wunschstudiengang bewerben?
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die fachlichen Anforderungen Ihres Wunschstudiengangs.
Wieso brauche ich einen Modulkatalog?
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Kann ich mit einem Dokument mehrere Sachverhalte nachweisen?
Wenn Sie mehrere geforderte Nachweise durch nur einen Beleg erbringen können, ist dies natürlich in Ordnung. Beispielsweise kann der ohnehin benötigte Notenauszug auch zugangsrelevante Fachkenntnisse nachweisen.
Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Wie kann ich im Bewerbungsportal neue Unterlagen hochladen beziehungsweise nachreichen?
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Ihre Hochschulzugangsberechtigung, ein Transcript of Records oder die Immatrikulationsbescheinigung – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zur Ausschlussfrist des betreffenden Masterstudiengangs erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor.
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Belege für Praktika, Essay oder einen Sprachnachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Ausschlussfrist des betreffenden Masterstudiengangs erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor.
- Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Wie kann ich meinen Sprachnachweis (Englisch) einreichen?
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Wann werden die Bescheide verschickt?
Die Übermittlung der Zulassungsbescheide für die höheren Fachsemester der Masterstudiengänge erfolgt in der Regel sieben bis acht Wochen nach Bewerbungsschluss.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick