Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob und welche Studienleistungen anerkannt und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Eine Vorabanerkennung ist nicht notwendig. Sie erhalten im Falle einer Zulassung eine vorläufige Einstufung.
Für die endgültige Einstufung wenden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Einschreibung an den zuständigen Prüfungsausschuss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung weitere Leistungen nachweisen können, denken Sie bitte daran, dem Prüfungsausschuss ein aktuelles Transcript vorzulegen. Es muss sich um ein von der Hochschule abgestempeltes Original handeln. Natürlich können Sie auch vorab Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsausschuss aufnehmen.