Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Gleich­stellung in Berufungs­verfahren

Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehr­stuhls. Denn wer in einem Berufungs­verfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungs­verfahren zusammengestellt: Berufungs­leitfaden der Universität Mannheim (Intranet)

Weitere Anregungen zur Chancen­gleich­heit in Berufungs­verfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungs­verfahren der Universität Heidelberg

Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University

LaKoG-Handreichung „Faire Berufungs­vefahren“

Bei Fragen zur Chancen­gleich­heit in Berufungs­verfahren wenden Sie sich bitte an die Gleich­stellungs­beauftragte, Prof. Dr. Astrid Lembke, unter astrid.lembkemail-uni-mannheim.de

Kontakt

Prof. Dr. Astrid Lembke

Prof. Dr. Astrid Lembke

Gleich­stellungs­beauftragte
Universität Mannheim
Philosophische Fakultät
Seminar für Deutsche Philologie
Germanistische Mediävistik
L 10 11-12 – Raum 115
68161 Mannheim
Sprechstunde:
nach Vereinbarung
Sabine Kußmaul, M.A.

Sabine Kußmaul, M.A. (sie/ihr)

Leiterin der Stabsstelle Gleich­stellung und Diversität
Universität Mannheim
Stabsstelle Gleich­stellung und Diversität
B 6, 30–32 – Raum 020
68159 Mannheim