Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Gleich­stellung in Berufungs­verfahren

Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehr­stuhls. Denn wer in einem Berufungs­verfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungs­verfahren zusammengestellt: Berufungs­leitfaden der Universität Mannheim (Intranet)

Weitere Anregungen zur Chancen­gleich­heit in Berufungs­verfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungs­verfahren der Universität Heidelberg

Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University

LaKoG-Handreichung „Faire Berufungs­vefahren“ (PDF)

Bei Fragen zur Chancen­gleich­heit in Berufungs­verfahren wenden Sie sich bitte an die Gleich­stellungs­beauftragte, Prof. Dr. Karin Hoisl, unter hoislmail-uni-mannheim.de

Empirische Evidenz

Für welche Maßnahmen im Gleich­stellungs­bereich ist eine positive Wirksamkeit durch empirische Studien nachgewiesen? Mit Fact-Sheets, die den Forschungs­stand zu einzelnen Fragestellungen zusammenfassen, schafft die Gleich­stellungs­beauftragte eine verlässlichere Entscheidungs­grundlage für die Zukunft. Es gibt fünf Fact-Sheets mit Empfehlungen zu den Themen:

Kontakt

Eine Person trägt einen schwarzen Pollover, eine grau Jacke mit Fell sowie einen grauen Schal und steht auf dem Ehrenhof. Die Person heißt Karin Hoisl.

Prof. Dr. Karin Hoisl

Gleich­stellungs­beauftragte der Universität Mannheim
Universität Mannheim
Gleich­stellungs­beauftragte
B 6, 30–32 – Raum 023
68159 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Sabine Kußmaul hat helle lockige Haare. Sie trägt einen braun-weißen Strickpullover und lächelt in die Kamera.

Sabine Kußmaul, M.A. (sie/ihr)

Leiterin der Stabsstelle Gleich­stellung und Diversität
Universität Mannheim
Stabsstelle Gleich­stellung und Diversität
B 6, 30–32 – Raum 020
68159 Mannheim