Kurzstipendien für die Teilnahme an PhD-Kursen an ENGAGE.EU Partneruniversitäten
Sie promovieren an der Universität Mannheim und möchten an einem Blockseminar oder Training für Promovierende im Ausland teilnehmen? Stöbern Sie im ENGAGE.EU PhD Kurskatalog und bewerben Sie sich für ein ERASMUS+ Kurzzeitstipendium bei einer unserer ENGAGE.EU Partner Universitäten. Mit den ERASMUS+ Kurzzeitstipendien für Promovierende können Aufenthalte von 5–30 Tagen an ENGAGE.EU Partneruniversitäten gefördert werden.
Förderbedingungen und Voraussetzungen
Wer kann sich bewerben?
Um sich bewerben zu können, müssen Sie:
- Als Doktorand*in an der Universität Mannheim angenommen sein
- Als Promotionsstudierende*r an der Universität Mannheim eingeschrieben sein
- Und/
oder als Doktorand*in an der Universität Mannheim beschäftigt sein.
Was wird gefördert?
- Blockseminare und -kurse in Präsenz, die im ENGAGE.EU PhD Kurskatalog angeboten werden
- Lernerfahrungen, die Ihre Forschungskompetenzen und berufsbezogenen Kompetenzen als Doktorand*in stärken und von einer unserer ENGAGE.EU Partneruniversitäten angeboten werden.
- Studienaufenthalte für Promovierende an einer ENGAGE.EU Partneruniversität von mindestens 5 bis maximal 30 Tagen.
Keine Förderung durch ERASMUS+ für
- Forschungsaufenthalte, Gastforschungsaufenthalte, Konferenzreisen. Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten für Forschungssaufenthalte und Reisen zu internationalen Konferenzen über IDEUM und Women go abroad.
- Kurse, für die Studiengebühren gezahlt werden müssen (Registrierungsgebühren, organisatorische Gebühren o.ä. ausgenommen).
Wie hoch ist die Förderung?
Die reguläre Tagesrate beträgt 79 Euro. Ab dem 15. Tag reduziert sich diese auf 56 Euro pro Tag. Hinzu kommt ggf. ein kleiner Zuschuss für (grünes) Reisen.
Darüber hinaus können Teilnehmende mit geringeren Chancen eine Zusatzförderung von einmalig 100–150 Euro sowie Reisekostenunterstützung erhalten.
Dazu gehören Teilnehmende mit…
- einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
- nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- Teilnehmende die mit ihrem Kind / ihren Kindern ins Ausland reisen
sowie
- Erwerbstätige unter bestimmten Voraussetzungen
- Erstakademiker*innen
Die Förderkriterien werden beim ERASMUS+-Förderantrag abgefragt und Ihre Förderung dann individuell berechnet.
Das ERASMUS+ Kurzzeitstipendium ist ein Zuschuss, der Ihre Auslandsmobilität kofinanziert. Gehen Sie davon aus, dass Sie damit nicht alle entstehenden Kosten decken können.
Wann erhalte ich die Förderung?
Wenn Ihre Bewerbung und Ihr Antrag erfolgreich waren, erhalten Sie vor Beginn der Reise 80–100% des Stipendiums ausgezahlt. Wenn Sie an der Universität Mannheim beschäftigt sind, müssen Sie außerdem einen Dienstreiseantrag stellen (vor der Reise) und eine entsprechende Dienstreiseabrechnung (nach der Reise). Die Restzahlung erfolgt nach Eingang aller nötigen Unterlagen.
Wie kann ich mich bewerben?
Wann muss ich mich bewerben?
Reichen Sie Ihre Bewerbung mindestens 8 Wochen vor Ihrem geplanten Aufenthalt ein. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, es gibt keine festgelegten Stichtage. Die Stipendien werden nach dem first come, first serve Verfahren vergeben.
Schritt 1: Vor der Anmeldung
- Informieren Sie sich im ENGAGE.EU PhD Kurskatalog über Kurse, Trainings und Workshops. Wenn der Präsenzkurs für Promovierende von ENGAGE.EU geöffnet ist, 5–30 Tage dauert und an einer ENGAGE.EU Partneruniversität stattfindet, können Sie sich für ein ERASMUS+ Kurzzeitmobilitätsstipendium bewerben.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Betreuungsperson Ihre Kursteilnahme befürwortet und die erworbenen Komptenzen anerkennen wird. Wenn Sie an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre oder der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik promovieren, lassen Sie sich die Zustimmung Ihrer Betreuungsperson bitte schriftlich ausstellen (Email genügt).
- Je nach Fakultät und Promotionsordnung sind (ggf. nach Ende Ihres Aufenthalts) weitere Schritte notwendig, um die ECTS formal anzurechnen. Wenn Ihre Promotionsordnung keine Studienleistungen vorsieht oder Sie die notwendigen Leistungen bereits erbracht haben oder aus anderen Gründen eine Anrechnung der ECTS nicht erfolgen kann, gilt die Kursteilnahme als freiwillig erbrachte Leistung.
- Wenn Sie an der GESS promovieren, klären Sie bitte mit Ihrem Center Manager, ob die Studienleistung (ECTS) anerkannt werden kann.
Schritt 2: Anmeldung und Bewerbung
- Melden Sie sich bei dem ENGAGE.EU PhD Kurs an. Achten Sie auf die individuellen Angaben und Fristen im ENGAGE.EU PhD Kurskatalog. Speichern Sie die Anmeldebestätigung ab.
- Reichen Sie Ihre Bewerbung mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt über unser Online Formular ein.
- Fügen Sie die Anmeldungsbestätigung zu dem ENGAGE.EU PhD Kurs bei.
- Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Betreuungsperson über den Aufenthalt informiert haben und Ihre Betreuungsperson mit dem Aufenthalt einverstanden ist. Promovierende an der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre sowie der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik benötigen eine schriftliche Bestätigung ihrer Betreuungsperson (Email genügt).
Sie erhalten nach fünf Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
Beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.
Schritt 3: Antrag auf Förderung durch ERASMUS+
- Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie per Email einen Link zur Online Plattform, um Ihren Erasmus-Förderantrag auszufüllen. Über die weiteren Schritte wie z. B. das Erstellen eines digitalen Learning Agreements wird Sie das Akademische Auslandsamt informieren.
- Wenn Sie als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Universität Mannheim beschäftigt sind (zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthalts), müssen Sie nach Bewilligung Ihres Antrags durch das International Office einen Dienstreiseantrag über das Online-Dienstreise-Portal einreichen. Das Akademische Auslandsamt wird Ihnen die entsprechende Kostenstelle mitteilen. Ihr*e Vorgesetzte*r muss den Dienstreiseantrag an Gela Wittenberg (Akademisches Auslandsamt) zur Bewilligung weiterleiten.
- Wenn Sie nicht als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (sondern z. B. als studentische Hilfskraft) an der Universität Mannheim beschäftigt sind, ist kein Dienstreiseantrag notwendig.
Kontakt
Johanna Fatokun
Dezernat I – Forschungsangelegenheiten und Qualitätsmanagement
L 1, 1 – Raum 328
68161 Mannheim

Dr. Franziska Schaaf
Dezernat I – Forschungsangelegenheiten und Qualitätsmanagement
L 1, 1
68161 Mannheim