Beiträge und Studiengebühren
Semesterbeitrag
An jeder deutschen Hochschule muss ein Semesterbeitrag entrichtet werden. Der Beitrag beträgt zum Herbst-/ Wintersemester 2025/
Verwaltungskostenbeitrag: 80 Euro
Studierendenwerksbeitrag: 100 Euro
Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft: 14 Euro
Ausländische Kurzzeitstudierende (Incomings) sind aufgrund von Hochschulvereinbarungen von der Entrichtung des Verwaltungskostenbeitrags befreit und müssen auch den Beitrag für die verfasste Studierendenschaft nicht bezahlen. Sie zahlen somit nur den Studierendenwerksbeitrag.
Gebühren überweisen
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls anfallende Studiengebühren innerhalb der Rückmeldefrist* auf die unten angegebene Bankverbindung der Universität Mannheim. Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an.
Zum Beispiel:
S1234567, Max Mustermann
Bitte beachten Sie, dass nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges (Wertstellung) auf dem Konto der Universität Mannheim maßgeblich ist.
Bankverbindung
Universität Mannheim
Baden-Württembergische Bank / LBBW
IBAN: DE23600501010001379273
BIC: SOLA DE ST 600Säumnisgebühren
Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung vom 17. Mai 2006 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20 Euro.*Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 31 Abs. 3 S. 1 VwVfG).
Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge
Eine Rückerstattung ist aufgrund folgender Gründe möglich:
- Bei einer Exmatrikulation (beispielsweise wegen eines Hochschulwechsels oder nach Abschluss Ihres Studiums) können wir Ihnen bereits gezahlte Semesterbeiträge innerhalb bestimmter Fristen erstatten. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich die Antragsfristen, die im Antrag aufgeführt sind.
- Rückerstattung eines Guthabens bzw. Überzahlung.
- Rückerstattung aus sonstigen Gründen (z. B. Fehlüberweisung).
Zur Beantragung einer Rückerstattung senden Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung, vorzugsweise per E-Mail, an die Gebührenstelle.
Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung
Verwaltungskostenbeitrag: § 12 Landeshochschulgebührengesetz
Studierendenwerksbeitrag: § 3 Beitragsordnung des Studierendenwerks Mannheim
Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft: § 3 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft der Universität Mannheim
Säumniszuschlag: Allgemeine Gebührensatzung der Universität Mannheim
Häufig gestellte Fragen
Bei meiner Überweisung habe ich einen falschen Verwendungszweck angegeben. Wird mir meine Zahlung zugeordnet werden können?
Ihre Zahlung kann auch manuell zugeordnet werden. Überprüfen Sie bitte die nächsten Tage im Portal² > Mein Studium > Studienservice > Zahlungen, ob Ihnen die Zahlung dennoch zugeordnet werden konnte. Andernfalls kontaktieren Sie bitte die Gebührenstelle.
Ist meine Zahlung auf dem Konto der Universität Mannheim eingegangen?
Ihre Zahlung wird Ihnen im Portal² > Mein Studium > Studienservice > Zahlungen angezeigt. Wenn Ihnen nach einer Woche keine Zahlung angegeben wird, kontaktieren Sie bitte die Gebührenstelle mit einem Überweisungsbeleg.
Ich habe meine Überweisung am letzten Tag der Rückmeldephase getätigt. Warum ist bei mir dennoch die Säumnisgebühr in Höhe von 20 Euro fällig?
Das Valuta-Datum der Überweisung des Semesterbeitrags ist ausschlaggebend. Geht die Zahlung nach der Rückmeldefrist ein, ist ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 20 Euro fällig. Das Valutadatum wird Ihnen im Portal² > Mein Studium > Studienservice > Rechnungen > Details angezeigt.
Ich habe den Semesterbeitrag doppelt überwiesen. Was mache ich jetzt?
Die Doppelzahlung wird Ihnen als Guthaben angezeigt. Sie kann per Antrag rückerstattet werden oder wird automatisch zu Beginn der Rückmeldephase für das nächste Semester verrechnet.
Wie erhalte ich mein Guthaben zurück?
Ihr Guthaben wird im Portal² > Mein Studium > Studienservice > Zahlungen angezeigt. Ihr Guthaben kann Ihnen per Antrag rückerstattet werden.
Studiengebühren
Zusätzlich zu den Semesterbeiträgen erheben die baden-württembergischen Hochschule für das Land seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/
Kontakt
Jannie Engler
Dezernat II – Studienangelegenheiten
L 1, 1 – Raum 125
68161 Mannheim
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Beratungen finden außerdem telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16076.
Susanne Aydou
Dezernat II – Studienangelegenheiten
L 1, 1 – Raum 125
68161 Mannheim
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Beratungen finden außerdem telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular:https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16078.