Hochschul­zugangsberechtigung

Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie dafür eine sogenannte Hochschul­zugangsberechtigung (HZB). Es gibt verschiedene Arten der Hochschul­zugangsberechtigung:

Allgemeine Hochschul­reife/Abitur
Mit der allgemeinen Hochschul­reife können Sie sich für alle Studien­gänge bewerben.

Fach­gebundene Hochschul­reife
Mit einer fach­gebundenen Hochschul­reife können Sie nur Studien­gänge einer bestimmten Fach­richtung studieren. Welche Studien­gänge Sie studieren können, ist in der Regel in Ihrem Zeugnis aufgeführt. Falls Ihre fach­gebundene Hochschul­reife Sie nicht zu Ihrem Wunschstudium berechtigt, können Sie sich hierfür über die Delta­prüfung qualifizieren.

Fach­hochschul­reife
Die Fach­hochschul­reife (Fach­abitur) berechtigt nicht zu einem Studium an unserer Universität. Sie haben aber die Möglichkeit, sich über die Delta­prüfung für ein Studium an Universitäten in Baden-Württemberg zu qualifizieren.

Ausländisches Zeugnis
Wir haben immer mehr deutsche Bewerber*innen mit internationalen Schulabschlüssen. Meistens ist dann ein offizielles Anerkennungs­schreiben notwendig.
Mehr zur Anerkennung von ausländischen Zeugnissen

Beruflich Qualifizierte
Sie können eine Hochschul­zugangsberechtigung nicht nur über das klassische Abitur erwerben, sondern auch über Ihre berufliche Qualifizierung.
Mehr zum Studium ohne Abitur

Informationen für internationale Bewerber*innen mit internationalen Schulabschlüssen
Ausländische Dokumente werden nur in deutscher oder englischer Sprache bzw. Übersetzung akzeptiert. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst wurden, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente in Deutsch oder Englisch erforderlich. Zusätzlich benötigen wir die Kopie des Original-Zeugnisses. Alle Zeugnisse und Prüfungs­leistungen müssen von einer amtlich vereidigten Übersetzerin oder einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Auf Vollständigkeit achten
Bitte reichen Sie immer alle notwendigen Dokumente zu Ihrer Hochschul­zugangsberechtigung ein. Liegen diese nicht vollständig oder in nicht akzeptierter Form vor (z. B. Schüler*innen-Zeugnisblatt), können wir Sie leider nicht ins Vergabe­verfahren aufnehmen.