Sechs Studierende sitzen gemeinsam in einer Nische an einem Tisch und lernen gemeinsam.

Anerkennung von Leistungen

bei Bewerbungen in ein höheres Fach­semester eines Master­studien­gangs

Der zuständige Prüfungs­ausschuss entscheidet anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob und welche Prüfungs­leistungen anerkannt und in welches Fach­semester Sie eingestuft werden. Eine Vorabanerkennung ist nicht notwendig. Sie erhalten im Falle einer Zulassung eine vorläufige Einstufung.

Für die endgültige Einstufung wenden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Einschreibung an den zuständigen Prüfungs­ausschuss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung weitere Leistungen nachweisen können, denken Sie bitte daran, dem Prüfungs­ausschuss ein aktuelles Transcript of Records vorzulegen. Natürlich können Sie auch vorab Kontakt mit dem zuständigen Prüfungs­ausschuss aufnehmen.

Hier finden Sie den zuständigen Prüfungs­ausschuss