Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Die meisten unserer Studiengänge unterliegen auch im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung. Nur, wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang Studienplätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studienfortschritt und -leistung.
Die Bewerbungsfristen ins höhere Fachsemester unserer Masterstudiengänge sind die gleichen, wie bei einer Bewerbung in das erste Fachsemester.
Sie benötigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung beziehungsweise einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung aus dem In- oder Ausland.
In der Onlinebewerbung müssen Sie das Abschlusszeugnisses Ihres Erststudiums uploaden.
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss benötigen zusätzlich eine Übersetzung des Abschlusszeugnisses in deutscher oder englischer Sprache. Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, benötigen des Weiteren das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Der Notenauszug des Bachelorstudiums ist auch für Ihre Masterbewerbung ins höhere Fachsemester wichtig, da dieser als Nachweis der Fachkenntnisse dient. Nur, wenn aus Ihrem Abschlusszeugnis alle zugangsrelevanten Fachkenntnisse hervorgehen, können wir auf diesen Notenauszug verzichten.
Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Notensystem bewertet wurde, benötigen wir zudem einen Nachweis über das jeweilige Notensystem mit Angabe der Mindestbestehens- und Maximalnote.
Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul-, beziehungsweise Studienabschluss erworben haben, brauchen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS).
Anhand des aktuellen Notenauszugs Ihres Masterstudiums überprüfen wir die anrechenbaren Studienleistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester.
Wir benötigen einen offiziellen Notenauszug Ihrer Hochschule (Transcript of Records).
Bewerber*innen mit ausländischem Studienabschluss laden neben dem Notenauszug in Originalsprache zusätzlich eine Übersetzung des Notenauszugs in deutscher oder englischer Sprache hoch. Wenn in Ihrem Notenauszug nicht nach dem deutschen Notensystem bewertet wurde, benötigen wir einen Nachweis über das jeweilige Notensystem mit Angabe der Mindestbestehens- und Maximalnote.
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
Um Ihre Studienzeiten im Ausland nachvollziehen zu können, benötigen wir offizielle Nachweise der Hochschule. Sie müssen diese Nachweise in Originalsprache einreichen und uns zusätzlich eine Übersetzung in Deutsch oder Englisch hochladen.
Wenn Sie bereits Vorstudienzeiten an einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung in ein höheres Fachsemester unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fachsemester eines ähnlichen Studiengangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es gibt hierbei kein Standardverfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungsanspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss sich auf den Masterstudiengang beziehen.
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Sofern Sie sich für einen deutschsprachigen Studiengang bewerben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 (Goethe-Zertifikat C2) nachweisen.
Studieninteressierte mit deutscher Staatsbürgerschaft und/
Je nach Masterstudiengang werden unter anderem auch Sprachnachweise, Motivationsschreiben oder andere Tests gefordert. Lesen Sie dazu die entsprechende Auswahlsatzung.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die fachlichen Anforderungen Ihres Wunschstudiengangs.
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Wenn Sie mehrere geforderte Nachweise durch nur einen Beleg erbringen können, ist dies natürlich in Ordnung. Beispielsweise kann der ohnehin benötigte Notenauszug auch zugangsrelevante Fachkenntnisse nachweisen.
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Die Übermittlung der Zulassungsbescheide für die höheren Fachsemester der Masterstudiengänge erfolgt in der Regel sieben bis acht Wochen nach Bewerbungsschluss.
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick