Gleichstellung in Berufungsverfahren
Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehrstuhls. Denn wer in einem Berufungsverfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungsverfahren zusammengestellt: Berufungsleitfaden der Universität Mannheim (Intranet)
Weitere Anregungen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungsverfahren der Universität Heidelberg
Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University
LaKoG-Handreichung „Faire Berufungsvefahren“ (PDF)
Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte, Prof. Dr. Karin Hoisl, unter hoisl uni-mannheim.de
Empirische Evidenz
Für welche Maßnahmen im Gleichstellungsbereich ist eine positive Wirksamkeit durch empirische Studien nachgewiesen? Mit Fact-Sheets, die den Forschungsstand zu einzelnen Fragestellungen zusammenfassen, schafft die Gleichstellungsbeauftragte eine verlässlichere Entscheidungsgrundlage für die Zukunft. Es gibt fünf Fact-Sheets mit Empfehlungen zu den Themen:

Sabine Kußmaul, M.A. (sie/ihr)
Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
B 6, 30–32 – Raum 020
68159 Mannheim