Die Universität Mannheim regelt in ihrer Satzung zur Regelung des Tenurierungsverfahrens nach § 51 b LHG sowie des Verfahrens nach § 48 Abs. 1 Satz 6 LHG (Tenure-Track-Satzung) vom 28.11.2018 über die klassische Berufung von Wissenschaftlern auf Lebenszeitprofessuren hinaus, zwei weitere Wege zur Überführung auf Lebenszeitprofessuren. In beiden Verfahrensarten kommt der Entscheidung des universitären Berufungsausschusses eine grundsätzliche Bindungswirkung zu. Der UBA legt dem Senat als Entscheidungsgrundlage einen Bericht mit Tenure-Empfehlung oder Ablehnungsempfehlung vor, der eine grundsätzliche Bindungswirkung hat.
Amtszeit 3 Jahre: (erstmals 1.1.2018–31.12.2020)
Mitglied des Rekorats (Vorsitz)
(Amtszeit: 1.10.2021–30.9.2024)
Prorektor Prof. Henning Hillmann, Ph.D. |
Mitglieder aus den Fakultäten und Abteilungen
(Amtszeit: 1.1.2021 bis 31.12.2023)
Prof. Dr. Andreas Maurer |
Prof. Dr. Christoph Rothe |
Prof. Ernst Maug, Ph.D. |
Prof. Dr. Beatrice Kuhlmann |
Prof. Dr. Caroline Lusin |
Prof. Dr. Simone Göttlich |
Beratendes Mitglied
Prof. Dr. Jutta Mata Gleichstellungsbeauftragte |
Sitzungstermine
Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine der kommenden Semester.