Die Universität Mannheim regelt in ihrer Satzung zur Regelung des Tenurierungsverfahrens nach § 51 b LHG sowie des Verfahrens nach § 48 Abs. 1 Satz 6 LHG (Tenure-Track-Satzung) vom 28.11.2018 über die klassische Berufung von Wissenschaftlern auf Lebenszeitprofessuren hinaus, zwei weitere Wege zur Überführung auf Lebenszeitprofessuren. In beiden Verfahrensarten kommt der Entscheidung des universitären Berufungsausschusses eine grundsätzliche Bindungswirkung zu. Der UBA legt dem Senat als Entscheidungsgrundlage einen Bericht mit Tenure-Empfehlung oder Ablehnungsempfehlung vor, der eine grundsätzliche Bindungswirkung hat.
Amtszeit 3 Jahre: (erstmals 1.1.2018–31.12.2020)
Mitglied des Rekorats (Vorsitz)
(Amtszeit: 1.10.2021–30.9.2024)
Prorektor Prof. Henning Hillmann, Ph.D. |
Mitglieder aus den Fakultäten und Abteilungen
(Amtszeit: 1.1.2024 bis 31.12.2026)
Prof. Dr. Philipp Fischinger |
Prof. Michèle Tertilt, Ph.D. |
Prof. Dr. Holger Daske |
Prof. Dr. Beatrice Kuhlmann |
Prof. Dr. Caroline Lusin |
Prof. Dr. Simone Göttlich |
Beratendes Mitglied
Prof. Dr. Astrid Lembke Gleichstellungsbeauftragte |
Sitzungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine der kommenden Semester.