Gleichstellung in Berufungsverfahren
Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehrstuhls. Denn wer in einem Berufungsverfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungsverfahren zusammengestellt: Berufungsleitfaden der Universität Mannheim (Intranet)
Weitere Anregungen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungsverfahren der Universität Heidelberg
Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University
LaKoG-Handreichung „Faire Berufungsvefahren“
Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte, Prof. Dr. Astrid Lembke, unter astrid.lembke uni-mannheim.de
Kontakt

Prof. Dr. Astrid Lembke
Philosophische Fakultät
Seminar für Deutsche Philologie
Germanistische Mediävistik
L 10 11-12 – Raum 115
68161 Mannheim
nach Vereinbarung

Sabine Kußmaul, M.A. (sie/ihr)
Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
B 6, 30–32 – Raum 020
68159 Mannheim